Es kommt aktuell zu Bearbeitungsengpässen bei der Zeugnisbewertung. Mehr erfahren
Gebühren für die Zeugnisbewertung
Die Gebühren für die Zeugnisbewertung sind in der Berufsqualifikationsprüfungsgebührenverordnung des Landes Berlin festgelegt (BQPGebVO).
Das kostet die Zeugnisbewertung
200 Euro – erster Antrag
Die erste Zeugnisbewertung, die Sie bei der ZAB beantragen, kostet 200 Euro.
100 Euro – jeder weitere Antrag
Alle weiteren Zeugnisbewertungen kosten jeweils 100 Euro, zum Beispiel bei
- Bewertung eines weiteren Abschlusses
- Neuausstellung einer Zeugnisbewertung
Wie läuft die Zahlung ab?

Schritt 1
Wenn wir Ihren Antrag mit der Post erhalten haben, senden wir Ihnen einen Gebührenbescheid per E-Mail. Darin stehen alle Informationen zur Zahlung: Höhe der Gebühr, Zahlungsfrist und Kontodaten der ZAB.

Schritt 2
Sie zahlen die Gebühr per Überweisung auf das Konto der ZAB. Eine Zahlung per Kreditkarte, PayPal etc. ist nicht möglich. Wir brauchen keinen Nachweis, dass Sie die Gebühr gezahlt haben.

