21.5.2013 - 17:53
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Bildung / Schule

Schulische Bildung in der Bundesrepublik Deutschland

Im Schulbereich sichert die Kultusministerkonferenz durch ihre Beschlüsse und Vereinbarungen die Übereinstimmung oder Vergleichbarkeit der schulischen Bildungsgänge und ihrer Abschlüsse. Dies gilt auch für die Lehrerbildung. Damit ermöglicht die Kultusministerkonferenz ein Höchstmaß an Mobilität für die Lernenden und Lehrenden. Durch ihre Empfehlungen zu Fächern und Lernbereichen macht sie darüber hinaus inhaltliche Vorgaben, die in den Lehrplänen der Länder umgesetzt werden.

Insbesondere aufgrund der internationalen Verflechtung und der Ergebnisse der PISA-Studie sind Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung schulischer Bildung seit einigen Jahren im Aufgabenspektrum der Kultusministerkonfernz stark in den Vordergrund gerückt. Dies zeigt sich im schulischen Bereich an der Entwicklung nationaler Bildungsstandards, der Teilnahme an internationalen Vergleichsstudien, einer regelmäßigen Bildungsberichterstattung sowie der Gründung des Instituts zur Qualitätsentwicklung (IQB) und des Zentrums für internationale Vergleichsstudien (ZIB).

"Hamburger Abkommen"

Vor dem Hintergrund einer noch ungefestigten Akzeptanz des Föderalismus in der jungen Bundesrepublik und Kritik an Unterschieden im Schulwesen verabschiedeten die Ministerpräsidenten auf der Grundlage von in der Kultusministerkonferenz erarbeiteten Vorschlägen am 17.02.1955 das sogenannte Düsseldorfer "Abkommen zwischen den Ländern der Bundesrepublik zur Vereinheitlichung auf dem Gebiete des Schulwesens" und schufen damit einen gemeinsamen Rahmen für das allgemeinbildende Schulwesen.

Am 28.10.1964 unterzeichneten die Regierungschefs der Länder die "Neufassung des Abkommens zwischen den Ländern der Bundesrepublik zur Vereinheitlichung auf dem Gebiete des Schulwesens". Dieses sogenannte "Hamburger Abkommen", das noch heute eine wesentliche Grundlage der gemeinsamen Grundstruktur des Bildungswesens in der Bundesrepublik ist, enthielt neben allgemeinen Bestimmungen über das Schuljahr, Beginn und Dauer der Schulpflicht und die Ferien Regelungen für einheitliche Bezeichnungen im Schulwesen, die Organisationsformen, die Anerkennung von Prüfungen und Zeugnissen sowie die Bezeichnung von Notenstufen. Neu geregelt wurde auch die Sprachenfolge an den Gymnasien.Das "Hamburger Abkommen" wurde zuletzt 1971 geändert.

Die Weiterentwicklung, die das Schulwesen seither erfahren hat, hat die Kultusminister-konferenz 2001 in einem gesonderten Beschluss dargestellt.

 

Aufstieg durch Bildung - Die Qualifizierungsinitiative für Deutschland

Bund und Länder haben auf dem Bildungsgipfel am 22. Oktober 2008 in Dresden die undefinedQualifizierungsinitiative für Deutschland „Aufstieg durch Bildung“ beschlossen. Über die Umsetzung der in der Qualifizierungsinitiative vereinbarten Maßnahmen haben die Kultusministerkonferenz (KMK) und die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) den Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern seit 2009 jährlich einen gemeinsamen Fortschrittsbericht vorgelegt.

Den Umsetzungsbericht für das Jahr 2012 finden Sie undefinedhier.