Kultusminister Konferenz

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293. Plenarsitzung der Kultusministerkonferenz am 22. Februar 2001 in Hannover

Am 22.Februar 2001 fand unter Vorsitz von Ministerin Dr. Annette Schavan (Baden-Württemberg) die 293. Plenarsitzung der Kultusministerkonferenz auf der Bildungsmesse in Hannover statt.

Zu Beginn ihrer Konferenz wurden die Kultusministerinnen und Kultusminister von den Veranstaltern der Messe und der Leitung der Messe Hannover begrüßt. Auf der Bildungsmesse vom 19. bis 23.Februar in Hannover - eine Gemeinschaftsveranstaltung von Kiga, Interschul und didacta - wird das Spektrum der Branche ganzheitlich dargestellt: vom Kindergarten über Schule/Hochschule, Ausbildung/Qualifikation bis hin zu Weiterbildung/Beratung. Die Kultusminister der Länder sind an zahlreichen Veranstaltungen der Messe beteiligt.

Im Mittelpunkt der Beratungen der Konferenz standen folgende Themen:

  •  Lehrerbedarfsanalysen und Maßnahmen zur Deckung des Lehrerbedarfs
  •  Neue Medien und Schule
  •  Stand der Dienstrechtsreform im Hochschulbereich
  •  Zukunft der deutschen Auslandsschularbeit.

Außerdem verabschiedete die Kultusministerkonferenz ihr Arbeitsprogramm für das Jahr 2001.

Lehrerbedarfsanalysen und Maßnahmen zur Deckung des Lehrerbedarfs

Die Kultusministerkonferenz hat sich bei ihrer 293.Plenarsitzung am 22.Februar 2001 in Hannover ausführlich mit Maßnahmen zur Deckung des künftigen Bedarfs an Nachwuchslehrkräften befasst und das nachfolgende Papier verabschiedet:

"Die Schulen in Deutschland stehen am Beginn eines umfassenden Generationenwechsels in den Lehrerkollegien. So haben die Länder bereits im Jahre 2000 mehr als 29.000 Lehrerinnen und Lehrer eingestellt. Es ist davon auszugehen, dass in den kommenden 10 Jahren rund die Hälfte der gesamten Lehrerschaft aus dem aktiven Schuldienst ausscheiden wird. Anders entwickelt sich die Situation in den neuen Ländern. Auf Grund des Rückgangs der Schülerzahlen entwickelt sich ein Lehrerüberhang. Gleichzeitig ergeben sich wegen des Lehrermangels in bestimmten Fächerkombinationen Probleme, den Unterricht fachgerecht abzusichern.

Das erfordert verstärkte Bemühungen zur Förderung des Ausgleichs des Lehrerbestandes und zur Gewinnung von qualifizierten jungen Lehrerinnen und Lehrern. Dies gilt insbesondere im Blick auf die Engpässe in den Mangelfächern und die dort besonders ausgeprägte Konkurrenz mit der Wirtschaft um die Hochschulabsolventen. Die Länder haben in eigener Zuständigkeit inzwischen eine Fülle von Maßnahmen ergriffen, um die Attraktivität des Lehrerberufs zu erhöhen und den Unterricht auch in den Mangelfächern zu sichern.

Die Kultusministerkonferenz flankiert und unterstützt diese Anstrengungen durch Vorschläge mit länderübergreifendem Charakter. Dazu gehören vor allem Spielregeln, die den wünschenswerten föderalen Wettbewerb im Bildungssystem in Einklang bringen mit dem legitimen Anspruch der Schülerinnen und Schüler auf Unterrichtskontinuität im Schuljahr.

Dazu gehört der Maßnahmenkatalog im Blick auf den Bereich der beruflichen Schulen, der in der 289.Plenarsitzung der Konferenz am 17./18.Februar 2000 verabschiedet wurde. Eine entscheidende Rolle spielt auch die Steigerung der Attraktivität des Lehrerberufs in der Öffentlichkeit. Die Kultusministerkonferenz verweist hierzu auf ihre am 05.Oktober 2000 gemeinsam mit den Lehrerverbänden verabschiedete Erklärung ,Aufgaben von Lehrerinnen und Lehrern heute - Fachleute für das Lernen’.