Schritt 3
Nachdem die Gebühr auf dem Konto der ZAB eingegangen ist, senden wir Ihnen eine Zahlungsbestätigung per E-Mail. Nun kann die Bearbeitung Ihres Antrags beginnen.
Zahlung, Förderung und Stornierung
Allgemeines zur Zahlung
Worauf muss ich bei der Zahlung aus dem Ausland achten?
Bei SWIFT-Überweisungen empfehlen wir, dass Sie sich bei Ihrer Bank beraten lassen. Teilen Sie der Bank mit, welcher Betrag auf dem Konto der ZAB eingehen soll. Es ist ansonsten möglich, dass nicht der korrekte Betrag eingeht. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Bankgebühren vom Betrag abgezogen werden. Die Zeugnisbewertung kann nur beginnen, wenn die ZAB den korrekten Betrag erhält.
- Geben Sie im Überweisungsformular an, dass Sie alle Bankgebühren selbst bezahlen: Tragen Sie im Feld "Details of Charges" (Feld 71A) "OUR" ein.
- Klären Sie alle Fragen vorab mit Ihrer Bank.
Für SEPA-Überweisungen fallen keine zusätzlichen Bankgebühren an.
Kann eine andere Person die Gebühr für mich überweisen?
Auch eine andere Person kann die Gebühr für Ihren Antrag überweisen. Im Verwendungszweck der Überweisung müssen Ihr Name und die Registriernummer Ihres Antrags angegeben werden. Sonst können wir die Zahlung nicht zuordnen.
Kann die Zahlungsfrist verlängert werden?
Die Zahlungsfrist ist 3 Wochen. In einzelnen Fällen ist eine Verlängerung der Frist möglich. Schreiben Sie uns eine E-Mail an zabservice@kmk.org. Beachten Sie aber, dass die Bearbeitung Ihres Antrags erst beginnt, wenn wir die Gebühr erhalten haben.
Kann ich einen Kostenvoranschlag erhalten?
Die Ausstellung eines Kostenvoranschlags ist nicht möglich. Die Gebühren für die Zeugnisbewertung sind auf dieser Webseite angegeben.
Ist eine Ratenzahlung möglich?
Eine Zahlung in Raten ist nicht möglich.
Ist eine Befreiung von der Zahlung möglich?
Eine Befreiung von der Zahlung ist nicht möglich. Es gibt Möglichkeiten zur finanziellen Förderung der Zeugnisbewertung. Informationen dazu finden Sie im folgenden Abschnitt.
Finanzielle Förderung
Kann ich eine finanzielle Förderung für die Zeugnisbewertung erhalten?
Ihre Zeugnisbewertung müssen Sie normalerweise selbst bezahlen. Es gibt aber Möglichkeiten, eine finanzielle Förderung für die Zeugnisbewertung zu erhalten.
Wichtig:
Sie müssen die Förderung beantragen, bevor Sie einen Antrag auf Zeugnisbewertung stellen. Die Kosten werden nachträglich nicht übernommen.
Hier finden Sie Informationen zur finanziellen Förderung.
Förderung durch Jobcenter oder Arbeitsagentur
Sind Sie Kundin oder Kunde bei einem Jobcenter oder einer Arbeitsagentur? Dann fragen Sie dort nach, ob Sie eine Förderung erhalten können.
Förderung durch die Bundesregierung (Anerkennungszuschuss)
Sie können einen Anerkennungszuschuss durch die Bundesregierung beantragen. Dabei hilft Ihnen die Beratungsstelle des Netzwerks "Integration durch Qualifizierung (IQ)" in Ihrer Nähe. Ausführliche Informationen finden Sie auf der Webseite Anerkennung in Deutschland und im Flyer zum Anerkennungszuschuss des BMBF.
Wie fülle ich eine Abtretungserklärung vom Jobcenter aus?
Eine Abtretungserklärung vom Jobcenter müssen Sie selbst ausfüllen und an das Jobcenter zurückschicken.
- Warten Sie, bis Sie Ihren Gebührenbescheid von der ZAB erhalten haben.
- Tragen Sie die Kontoverbindung der ZAB in die Abtretungserklärung ein.
- Schicken Sie die unterschriebene Abtretungserklärung an Ihr Jobcenter.
Gebühren bei Stornierung
Wie hoch sind die Gebühren bei einer Stornierung?
Wenn Sie Ihren Antrag zurückziehen oder wenn die ZAB Ihren Antrag ablehnt, können für Sie Kosten entstehen. Die ZAB muss laut Gesetz bei einer Stornierung bis zu 50 Prozent der Gesamtgebühr einfordern (§3 BQPGebVO). Sie erhalten den Rest der Gebühr zurück. Die Rücküberweisung kann bis zu 6 Wochen dauern.
Wenn Sie Ihren Antrag auf Zeugnisbewertung stornieren
Wieviel Prozent der Gebühr Sie bei einer Stornierung zahlen, hängt davon ab, wie weit die Bearbeitung schon fortgeschritten ist.
- Die Gebühr wurde bezahlt, die Prüfung Ihrer Dokumente wurde noch nicht begonnen: 20 %
- Die Prüfung der Dokumente wurde schon begonnen: 30 %
- Die Prüfung wurde begonnen und es wurden Dokumente nachgefordert: 40 %
- Die Zeugnisbewertung wurde schon erstellt: 50 %
Wenn Sie Ihren Antrag stornieren möchten, schreiben Sie uns eine E-Mail an zabservice@kmk.org.
Wenn die ZAB Ihren Antrag auf Zeugnisbewertung storniert
Die ZAB kann Ihren Antrag ablehnen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Ihre Hochschule oder Ihr Studiengang zum Zeitpunkt des Abschlusses nicht anerkannt waren oder wenn Sie nachgeforderte Dokumente nicht nachreichen. Sie zahlen in diesem Fall bis zu 40 % der Gebühr.
Auf welches Konto erfolgt die Rücküberweisung?
Wir überweisen die Rückerstattung auf das Konto, von dem wir die Zahlung für Ihren Antrag erhalten haben. Wenn uns Angaben für die Rücküberweisung fehlen, kontaktieren wir Sie per E-Mail.
Wenn Sie eine Rückerstattung auf ein anderes Konto wünschen, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail.
Was muss ich bei einer Rücküberweisung auf ein Konto im Ausland wissen?
Für SWIFT-Überweisungen fallen Bankgebühren an. Die Bank zieht diese Gebühren vom Betrag, den wir Ihnen überweisen, ab. Geben Sie daher möglichst ein Konto im SEPA-Raum an. Für SEPA-Überweisungen fallen keine zusätzlichen Gebühren an. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Bank.
Sie haben Fragen?
Schreiben Sie uns eine E-Mail an zabservice@kmk.org.
Bei Fragen zu Ihrem Antrag geben Sie bitte im Betreff Ihre Registriernummer an.
Oder nehmen Sie telefonisch Kontakt mit uns auf.
Unser Team für Auskunft und Beratung freut sich auf Ihre Nachricht.