Kultusminister Konferenz

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Ergebnisse der 311.Plenarsitzung der Kultusministerkonferenz

Die Kultusministerkonferenz hat sich auf ihrer 311.Plenarsitzung am 13. und 14.Oktober 2005 in Potsdam unter dem Vorsitz ihrer Präsidentin, Ministerin Prof. Dr. Johanna Wanka, mit folgenden Themen befasst:

  1. Umsetzung der Reform der Kultusministerkonferenz
  2. Qualitätssicherung in der Lehre
  3. Qualitätssicherung in der Schule
  4. Vorbereitung der Fachtagung "PISA 2003 - Ergebnisse des zweiten Ländervergleichs in der Bundesrepublik Deutschland"
  5. Kultusministerkonferenz erwartet deutlichen Anstieg der Zahl der Studierenden bis 2012
  6. Deutsche EU-Präsidentschaft im 1. Halbjahr 2007
  7. Bildungs- und Kulturpolitik im internationalen Kontext
  8. Gespräch mit dem Wissenschaftsrat
  9. Wahl zum Präsidium

1. Reform der Kultusministerkonferenz

Die Reform der Kultusministerkonferenz zeigt Erfolge. So wurde die Gremienzahl um mehr als die Hälfte reduziert, die Konzentration auf Kernaufgaben festgelegt, die Kosten- und Leistungsrechnung beim Pädagogischen Austauschdienst und bei der Zentralstelle für das ausländische Bildungswesen eingeführt sowie der Stellenbestand des Sekretariats abgesenkt. Darüber hinaus wurde die Geschäftsordnung der Kultusministerkonferenz geändert und dabei das Prinzip der Einstimmigkeit durch Mehrheitsbeschlüsse ergänzt.

Die Präsidentin der Kultusministerkonferenz Professor Dr. Johanna Wanka äußerte sich positiv über den Stand der Umsetzungen: "Mit der Reform der Kultusministerkonferenz wurden die Weichen für eine effektivere Arbeit gestellt. In den zurückliegenden Monaten hat die Kultusministerkonferenz etliche Ziele erreicht. So zeigten beispielsweise die Schul-Reformmaßnahmen der Länder bei PISA-E erste Erfolge. Darüber hinaus hat die Kultusministerkonferenz eine Reform der Lehrerbildung erzielt, in der mit allen Ländern ein Konsens gefunden wurde. Auch die Reform der Hochschulfinanzierung, d.h. die gemeinsame Abstimmung unter den Länder zur Wahrung von Mobilität und Chancengleichheit Studierender bei der möglichen Einführung von Studiengebühren, ist auf den Weg gebracht. Somit hat die Kultusministerkonferenz in ihren neuen Strukturen zügig Weichen für die Zukunft gestellt.

2. Qualitätssicherung in der Lehre

Zu den Kernaufgaben der Kultusministerkonferenz gehört die Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung im Hochschulbereich. Die Kultusministerkonferenz hat in Potsdam ein grundlegendes Konzept zur Qualitätssicherung in der Lehre verabschiedet. Ein ergänzendes Papier zur Qualitätsentwicklung in der Forschung soll im Frühjahr nächsten Jahres vorgelegt werden.

Mit der Umstellung der Studienstruktur auf das gestufte Graduierungssystem mit Bachelor- und Masterabschlüssen und der Einführung eines Akkreditierungsverfahrens ist in den vergangenen Jahren ein durchgreifender Strukturwandel eingeleitet worden mit dem Ziel, Qualität und Transparenz zu fördern. In den Länder besteht eine Vielzahl von Maßnahmen und Instrumentarien im Hochschulbereich, die die Qualitätssicherung in der Lehre zum Ziel hat. Die Kultusministerkonferenz beschränkt sich auf die Festlegung von Kernelementen und unverzichtbaren Standards, um das erforderliche Maß der Zuverlässigkeit, Objektivität und die Vergleichbarkeit der Verfahren zu gewährleisten, ohne den Handlungsspielraum der Hochschulen einzuschränken.

Zu den unverzichtbaren Kernelementen eines nachhaltigen Qualitätssicherungssystems in der Lehre gehören die Akkreditierung, die Evaluation, der Ausbau von Betreuungsangeboten, die Steigerung der Lehrkompetenz, die Qualitätssicherung an Schnittstellen (Schule-Hochschule, Bachelor-Master, Studium-Beruf) sowie die leistungsorientierte Mittelvergabe und die leistungsorientierte Besoldung.
Das entsprechende Dokument finden Sie im Internet unter:
http://www.kmk.org/doc/beschl/Qualitaetssicherung_Lehre.pdf

 

3. Qualitätssicherung in der Schule

Die Kultusministerkonferenz und die Länder sind auch künftig verstärkt an Ergebnissen und Erkenntnissen von Studien interessiert, die für die Verbesserung des Lehrens und Lernens genutzt werden können. Die Kultusministerkonferenz hat beschlossen, sich an den Planungen für das Forschungsvorhaben der OECD "Internationally Comparative Teaching/Learning Effectiveness Study" zu beteiligen, nicht aber an dem "Survey of Teachers, Teaching und Learning" der OECD. Sie weist darauf hin, dass bei PISA 2006 auf Antrag Deutschlands eine ausführliche Lehrerkomponente enthalten sein wird.