Eine wesentliche Voraussetzung zur Erhöhung der Attraktivität des Lehrerberufs sieht die Kultusministerkonferenz in der Weiterentwicklung des öffentlichen Dienstrechts. Größere Spielräume, insbesondere Entscheidungskompetenzen für die Länder, müssen im Bereich der Anwärtersonderzuschläge geschaffen werden. Die derzeit laufenden Aktivitäten zur Weiterentwicklung des öffentlichen Dienstrechts auf Bundesebene müssen die besonderen Interessen der Länder mit einbeziehen.

Darüber hinaus empfiehlt die Kultusministerkonferenz den Ländern je nach der besonderen Problemlage folgende Maßnahmen für das allgemein bildende und berufliche Schulwesen:

1. Werbemaßnahmen

  • Imagekampagne für ein positives Lehrerbild in der Öffentlichkeit
  • Verstärkte Werbung an den Schulen für zukunftsträchtige Lehramtsstudiengänge
  • Werbung an Hochschulen zur Erhöhung der Quote der Lehramts-Studierenden und für den Eintritt in den Vorbereitungsdienst
  • Werbung im Vorbereitungsdienst zum Eintritt in den Schuldienst

2. Abbau von Mobilitätsbeschränkungen 

  • Vereinbarung von Verfahrensregeln zur Übernahme von Bewerbern aus anderen Ländern, die den legitimen Anspruch der Schülerinnen und Schüler auf Unterrichtskontinuität im Schuljahr wahren
  • Vereinfachung des Lehrertauschverfahrens
  • Gegenseitige Anerkennung von länderspezifischen Regelungen für Seiteneinsteiger/ gegenseitige Information über die Regelungen für Seiteneinsteiger 

3. Nachqualifizierungsprogramm

  • Nachqualifizierungsprogramme je nach der unterschiedlichen Bedarfslage in den Ländern (derzeit z. B. für den mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Bereich)
  • Weiterqualifikation aus ,Überhangbereichen’ in Engpassbereiche

4. Hochschulbereich

  • Verbesserung des Übergangs von der Hochschule in den Vorbereitungsdienst und in den Beruf (z. B. vorgezogene Einstellungsangebote prüfen und Wartezeiten verkürzen)
  • Überwechseln in einen Lehramtsstudiengang aus einem Magister- und Diplomstudiengang sowie aus einem BA/MA-Studiengang
  • Studiengänge für Fachhochschulstudierende an bzw. in Verbindung mit Universitäten
  • Überprüfung von Ausbildungs- und Prüfungsordnungen im Blick auf Restriktionen; Reduzierung der Abbrecherquoten

5. Seiteneinsteiger

Ungeachtet der vorrangigen Einstellung von grundständig ausgebildeten Bewerbern, ist in Mangelbereichen eine Öffnung für qualifizierte Seiteneinsteiger notwendig. 

  • Direkteinstellungen im beruflichen Schulwesen mit berufsbegleitender pädagogischer Qualifikation
  • Öffnung des Vorbereitungsdienstes für weitere Fachrichtungen
  • Einstellung von Fachhochschul-Absolventen nach Maßgabe pädagogischer Qualifizierung
  • Stundenweise Beschäftigung von geeigneten Kräften ohne Lehramtsausbildung, ggf. in Verbindung mit Nachqualifizierungs-Maßnahmen
  • Erhöhung der Attraktivität des Lehrerberufs

Das Präsidium der Kultusministerkonferenz wird gebeten, mit dem Bundesminister des Innern ein Gespräch zu führen, mit dem Ziel einer Erhöhung von Anwärterbezügen und der Eröffnung von Möglichkeiten für die Länder, Anwärtersonderzuschläge zu zahlen. Darüber hinaus ist eine Flexibilisierung des Laufbahnrechts und die Öffnung des höheren Dienstes für Fachhochschul-Absolventen notwendig." 

