Kultusminister Konferenz

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Ergebnisse der 308. Plenarsitzung der Kultusministerkonferenz

Die Kultusministerkonferenz hat sich auf ihrer 308. Plenarsitzung am Donnerstag in Bonn unter dem Vorsitz ihrer Präsidentin, Staatsministerin Doris Ahnen, insbesondere mit den Themen Bildungsstandards für den Mittleren Abschluss in den Fächern Biologie, Chemie und Physik sowie Standards für die Lehrerbildung befasst.

Vor der Plenarsitzung fand ein Gespräch der Präsidien der Kultusministerkonferenz und der Hochschulrektorenkonferenz statt. Als Ergebnis dieser Beratungen wurde eine Gemeinsame Erklärung von KMK und HRK zu den gestuften Studiengängen in den Ingenieurwissenschaften verabschiedet.

Kultusministerkonferenz erfreut über Beschluss der Ministerpräsidenten zur KMK-Reform

Das Plenum der Kultusministerkonferenz hat den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz zur KMK-Reform erfreut zur Kenntnis genommen: "Die Regierungschefs haben mit ihrer Zustimmung zu dem von der Kultusministerkonferenz vorgelegten Reformkonzept die Grundlage für eine weitere vertrauensvolle Zusammenarbeit der Länder im Bildungs-, Wissenschafts- und Kulturbereich gesichert", betonte KMK-Präsidentin Doris Ahnen. Mit der Bestätigung des Abkommens über das KMK-Sekretariat habe die MPK anerkannt, dass die Kultusministerkonferenz zur Erfüllung ihrer Aufgaben eine funktionsfähige Geschäftsstelle mit motivierten und fachlich ausgewiesenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern brauche. "Die Kultusministerkonferenz wird nun an eine schnelle Umsetzung des Reformkonzepts herangehen", unterstrich die KMK-Präsidentin.

Kultusministerkonferenz beschließt bundesweit gültige Bildungsstandards für den Mittleren Schulabschluss in den Fächern Biologie, Chemie, Physik

Als weiteren wichtigen Schritt zur Qualitätsentwicklung in Schulen hat die Kultusministerkonferenz Bildungsstandards für den Mittleren Schulabschluss (zum Abschluss der Jahrgangsstufe 10) in den drei naturwissenschaftlichen Fächern Biologie, Chemie und Physik beschlossen. Diese Standards werden bundesweit als Grundlage der Unterrichtsentwicklung übernommen und ab dem Schuljahr 2005/2006 an den Schulen verbindlich eingeführt.

"Mit der Entwicklung von Bildungsstandards in Biologie, Chemie und Physik ist zudem erstmals ein gemeinsamer Rahmen für die naturwissenschaftlichen Fächer entwickelt worden", erklärte KMK-Präsidentin Ahnen. "Naturwissenschaftliche Bildung ermöglicht eine aktive Teilhabe an gesellschaftlicher Kommunikation und Meinungsbildung über technische Entwicklungen und naturwissenschaftliche Forschung und ist deshalb ein wesentlicher Bestandteil der Allgemeinbildung."

Die Entwürfe der Bildungsstandards beschreiben Kompetenzen, die Schülerinnen und Schüler in der Bundesrepublik Deutschland mit Erreichen des Mittleren Schulabschlusses in Biologie, Chemie und Physik erworben haben sollen. Die Standards orientieren sich an fachdidaktisch entwickelten und in der Schulpraxis bewährten Kompetenzmodellen. Sie greifen einschlägige wissenschaftliche Expertisen zur Standardentwicklung auf. Es handelt sich dabei um Regelstandards, die durch Aufgabenbeispiele konkretisiert werden.

Mit der konkreten Erarbeitung der Bildungsstandards waren Fachdidaktiker und Fachdidaktikerinnen sowie Schulpraktiker und Schulpraktikerinnen betraut. Die Entwürfe sind auf einer Fachtagung am 29.10.2004 mit Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschaft, der Wissenschaft, der Fachdidaktik, mit Lehrkräften, Eltern und der Schülerschaft diskutiert worden. Die Ergebnisse dieser Tagung und der vorausgegangenen schriftlichen Stellungnahmen sind in eine Überarbeitung der Bildungsstandards eingeflossen. Die Standards werden vom Institut für Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB), das vor kurzem seine Arbeit an der Berliner Humboldt-Universität aufnahm, überprüft und weiter entwickelt.

Am 04.12.2003 hatte die Kultusministerkonferenz zunächst die Bildungsstandards für den Mittleren Abschluss in den Fächern Deutsch, Mathematik und Erste Fremdsprache beschlossen. Am 15.10.2004 seien die Bildungsstandards für den Primarbereich (Jahrgangsstufe 4) in den Fächern Deutsch und Mathematik und für den Hauptschulabschluss (Jahrgangsstufe 9) in den Fächern Deutsch, Mathematik und Erste Fremdsprache gefolgt. Zusammen mit den jetzt beschlossenen Bildungsstandards für die naturwissenschaftlichen Fächer legt die Kultusministerkonferenz ein erstes Gesamtpaket von Bildungsstandards vor, das es nun in den Ländern zu implementieren gilt. "Damit ist es der KMK gelungen, innerhalb eines Jahres Bildungsstandards für die Kernfächer gemeinsam mit den direkt Betroffenen zu entwickeln und auf den Weg zu bringen und so einen wichtigen Beitrag zur weiteren Qualitätsentwicklung im Bildungswesen zu leisten", unterstrich die KMK-Präsidentin.

