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Beschleunigtes Fachkräfteverfahren nach FEG – Informationen für Ausländerbehörden

Die ZAB unterstützt Ausländerbehörden bei der Prüfung der Vergleichbarkeit ausländischer Hochschulabschlüsse im Rahmen des beschleunigten Fachkräfteverfahrens nach § 81a Aufenthaltsgesetz (AufenthG).

Vergleichbarkeit prüfen: So gehen Sie vor

Datenbank anabin

Um die Vergleichbarkeit eines Hochschulabschlusses festzustellen, nutzen Sie bitte unsere Datenbank anabin. Sind der Abschluss und die Hochschule, an der er erworben wurde, mit der erforderlichen Bewertung gelistet, gilt der Abschluss als vergleichbar. Es wird keine Zeugnisbewertung benötigt.

Zeugnisbewertung

Sind der gesuchte Abschluss oder die Hochschule in anabin nicht aufgeführt, muss die Fachkraft eine Zeugnisbewertung beantragen. Die Ausländerbehörde leitet den Antrag an die ZAB weiter. Die ZAB prüft die Vergleichbarkeit der Qualifikation dann individuell.

Bitte beachten Sie: Bei reglementierten Berufen ist eine Anerkennung durch die zuständige Anerkennungsstelle notwendig. Der Anerkennungs-Finder der Bundesregierung liefert Informationen zu Verfahren und Zuständigkeiten.

Zeugnisbewertung im beschleunigten Fachkräfteverfahren beantragen

  • Antragstellung: Die Fachkraft stellt online einen Antrag auf Zeugnisbewertung bei der ZAB. Es werden je nach Herkunftsland des Abschlusses unterschiedliche Dokumente für den Antrag benötigt. Die Ausländerbehörde leitet den Antrag zusammen mit allen erforderlichen Dokumenten und einem Deckblatt an die ZAB weiter.
  • Deckblatt: Die Ausländerbehörde legt dem Antrag ein ausgefülltes Deckblatt bei. Es enthält die Kontaktdaten der Ausländerbehörde sowie die Bestätigung der benötigten Vollmachten.

Nach der Antragstellung: So geht es weiter

Eingangsbestätigung und Gebührenbescheid werden per E-Mail an die Ausländerbehörde gesendet, wenn der Antrag postalisch eingegangen ist.
Vollständigkeit der Unterlagen wird innerhalb von 2 Wochen bestätigt oder es erfolgt eine Nachforderung per E-Mail an die Ausländerbehörde
Bearbeitungsfrist (2 Monate) beginnt, sobald die Unterlagen der ZAB vollständig vorliegen und die Zahlung eingegangen ist.
Kommunikation erfolgt per E-Mail über die Ausländerbehörde.
Versand der Zeugnisbewertung erfolgt per Post und zusätzlich als PDF per E-Mail an die Ausländerbehörde.

Sie haben Fragen?

Schreiben Sie uns eine E-Mail an zabservice@kmk.org. Bitte geben Sie am Beginn der Betreffzeile "FEG" an.

Wir helfen Ihnen gerne weiter.