Neue Medien und Schule

Auf ihrer 293.Plenarsitzung am 22. Februar 2001 in Hannover befasste sich die Kultusministerkonferenz erneut ausführlich mit dem Thema "Neue Medien und Schule". Die Konferenz hatte bereits in mehreren grundlegenden Beschlüssen, so schon 1995 und 1997 zur "Medienpädagogik in der Schule" bzw. zu "Neue Medien und Telekommunikation im Bildungswesen", die besondere Bedeutung der Neuen Medien für Unterricht und Schule hervorgehoben. 1998 verabschiedete die Konferenz zudem einen Bericht zur Lehrerbildung im Bereich der Neuen Medien.

Die Kultusministerkonferenz hat in Hannover eine Dokumentation über die Erfahrungen und Pläne der Länder zum gesamten Themenkomplex "Neue Medien und Schule" in Auftrag gegeben. Vorrangiges Ziel dieser Übersicht soll sein, Maßnahmen und Projekte zu identifizieren, die sich besonders für länderübergreifende Kooperationen eignen. Die geplante Bestandsaufnahme soll es ermöglichen, bewährte Konzepte und Maßnahmen einzelner Länder auch in der Fläche zu verankern. Geprüft wird auch, für welche Bereiche in den Ländern bereits geeignete Unterrichts-Software zur Verfügung steht, wie noch fehlende Software kostengünstig entwickelt und den Schulen zur Verfügung gestellt werden kann.

In den vergangenen Jahren wurden in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland vielfältige Lösungen entwickelt und zahlreiche Initiativen ergriffen, um die Neuen Medien angemessen in die Erziehungs- und Bildungsprozesse einzubeziehen. Einhergehend mit dem raschen Fortschritt in der Informations- und Telekommunikationstechnologie standen und stehen die für das schulische Leben Verantwortlichen - vor allem die Lehrerschaft, die Schulverwaltungen und die für Ausstattung der Schulen zuständigen Schulträger - vor der Aufgabe, den unterschiedlichen technischen Möglichkeiten und pädagogischen Anforderungen gerecht zu werden. Nach Überzeugung der Kultusminister der Länder ist in allen relevanten Bereichen - angefangen von der geeigneten Medienausstattung über die Einbindung dieser Medien in das Unterrichtsgeschehen und die Erstellung didaktischer Medienprojekte bis hin zur Entwicklung geeigneter Schul-Software - bereits viel Positives auf den Weg gebracht worden. Diesen Prozess weiter voran zu bringen, ist Ziel der von der Kultusministerkonferenz in Auftrag gegebenen Studie. 

Stand der Dienstrechtsreform im Hochschulbereich

Die Kultusministerkonferenz hat sich bei ihrer 293.Plenarsitzung am 22. Februar 2001 in Hannover erneut mit dem aktuellen Stand der Beratungen zur Dienstrechtsreform im Hochschulbereich befasst. Im Vorfeld der Gesetzesinitiative des Bundes zur Dienstrechtsreform sind in Bund-Länder-Arbeitsgruppen die Möglichkeiten einvernehmlicher Regelungen geklärt worden. Die Bundesregierung beabsichtigt, Referentenentwürfe für ihre Gesetzgebungsvorhaben Anfang März 2001 vorzulegen.

