Kultusminister Konferenz

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FAQ – Häufige Fragen zum Antrag auf Zeugnisbewertung

 

Fragen zu den Dokumenten für den Antrag

Fragen zu einzureichenden Dokumenten

Welche Dokumente werden benötigt?

Wenn Sie nicht wissen, ob ein Dokument das Richtige ist, sehen Sie bitte auf der Seite Dokumente für den Antrag nach. Dort ist für jedes Land aufgelistet, welche Dokumente Sie schicken sollen.
Wenn eine Angabe dort unklar sein sollte, schicken Sie uns bitte eine E-Mail mit Ihrer konkreten Frage. Sie können dabei den Namen Ihrer Urkunde in der Landessprache nennen.

Bitte schicken Sie uns auf keinen Fall gescannte Dokumente zur Prüfung vorab per E-Mail.

Die Prüfung der Dokumente ist ein wesentlicher Teil unseres kostenpflichtigen Angebots. Wir können die Dokumente nur in der Gesamtheit und nur in Form der jeweils benötigten Kopien beurteilen. Bitte senden Sie uns die in der jeweiligen Länderübersicht aufgeführten Dokumente. Wenn trotzdem etwas fehlen sollte oder anders gewünscht ist, melden wir uns per E-Mail bei Ihnen.

Fragen zur Übersetzung von Dokumenten

Fragen zur Übersetzung von Dokumenten

Kann ich meine Dokumente im Ausland übersetzen lassen?

Ja. Der Übersetzer muss allerdings öffentlich bestellt oder beeidigt sein.

Falls von Übersetzungen beglaubigte Kopien benötigt werden, beachten Sie bitte: Der Übersetzer selbst darf keine Beglaubigungen ausstellen.

Wo finde ich in Deutschland einen beeidigten Übersetzer?

Unter www.justiz-dolmetscher.de

Alternativ können Sie bei einem nahe gelegenen Gericht nachfragen.

Fragen zu den Bearbeitungszeiten und zur Bearbeitung

Fragen zu den Bearbeitungszeiten und zur Bearbeitung

Wie lange dauert die Ausstellung einer Zeugnisbewertung?

Sie erhalten Ihre Zeugnisbewertung maximal drei Monate nachdem wir Ihre kompletten Unterlagen und die Gebühr erhalten haben.

Was muss ich tun, wenn ich ein nachgefordertes Dokument nicht direkt vorlegen kann?

Unsere AntragstellerInnen kommen aus allen Teilen der Welt, auch aus Kriegs- und Krisengebieten. Wir haben daher Verständnis, wenn Sie aus solchen Gründen ein Dokument nicht direkt vorlegen können. Wichtig ist:

  • Schreiben Sie uns eine E-Mail.
  • Nennen Sie uns die Gründe, warum Sie die geforderten Dokumente nicht vorlegen können.
  • Teilen Sie uns mit, wann Sie die Dokumente vorlegen können.
  • Informieren Sie uns rechtzeitig, falls Sie diesen Termin nicht einhalten können.
  • Nehmen Sie auf jeden Fall Kontakt mit uns auf, wenn Sie Dokumente gar nicht vorlegen können.

Wenn wir auf die Nachforderung von Dokumenten auch nach mehrmaliger Erinnerung keine Antwort erhalten, wird Ihr Antrag vernichtet. Sie erhalten dann 70 Prozent der gezahlten Gebühr zurück.

Erhalte ich meine Dokumente zurück?

Zusammen mit der Zeugnisbewertung senden wir Ihnen auch Ihre Dokumente zurück.

Fragen zum Versand des Antrags

Was muss ich beim Versand mit der Post beachten?

Schicken Sie uns Ihre Dokumente als normale Briefsendung an unsere Postadresse.

Was muss ich beim Versand mit einem Kurierdienst beachten?

Adressieren Sie Ihre Sendung an unsere Adresse für Kurierdienste.

Geben Sie im Versandschein an, dass Sie die gesamten Kosten für die Sendung selbst bezahlen: Das sind die Transportkosten und alle weiteren Kosten wie Abgaben für Steuern und Zölle. Wir werden Ihre Sendung sonst nicht annehmen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Kurierdienst.

Wie bereite ich meine Dokumente für den Versand vor?

Bitte verzichten Sie auf Mappen, Hüllen, Klarsichtfolien oder Ähnliches. Schicken Sie uns Ihre Dokumente als lose Blätter in einem normalen Umschlag.