Bildungseinrichtungen in der Sekundarstufe I
Aufbauend auf der gemeinsamen vierjährigen - in Berlin und Brandenburg sechsjährigen - Grundschule sind die Bildungsgänge der Sekundarstufe I in den Ländern in unterschiedlichen Schularten organisiert, und zwar in der Regel als
- Hauptschule
- Realschule
- Gymnasium
- Gesamtschule.
Eine Übersicht über die Regelungen der Länder zum Übergang von der Grundschule in Schulen des Sekundarbereichs I und über die Gestaltung der Jahrgangsstufen 5 und 6 (sog. Orientierungsstufe) finden Sie
hier.
Die hier genannten Schularten sind nicht in allen Ländern nebeneinander zu finden. So fassen mehrere Länder die Bildungsgänge der Hauptschule und der Realschule pädagogisch und organisatorisch zu einer Schulart zusammen.
Die Hauptschule, die Realschule und das Gymnasium sind Schularten mit einem Bildungsgang; hier ist der gesamte Unterricht auf einen bestimmten Abschluss bezogen. Andere Schularten vereinen mehrere Bildungswege unter einem Dach. Hier wird der Unterricht zumindest in einem Teil der Fächer leistungsdifferenziert auf verschiedenen Anspruchsebenen erteilt.
In der Sekundarstufe I werden der Hauptschulabschluss und der Mittlere Schulabschluss vergeben. Der Mittlere Schulabschluss kann bei Erfüllung bestimmter Leistungsanforderungen die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe beinhalten.
Zwischen den einzelnen Schularten der Sekundarstufe I ist Durchlässigkeit möglich. Zum einen ist in den Jahrgangsstufen 5 und 6 ein Wechsel in einen anderen Bildungsgang möglich. Zum anderen kann an jeder der genannten Schularten grundsätzlich jeder Abschluss und jede Berechtigung der Sekundarstufe I erworben werden.
Gemeinsame Grundsätze für die Gestaltung der Sekundarstufe I hat die Kultusministerkonferenz in der "Vereinbarung über Schularten und Bildungsgänge im Sekundarbereich I" (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 03.12.1993 in der jeweils geltenden Fassung) festgelegt.
Förderstrategie
Studien zu internationalen Schulleistungsvergleichen und erste Voruntersuchungen zur Überprüfung des Erreichens der Bildungsstandards für den Hauptschulabschluss haben gezeigt, dass ein erheblicher Anteil der Schülerinnen und Schüler in den jeweiligen Fächern ein Mindestniveau an Kompetenzen nicht erreicht. Als Konsequenz aus diesen Ergebnissen hat sich die Kultusministerkonferenz darauf verständigt, die gezielte Förderung der leistungsschwächeren Schülerinnen und Schüler zu einem Schwerpunkt gemeinsamer Aktivitäten zu machen. Die am 04.03.2010 verabschiedete
"Förderstrategie für leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler" verfolgt das Ziel, den Anteil der Schülerinnen und Schüler, die am Ende ihres Bildungsganges ein Mindestniveau der Kompetenzentwicklung nicht erreichen und damit keinen Schulabschluss erhalten, wesentlich zu reduzieren .
Zu den Bildungsstandards der Kultusministerkonferenz für den Hauptschulabschluss sowie den Mittleren Schulabschluss vgl.
hier.