Die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Edelgard Bulmahn, hatte am 21.September 2000 ihr Konzept für die Reform des Dienstrechtes an Hochschulen vorgestellt. Dieses Konzept knüpft weitgehend an die Empfehlungen der Expertenkommission "Reform des Hochschuldienstrechtes" an, an der die Länder beteiligt waren. Schwerpunkte des Konzepts des BMBF sind die Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses und die Besoldung von Hochschullehrern und Hochschulleitern. Die Umsetzung des Konzepts hat einen besoldungsrechtlichen Teil, der eine Änderung des Bundesbesoldunggesetzes erfordert. Kernstück ist dabei die Einführung einer neuen Besoldungsordnung "W" und die Unterscheidung in Grundgehalt und Leistungsbezüge. Noch offen sind Einzelfragen, z.B. die Frage eines Besoldungsrahmens für das Grundgehalt. Darüber hinaus berührt die Reform des Hochschuldienstrechtes die Personalstruktur an Hochschulen, was eine Änderung des Hochschulrahmengesetzes erforderlich macht. Kernstück ist hier die Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses durch Einführung einer Juniorprofessur. Über das seitens der Bundesregierung vorgesehene Verbot der Habilitation konnte bislang kein Einvernehmen erzielt werden. Zu Kompromiss-Vorschlägen der Länder liegen noch keine Rückäußerungen der Bundesseite vor.

Die Bundesregierung bereitet nun zwei Gesetzesentwürfe vor, wobei die Federführung für die Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes beim Bundesministerium des Innern und für die Änderung des Hochschulrahmengesetzes beim Bundesministerium für Bildung und Forschung liegt. Die Änderungen des Hochschulrahmengesetzes werden durch eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe vorbereitet, in deren Beratungen auch die beabsichtigten Änderungen im Besoldungsrecht einbezogen wurden. Der Arbeitsgruppe gehören neben der Bundesministerin für Bildung und Forschung der Bundesinnenminister, sechs Vertreter der Kultusministerkonferenz (Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Sachsen) sowie ein Vertreter der Finanzministerkonferenz als Gast an. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat auf Ministerebene am 20. November und 16.Dezember 2000 sowie am 22.Januar 2001 getagt.

Zukunft der deutschen Auslandsschularbeit

Die Kultusministerkonferenz hat sich bei ihrer 293.Plenarsitzung am 22.Februar 2001 in Hannover mit Fragen der auswärtigen Kulturpolitik befasst und dabei im Besonderen ein Grundsatzpapier zur "Zukunft der deutschen schulischen Arbeit im Ausland" erörtert.

Im Ergebnis ihrer Beratungen zukünftiger Perspektiven der deutschen Auslandsschularbeit zeigt sich die Kultusministerkonferenz besorgt über die Auswirkungen weiterer Haushaltskürzungen im Auslandsschulwesen für den Bildungs- und Studienstandort Deutschland.

Das Grundsatzpapier "Zukunft der deutschen schulischen Arbeit im Ausland" wurde von Vertretern des Bundes und der Länder im Bund-Länder-Ausschuss für schulische Arbeit im Ausland erarbeitet und soll anlässlich der vom Auswärtigen Amt für die Zeit vom 18. bis 23.März 2001 in Berlin geplanten "Woche des Auslandsschulwesens" einer breiteren Öffentlichkeit vorgestellt werden. Das Grundsatzpapier steht im Zusammenhang mit der Diskussion um die Ende 1999 vorgestellte Konzeption der Bundesregierung zur auswärtigen Kulturpolitik ("Auswärtige Kulturpolitik - Konzeption 2000").

Aus Sicht der Kultusministerkonferenz ist und bleibt die deutsche schulische Arbeit im Ausland ein essenzieller Teil der auswärtigen Kulturpolitik, deren übergreifende Ziele auch Leitlinien der Auslandsschularbeit sind. Jegliche schulische Arbeit ist vor allem auf Schulziele ausgerichtet. Die in der deutschen schulischen Arbeit im Ausland festgelegten Schulziele sind die Abschlüsse in den Sekundarbereichen I und II, das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz (DSD) und die zusammen mit den Auslandshandelskammern vergebenen Abschlüsse der dualen beruflichen Ausbildung. Die veränderten politischen Rahmenbedingungen machen es zwar erforderlich, auch im Bereich der Auslandsschularbeit neue Wege zu gehen, doch soll dieses geschehen, ohne ihre Qualität und Substanz im Grundansatz zu gefährden. Die deutsche schulische Arbeit im Ausland ist für die Kultusminister der Länder ein entscheidender Faktor zur Sicherung des Bildungs- und Studienstandorts Deutschland: Die an deutschen Schulen im Ausland erworbenenen Bildungsabschlüsse prägen auch in Zukunft das Image dessen, was "Bildung made in Germany" heißt.

