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Gleichwertigkeitsbescheid

Gleichwertigkeitsbescheid für nicht reglementierte landesrechtlich geregelte Berufe

Sie haben im Ausland einen Berufsabschluss erworben, der einem nicht reglementierten landesrechtlich geregelten Beruf entspricht? Sie möchten mit Ihrem Berufsabschluss in Baden-Württemberg, Berlin, Niedersachsen oder Saarland erwerbstätig werden? Wenn beides auf Sie zutrifft, können Sie bei uns einen Gleichwertigkeitsbescheid für Ihren Berufsabschluss beantragen.

Wozu dient der Gleichwertigkeitsbescheid?

Der Gleichwertigkeitsbescheid soll Ihnen den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt mit Ihrem Berufsabschluss erleichtern. Der Bescheid stellt die Gleichwertigkeit bzw. teilweise Gleichwertigkeit Ihres Berufsabschlusses mit einem deutschen Berufsabschluss (dem so genannten Referenzberuf) fest. Sofern nur eine teilweise Gleichwertigkeit festgestellt wird, teilen wir Ihnen mit, welche Qualifikationen für die volle Gleichwertigkeit noch zu erbringen sind.

Wie kann ich feststellen, welchem deutschen Referenzberuf mein Beruf entspricht?

In vielen Berufsfeldern in Deutschland ist der Zugang über unterschiedliche Ausbildungen möglich: über eine duale Ausbildung nach Berufsbildungsgesetz (beispielsweise zum Elektroniker oder zur Elektronikerin) oder über eine landesrechtlich geregelte Berufsfachschulausbildung (zum/zur elektrotechnischen Assistenten bzw. Assistentin). Für berufliche Qualifikationen, die im Ausland erworben wurden, kann es daher unter Umständen mehrere Referenzberufe in Deutschland geben.

Um Ihnen die Auffindung des Referenzberufes zu erleichtern, finden Sie hier zwei Listen:

Gegenüberstellung dualer und landesrechtlich geregelter Berufsausbildungsabschlüsse

Zusammenstellung bundesrechtlich geordneter Fortbildungsabschlüsse und landesrechtlich geregelter Weiterbildungsabschlüsse

Geben Sie in Ihrem Antrag den deutschen Beruf an, mit dem wir Ihren Berufsabschluss vergleichen sollen. Bitte wählen Sie diesen aus einer der oben stehenden Listen jeweils aus der rechten Spalte aus. Sollten Sie Ihren Beruf dort nicht finden oder steht Ihr Beruf in der linken Spalte, sind andere Behörden für das Anerkennungsverfahren zuständig. Die zuständige Behörde für die Anerkennung in Ihrem Beruf können Sie der Datenbank 'anabin' entnehmen.

Gleichwertigkeitsbescheide werden nur für abgeschlossene ausländische Berusfqualifikationen ausgestellt.

Gebühren

Für den Gleichwertigkeitsbescheid einer ausländischen Berufsqualifikation beträgt die Gebühr 485 Euro.

Bei Rücknahme des Antrages, einer Ablehnung oder einem Folgeantrag entstehen anteilige Gebühren, die sich am Bearbeitungsaufwand bemessen.

Gebührenbefreiung wird grundsätzlich nicht erteilt.

Informationen über die Möglichkeit der Gewährung eines finanziellen Zuschusses und die zugehörigen Antragsformulare finden Sie unter www.anerkennungszuschuss.de.

Antrag

Zur Beantragung eines Gleichwertigkeitsbescheids benutzen Sie bitte unser Antragsformular.

Füllen Sie den Antrag bitte vollständig aus und fügen Sie entsprechende Nachweise bei. Welche Nachweise wir von Ihnen benötigen, können Sie der Checkliste entnehmen. Bitte senden Sie anschließend den unterschriebenen Antrag zusammen mit Ihren Unterlagen an diese Adresse:

Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen
Postfach 2240
53012 Bonn
Deutschland

Gesetzliche Grundlagen

Die ZAB stellt Gleichwertigkeitsbescheide aus für Berlin seit dem 20.02.2014, für Baden-Württemberg seit dem 13.08.2014, für Niedersachsen seit dem 01.02.2015 und für Saarland seit dem 01.05.2017. Die gesetzliche Grundlage bilden die Anerkennungsgesetze von Berlin, Baden-Württemberg, Niedersachsen und Saarland.

Gemäß Artikel 1, § 8 dieser Gesetze hat die ZAB die Aufgabe, die Gleichwertigkeit im Ausland erworbener Berufsqualifikationen mit inländischen Referenzqualifikationen zu prüfen und festzustellen.


Sie haben Fragen?

Schreiben Sie uns eine E-Mail an zabservice@kmk.org.

Geben Sie im Betreff "Gleichwertigkeitsbescheid" an. So können wir Ihnen am schnellsten helfen.

Oder nehmen Sie telefonisch Kontakt mit uns auf.

Unser Team für Auskunft und Beratung freut sich auf Ihre Nachricht.