Mobilität
Eine der vorrangigen Aufgaben der Kultusministerkonferenz ist die Sicherung der gegenseitigen Anerkennung von Lehramtsabschlüssen und der Mobilität der Lehramtsanwärterinnen und –anwärter. Hierzu hat die Kultusministerkonferenz 1999 die maßgebliche Grundlage im Beschluss „Gegenseitige Anerkennung von Lehramtsprüfungen und Lehramtsbefähigungen“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 22.10.1999) geschaffen.
Die Kultusministerkonferenz hat sich auf die Festlegung der folgenden Lehrämter verständigt:
| Lehramtstyp 1: | Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe |
| Lehramtstyp 2: | Übergreifende Lehrämter der Primarstufe und aller oder einzelner Schularten der Sekundarstufe I |
| Lehramtstyp 3: | Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I |
| Lehramtstyp 4: | Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium |
| Lehramtstyp 5: | Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für das Gymnasium |
| Lehramtstyp 6: | Sonderpädagogische Lehrämter |
Die Rahmenvereinbarungen geben einen Überblick über die Ausbildungen und Prüfungen für die Lehrämter, die gegenseitig zwischen den Ländern anerkannt werden.
Gegenseitige Anerkennung von Bachelor- und Masterstudiengängen
Im Jahre 2005 hat die Kultusministerkonferenz als Konsequenz des Bologna-Prozesses in Ergänzung der
„Ländergemeinsamen Strukturvorgaben gemäß § 9 Abs. 2 HRG für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10.10.2003 in der jeweils gültigen Fassung) „Eckpunkte für die gegenseitige Anerkennung von Bachelor- und Masterabschlüssen in Studiengängen, mit denen die Bildungsvoraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 02.06.2005; sog. „Quedlinburger Beschluss“) verabredet. Eine Modifizierung für die Lehrämter des gehobenen Dienstes ist durch den Beschluss „Lösung von Anwendungsproblemen beim Quedlinburger Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 02.06.2005“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 28.02.2007) vorgenommen worden, um die Erreichung eines Mastergrades für diese Lehrämter sicherzustellen. Zur praktischen Umsetzung dieses Beschlusses haben Kultusministerkonferenz und Hochschulrektorenkonferenz die „Empfehlung zur Vergabe eines Masterabschlusses in der Lehrerbildung bei vorgesehener Einbeziehung von Leistungen des Vorbereitungsdienstes“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 12.06.2008/Beschluss der Hochschulrektorenkonferenz vom 08.07.2008) vereinbart.