Arbeitsprogramm der Kultusministerkonferenz für das Jahr 2001

Bei ihrer 293. Plenarsitzung am 22.Februar 2001 in Hannover hat die Kultusministerkonferenz die zentralen Themen ihrer Arbeit für das Jahr 2001 festgelegt. Besonderer Schwerpunkt unter der Präsidentschaft von Ministerin Dr. Annette Schavan wird dabei die Frage der Rekrutierung und Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern sein. Zudem werden die Themen Qualitätssicherung im Bildungswesen, Stärkung des mathematisch-naturwissenschaftlichen Unterrichts und die Durchführung einer Plenarsitzung zu kulturpolitischen Fragen (voraussichtlich am 6.12.2001) Arbeitsschwerpunkte der baden-württembergischen Präsidentschaft sein.

Im Schulbereich wird sich die Konferenz außerdem mit Fragen der weiteren Öffnung von Vereinbarungen für mehr Vielfalt im Bildungswesen im Sinne ihrer "Husumer Beschlüsse" vom Oktober 1999 sowie mit Fragen der Weiterentwicklung der Prinzipien der gymnasialen Oberstufe beschäftigen. Auf der Grundlage des in ihrem Auftrag erarbeiteten Berichts zu Perspektiven der Lehrerbildung werden Fragen der Aus- und Fortbildung der Lehrerinnen und Lehrer im Jahr 2001 auf der Tagesordnung stehen, hinzu kommen Fragen der Weiterentwicklung und Modernisierung der Berufsbildung, verbunden mit dem besonderen Problem des Lehrerbedarfs an beruflichen Schulen.

Die Kultusministerkonferenz wird sich im Hochschulbereich mit Fragen der Erprobung der neuen Bachelor- und Masterstudiengänge beschäftigen, so erneut mit der laufbahnrechtlichen Zuordnung der Absolventen oder mit der Evaluation des zusammen mit der Hochschulrektorenkonferenz eingerichteten Akkreditierungsrats. Zentrale Beratungspunkte werden auch weiterhin die Neuordnung der Personalstruktur und des Dienstrechtes an Hochschulen sein, ebenso die Neuordnung der Juristenausbildung, Fragen der wissenschaftlichen Weiterbildung und Fragen eines neuen Berechnungssystems für die Kapazitätsermittlung in medizinischen Studiengängen.

Im Kulturbereich stehen insbesondere Fragen des Verhältnisses von Länder- und Bundeskulturförderung auf der Tagesordnung. Hier vor allem die Erörterung der Initiative des Bundes, eine Bundeskulturstiftung einzurichten, oder das Thema der Kulturförderung des Bundes für die Bundeshauptstadt und die Bundesstadt Bonn. Im Bereich der Fort- und Weiterbildung geht es zentral um die Weiterentwicklung des Konzeptes des lebenslangen Lernens, insbesondere durch eine Fortschreibung der Empfehlung der Kultusministerkonferenz zur Weiterbildung und durch einen Bericht zur Evaluation der politischen Weiterbildung in Deutschland. In der europäischen und internationalen Zusammenarbeit sind Fragen zur Prioritätensetzung in der Bildungskooperation der Europäischen Union im Anschluss an den Europäischen Rat in Lissabon (März 2000), Fragen des Einsatzes von Mitteln aus den EU-Strukturfonds in der Bildungs- und Kulturpolitik sowie Schlussfolgerungen der Konferenz aus der neuen Konzeption des Auswärtigen Amts zur Auswärtigen Kulturpolitik Arbeitsschwerpunkte der Kultusministerkonferenz im Jahr 2001.