Standards für die Lehrerbildung: Bildungswissenschaften

Einen anderen Beitrag zu dieser Qualitätsentwicklung hat die Kultusministerkonferenz zudem erbracht, indem sie erstmals Standards für die Lehrerbildung verabschiedet hat, die für die berufliche Ausbildung und den Berufsalltag der Lehrkräfte von besonderer Bedeutung sind und an die die Fort- und Weiterbildung anknüpfen kann. Diese Standards für die Lehrerbildung formulieren Kompetenzen in den Bildungswissenschaften, also jenen wissenschaftlichen Disziplinen, die sich mit Bildungs- und Erziehungsprozessen direkt sowie mit Bildungssystemen und deren Rahmenbedingungen auseinandersetzen.

Die nun beschlossenen Standards für die Lehrerbildung leisten einen wesentlichen Beitrag zur weiteren Stärkung der Professionalität des Lehrerinnen- und Lehrerberufs, wie es eines der sieben von der Kultusministerkonferenz nach PISA 2000 verabschiedeten Handlungsfelder als Zielsetzung beschreibt. Die Standards für die Lehrerbildung werden von den Ländern mit Beginn des Ausbildungsjahres 2005/2006 als Grundlagen für die spezifischen Anforderungen an Lehramtsstudiengänge einschließlich der praktischen Ausbildungsteile und des Vorbereitungsdienstes übernommen, implementiert und angewandt. Gleiches gilt für die Fort- und Weiterbildung der Lehrerinnen und Lehrer.

Die in den Standards verankerten Kompetenzbereiche beziehen sich auf das Unterrichten, die Erziehungsaufgabe von Lehrerinnen und Lehrern, das Beurteilen von Lernprozessen, die gezielte Förderung von Schülerinnen und Schülern sowie die Beteiligung an der Schulentwicklung einschließlich der eigenen Fort- und Weiterbildung.

Gestufte Studienstruktur in den ingenieurwissenschaftlichen Studiengängen - Gemeinsame Erklärung von KMK und HRK

Kultusministerkonferenz (KMK) und Hochschulrektorenkonferenz (HRK) stellen vor dem Hintergrund von Presseberichten über die so genannte Berliner Erklärung des "TU 9 Consortium of German Institutes of Technology" vom 13. Oktober 2004 übereinstimmend fest: 

1. Die HRK einschließlich der ihr angehörenden Technischen Universitäten unterstützt die gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor und Master im Bologna-Prozess zur Schaffung eines Europäischen Hochschulraums als Instrument zur internationalen Anerkennung und Qualitätssicherung der deutschen Hochschulabschlüsse in der Ingenieurausbildung.

2. er Bachelorabschluss eröffnet den Absolventinnen und Absolventen den Berufszugang bzw. den Zugang zum Masterstudium (konsekutiv, nicht konsekutiv oder weiterbildend) an derselben oder an einer anderen Hochschule. Dies gilt auch für die ingenieurwissenschaftlichen Studiengänge der Technischen Universitäten.

3. KMK und HRK sind der Überzeugung, dass der Bachelor als erster Hochschulabschluss über alle Hochschularten hinweg auch in den ingenieurwissenschaftlichen Studiengängen für die Mehrzahl der Studierenden zu einem ersten Berufseintritt führt. Welcher Anteil der Absolventen eines Bachelorstudiums unmittelbar im Anschluss an das Bachelorstudium oder nach einer Phase der Berufstätigkeit ein Masterstudium aufnimmt, richtet sich nach individuellen, auch durch die Nachfrage des Arbeitsmarktes gesteuerten Interessen der Bachelorabsolventen, nach den Anforderungen der Hochschulen für die Zulassung zum Masterstudium sowie nach den von den Hochschulen im Rahmen ihrer Gesamtkapazität dafür zur Verfügung gestellten Studienplätzen. Feste Quoten für den Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium gibt es nicht.

4. KMK und HRK gehen davon aus, dass der Bedarf von Wissenschaft und Wirtschaft an hochqualifizierten Ingenieuren mit einem Qualifikationsniveau, das zumindest dem der bisherigen Diplomstudiengänge Technischer Universitäten entspricht, eher zunehmen wird. Entsprechend ihrer institutionellen Profilbildung gehört es daher zu den wesentlichen Aufgaben der Technischen Universitäten, innerhalb der Struktur gestufter Studiengänge ein angemessenes Angebot an Masterstudiengängen bereit zu stellen.

Wahl der Präsidentin und des Präsidiums für das Jahr 2005

Mit Beginn des Jahres 2005 übernimmt die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg, Prof. Dr. Johanna Wanka, die Präsidentschaft der Kultusministerkonferenz von der rheinland-pfälzischen Bildungsministerin Doris Ahnen. Die Präsidentschaftsübergabe findet am 17. Januar 2005 im Gebäude des Bundesrates in Berlin statt. Weiter wählte die Kultusministerkonferenz Ministerin Ute Erdsiek-Rave (Schleswig-Holstein) zur 1. Vizepräsidenten, Senator Klaus Böger (Berlin) zum 2. Vizepräsidenten sowie Staatsministerin Ahnen zur 3. Vizepräsidentin. Ministerin Dr. Annette Schavan (Baden-Württemberg) und Staatsminister Prof. Dr. Jürgen Zöllner (Rheinland-Pfalz) gehören dem Präsidium der Kultusministerkonferenz im Jahr 2005 als kooptierte Mitglieder an.

Im Rahmen der von der Kultusministerkonferenz beschlossenen Reformen werden folgende Sprecherfunktionen übernommen: Frau Ministerin Prof. Dr. Wanka für Hochschule und Wissenschaft, Frau Ministerin Erdsiek-Rave für Kultur und Frau Staatsministerin Ahnen für den Bereich Schule.