7.2.2012 - 9:09
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Primarstufe

Die Kinder sind in der Regel im Jahr der Vollendung des sechsten Lebensjahres schulpflichtig und treten in die für alle Schülerinnen und Schüler gemeinsame Grundschule ein, die von Jahrgangsstufe 1 bis 4 reicht. In Berlin und Brandenburg umfasst die Grundschule sechs Jahrgangsstufen. Für Schülerinnen und Schüler mit Sonderpädagogischem Förderbedarf, deren Förderung in einer allgemeinen Schule nicht ausreichend gewährleistet werden kann, gibt es entsprechend den Behinderungsarten unterschiedliche Typen von Sonderschulen, in einigen Ländern auch Förderschulen, Förderzentren oder Schulen für Behinderte genannt.

 

undefinedEmpfehlungen zum Schulanfang (Beschluss der KMK vom 24.10.1997)

undefinedEmpfehlungen zur Arbeit in der Grundschule (Beschluss der KMK vom 02.07.1970 i.d.F. vom 06.05.1994)

Zu den Bildungsstandards der Kultusministerkonferenz für den Primarbereich (Klasse 4) in den Fächern Deutsch und Mathematik vgl. hier.