Kultusminister Konferenz

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317.Plenarsitzung der Kultusministerkonferenz am 28.Februar 2007 in Berlin

Am 28.Februar 2007 hat in Berlin die 317.Plenarsitzung der Kultusministerkonferenz unter dem Vorsitz ihres Präsidenten, Senator Prof. Dr. E. Jürgen Zöllner, stattgefunden.

Im Mittelpunkt der Beratungen standen folgende Themen:

  1. Weiterentwicklung der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen zu einer Serviceeinrichtung
  2. Überspezialisierung in der dualen Berufsausbildung
  3. Gegenseitige Anerkennung von konsekutiven Lehramtsstudiengängen

 

1. ZVS-Reform: Serviceeinrichtung soll Hochschulen bei Bewerbungsverfahren entlasten

Die Kultusministerkonferenz hat eine grundlegende Reform der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) eingeleitet. Nach dem Willen der Ländergemeinschaft soll die ZVS zu einer Serviceeinrichtung für Hochschulzulassung weiterentwickelt werden, die sowohl von den Hochschulen als auch den Bewerbern als zentrales Portal genutzt werden kann. Über die Aufgaben der bisherigen ZVS im zentralen Vergabeverfahren hinaus soll die neue Serviceeinrichtung insbesondere Mehrfachbewerbungen in den einzelnen Studienfächern abgleichen sowie die Zulassungsverfahren vereinfachen und beschleunigen.

Die Kultusministerkonferenz reagiert damit auch auf die vielfältiger gewordenen Auswahlmöglichkeiten bei der Studienzulassung. „Entscheidendes Kriterium für die Zulassung zum Studium muss das Abitur bleiben“, sagte der Präsident der Kultusministerkonferenz, E. Jürgen Zöllner, am Mittwoch in Berlin. „Alle anderen Zulassungsverfahren erfordern - wenn sie verantwortbar durchgeführt werden, einen erheblichen Aufwand, wie ihn die Hochschulen selbst kaum leisten können.“ Mit dem gefundenen Kompromiss wollten die Länder Studienbewerber und -bewerberinnen wie auch die Hochschulen unterstützen und entlasten. Zugleich sollen freie Studienkapazitäten nicht unnötig durch Mehrfachbewerbungen blockiert werden.

Wird die Serviceeinrichtung als Bewerbungsportal von den Hochschulen genutzt, reichen die Studienbewerber ihre Unterlagen für den von ihnen gewünschten Studiengang und ihre nach Reihenfolge favorisierten Hochschulen ein. Die Serviceeinrichtung prüft die im Auswahlverfahren jeweils erforderlichen Bewerbungsdaten nach den Vorgaben der Hochschulen und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen der Bewerber an. Soweit Hochschulen ihre Studienplätze nach bestimmten Kriterien vergebenen wollen, kann die Serviceeinrichtung mit der Übersendung der Bewerbungsunterlagen entsprechende Ranglisten für die Hochschulen erstellen. Als Clearingstelle kann die Serviceeinrichtung auch nicht besetzte Studienplätze vermittelt. Die Entscheidung, das angebotene Bewerbungsportal in Anspruch zu nehmen, liegt bei den einzelnen Hochschulen.

Die neue Serviceeinrichtung für Hochschulzulassung wird als Stiftung des öffentlichen Rechts errichtet. Für die Übertragung der Aufgaben im zentralen Vergabeverfahren sowie weitere, gesetzlich zu regelnde, gemeinsame Vorgaben der Länder muss noch der Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen geändert werden. Die neue Serviceeinrichtung soll ihre Arbeit zum Zulassungsverfahren im Wintersemester 2008/2009 aufnehmen.

Ein neuer Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen wird derzeit von den Länderparlamenten verabschiedet.

 

2. Trend zur Überspezialisierung in der Berufsausbildung stoppen - Kultusministerkonferenz: Nur eine fundierte Qualifikation sichert Mobilität und Flexibilität

Vor einer weiteren Zersplitterung in der dualen Berufsausbildung hat die Kultusministerkonferenz eindringlich gewarnt. „Die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft beruhen ganz wesentlich auf umfassend ausgebildeten Fach- und Führungskräften. Es kann daher langfristig nicht im Interesse der Unternehmen liegen, wenn junge Menschen Berufe erlernen, die nicht mehr die erforderlichen fachlichen Grundlagen und die entsprechende Breite in der Qualifikation vermitteln“, erklärte KMK-Präsident Zöllner.

Die Kultusministerkonferenz rief die Bundesregierung und die Spitzenorganisationen der Wirtschaft zu einem Umdenken bei der Neuordnung von Ausbildungsberufen auf, um die zunehmende Überspezialisierung der Berufsbilder zu stoppen.


3. Gegenseitige Anerkennung von konsekutiven Lehramtsstudiengängen

Aufbauend auf den Beschlüssen der Kultusministerkonferenz vom 10.10.2003 in der jeweils gültigen Fassung („Strukturvorgaben“) und 02.06.2005 („Quedlinburger Beschluss“) wird bezüglich der Lehramtstypen 1, 2 und 3 (sowie ggf. 6)* im Grundsatz beschlossen:

  1. Die Länder erkennen akkreditierte Lehramtsstudiengänge für die Lehrämter des gehobenen Dienstes, die mit mindestens 210 ECTS-Punkten ordnungsgemäß abgeschlossen wurden, als Zugangsvoraussetzung zum Vorbereitungsdienst an, sofern sie in dem Land, in dem die Hochschule zuletzt besucht wurde, den Zugang zum Vorbereitungsdienst eröffnen.
    Als Voraussetzung für die Aufnahme in den Schuldienst gilt eine mindestens anderthalbjährige schulpraktische Ausbildung, davon mindestens ein Jahr als Vorbereitungsdienst.
    Die Länder können mit ihren Hochschulen bei erreichten 240 Hochschul-ECTS-Punkten die Vergabe eines Masterabschlusses unter Einbeziehung des Vorbereitungsdienstes vereinbaren, wodurch insgesamt 300 ECTS-Punkte erreicht sind.

  2. Die Länder werden bis zur 318. Plenarsitzung insbesondere die rechtlichen Fragen bei der Umsetzung des Beschlusses klären.

    Das Sekretariat wird gebeten, bis zur 318. Plenarsitzung zu prüfen, inwieweit die o.g. Beschlüsse angepasst werden müssen.

* Das entspricht den Lehrämtern an Grundschulen und den Schularten der Sekundarstufe I (und ggf. Sonderpädagogische Lehrämter)