Unterricht in Musik und Kunst
Laut den einschlägigen Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz sind Kunst und Musik in allen Schularten und Bildungsgängen des allgemeinbildenden Bereichs Pflicht- oder Wahlpflichtfächer.
Übersichten aus den 90er Jahren zur Situation des Unterrichts in den Fächern Kunst (Stand: 1995) und Musik (Stand: 1998) bieten entsprechende Berichte, die in broschierter Form über das Sekretariat der Kultusministerkonferenz zu beziehen sind. Darüber hinaus finden Sie den Musikbericht
hier.
Für die fachlichen Anforderungen im Abitur sei auf die Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung (EPA) hingewiesen:
