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Zeugnisbewertung

Zeugnisbewertung für ausländische Hochschulqualifikationen

Was ist eine Zeugnisbewertung?

Eine Zeugnisbewertung ist ein offizielles Dokument der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB), mit dem eine ausländische Hochschulqualifikation beschrieben und ihre beruflichen und akademischen Verwendungsmöglichkeiten bescheinigt werden.

Eine Zeugnisbewertung der ZAB soll Ihnen den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt mit einer ausländischen Hochschulqualifikation erleichtern. Sie ist eine vergleichende Einstufung, nicht jedoch eine Anerkennung.

Welche Informationen enthält die Zeugnisbewertung?

Die Zeugnisbewertung nennt die Ebene des deutschen Bildungsabschlusses, mit dem Ihr ausländischer Abschluss vergleichbar ist, und informiert zusätzlich über Möglichkeiten der Fortsetzung des Studiums, über die Rechtsgrundlagen der Gradführung und über die Verfahren zur beruflichen Anerkennung. Aus der Bescheinigung lassen sich keine Rechtsansprüche ableiten.

Die Bescheinigung wird in einer Kurzfassung und in einer Langfassung ausgestellt, die Sie jeweils zusammen erhalten. Die Kurzfassung ist als Beilage zu Ihren Bewerbungsunterlagen gedacht und soll dem Arbeitgeber bzw. der Arbeitsvermittlungsstelle auf einen Blick mitteilen, welcher deutschen Qualifikation Ihr ausländischer Hochschulabschluss entspricht. Die Langfassung können Sie immer dann verwenden, wenn umfangreichere Informationen erforderlich sind.

Für welche Abschlüsse kann eine Zeugnisbewertung ausgestellt werden?

Die ZAB stellt Zeugnisbewertungen für Hochschulabschlüsse aus allen Staaten der Welt aus. Für nicht abgeschlossene Hochschulausbildungen sowie für Ausbildungen, die nicht dem Hochschulbereich zuzuordnen sind, stellt die ZAB keine Bescheinigungen aus. Für Schulzeugnisse stellen wir keine Zeugnisbewertungen aus.

Hinweise zur Bewertbarkeit

  • Bei begründeten Zweifeln an der Authentizität der Zeugnisse ist eine Zeugnisbewertung nicht möglich.
  • Die Qualifikation muss an einer Institution erworben worden sein, die nach den maßgeblichen Kriterien des Herkunftslandes als Hochschule anerkannt ist.
  • Bei Hochschulabschlüssen aus Staaten, in denen die Akkreditierung von Studiengängen vorgeschrieben ist, muss der absolvierte Studiengang akkreditiert sein.
  • Bei Doppeldiplomen unter Beteiligung einer deutschen Hochschule ist die Ausstellung einer Zeugnisbewertung nicht vorgesehen, da bereits ein deutscher Abschluss vorliegt.

Was ist bei Abschlüssen im Fach Medizin zu beachten?

Die Zeugnisbewertung ersetzt in keiner Weise die zur Ausübung des Arztberufes in Deutschland erforderliche Anerkennung. Wenn Sie als Arzt oder Ärztin in Deutschland arbeiten möchten, ist die Zeugnisbewertung daher für Sie nicht das richtige Dokument.

Bitte stellen Sie Ihren Antrag auf Anerkennung nicht bei uns, sondern bei der für Sie zuständigen Anerkennungsbehörde.

Dies gilt entsprechend z.B. auch für Zahnärzte, Apotheker, Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und Gesundheits- und Krankenpfleger.

Die Zeugnisbewertung beinhaltet auch keine Berechtigung zur Führung des deutschen akademischen Grades "Dr. med.". Die Gradführung richtet sich nach den Bestimmungen der Bundesländer, die Sie hier einsehen können.

Was ist bei Abschlüssen im Bereich "Lehrer" zu beachten?

Die Zeugnisbewertung ersetzt in keiner Weise die zur Ausübung des Lehrerberufes im staatlichen Schuldienst in den Bundesländern erforderliche Anerkennung. Wenn Sie als Lehrerin oder Lehrer im staatlichen Schuldienst arbeiten möchten, ist die Zeugnisbewertung daher für Sie nicht das richtige Dokument.

Bitte stellen Sie Ihren Antrag auf Anerkennung nicht bei uns, sondern bei der für Sie zuständigen Anerkennungsbehörde.

Wenn Sie im Bereich der nicht reglementierten Berufe arbeiten möchten, z.B. mit einem ausländischen Lehramtsabschluss außerhalb des Schuldienstes in Ihrer studierten Fachwissenschaft als Mathematiker/in, Chemiker/in etc. oder als Lehrkraft an Sprach- oder Musikschulen sowie Nachhilfeinstituten etc., kann die Zeugnisbewertung hilfreich sein.

Gesetzliche Grundlage

"Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region" (sog. Lissabon-Konvention) vom 11.04.1997, in Kraft getreten am 01.10.2007.

Die Länder der Bundesrepublik Deutschland haben die ZAB mit dieser Aufgabe beauftragt. Die ZAB stellt Zeugnisbewertungen für Hochschulabschlüsse aus allen Staaten der Welt aus.


Weiterführende Informationen zur Ausstellung einer Zeugnisbewertung


Sie haben Fragen?

Schreiben Sie uns eine E-Mail an zabservice@kmk.org.

Bei Fragen zu Ihrem Antrag geben Sie bitte im Betreff Ihre Registriernummer an.
So können wir Ihnen am schnellsten helfen.

Oder nehmen Sie telefonisch Kontakt mit uns auf.

Unser Team für Auskunft und Beratung freut sich auf Ihre Nachricht.