Die Kultusministerkonferenz ist sich darin einig, dass es nicht vertretbar ist, sich an jeder internationalen Vergleichsstudie automatisch zu beteiligen, vor allem da sich gezeigt hat, dass sich einige der angebotenen Studien inhaltlich überschneiden. Die Kultusministerkonferenz wird daher eine Strategie für das Bildungsmonitoring festschreiben und jedes Angebot einer Beteiligung an derartigen Studien gründlich prüfen und dann von Fall zu Fall entscheiden.

Die Kultusministerkonferenz hat mit ihrer Teilnahme an der OECD-Studie "Attracting, Developing and Retaining Effective Teachers" deutlich gemacht, dass sie die berufliche Situation der Lehrerschaft, die Gewinnung des Lehrernachwuchses und seine Qualifikation als wichtige Herausforderung der kommenden Jahre anerkennt. Nach der Diskussion dieser Studie gemeinsam mit den Lehrerverbänden und der Öffentlichkeit hat die Kultusministerkonferenz entsprechende Initiativen ergriffen.

Der zusätzliche Erkenntnisgewinn des von der OECD geplanten "Survey of Teachers, Teaching and Learning" wird von der Kultusministerkonferenz als gering eingeschätzt. Neben Deutschland lehnen auch andere OECD-Mitgliedsstaaten wie die USA, Großbritannien, Frankreich, Kanada und Neuseeland, die für ein internationales Benchmarking von besonderem Interesse gewesen wären, eine Teilnahme an der Studie ab.

4. Vorbereitung der Fachtagung "PISA 2003 - Ergebnisse des zweiten Ländervergleichs in der Bundesrepublik Deutschland"

Die Kultusministerkonferenz hat die Fachtagung zum Ländervergleich PISA 2003 vorbereitet, die am 3. November 2005 in Berlin stattfinden wird. Professor Dr. Manfred Prenzel für das Konsortium und Ministerin Professor Dr. Wanka sowie weitere Vertreter der Kultusministerkonferenz werden auf einer Pressekonferenz über die Ergebnisse des Ländervergleichs informieren. Im Anschluss an die Pressekonferenz findet in der Landesvertretung Schleswig-Holstein die Fachtagung statt.

5. Kultusministerkonferenz erwartet deutlichen Anstieg der Zahl der Studierenden bis 2012

Die Zahl der Studierenden und Absolventen an deutschen Hochschulen wird in den nächsten Jahren voraussichtlich deutlich ansteigen. Das geht aus der aktuell veröffentlichten "Prognose der Studienanfänger, Studierenden und Hochschulabsolventen bis 2020" hervor.

Danach wird die Zahl der Schulabsolventen mit Studienberechtigung (Hochschulreife und Fachhochschulreife) von 370 000 im Jahr 2003 auf voraussichtlich 446 000 im Jahr 2011 ansteigen und danach auf 356 000 im Jahr 2020 sinken.

Unter der Voraussetzung, dass sich die Quote für den Übergang der Studienberechtigten auf die Hochschulen (Universitäten, Fachhochschulen und Berufsakademien) wie in den zurückliegenden Jahren überwiegend zwischen 75% und 85% bewegen wird, ist davon auszugehen, dass die Zahl aller Studienanfänger im 1. Hochschulsemester mittelfristig von 368 000 im Jahr 2004 auf 406 000 bis 450 000 im Jahr 2012 ansteigen und im Jahr 2020 auf 353 000 bis 390 000 sinken wird. Berücksichtigt wurde dabei, dass 48% bis 57% der Studienanfänger ihre Studienberechtigung bereits im Vorjahr oder früher erlangt haben. In den Studienanfängerzahlen sind auch diejenigen deutschen und ausländischen Studienanfänger enthalten, die ihre Studienberechtigung im Ausland erworben haben.

Die Zahl aller Studierenden wird demnach von 1 994 000 im Jahr 2004 in den Jahren 2012 bis 2014 je nach Übergangsquote mit 2 459 000 bis 2 704 000 voraussichtlich ihren Höhepunkt erreichen und danach bis 2020 kontinuierlich auf 2 305 000 bis 2 547 000 fallen.

Für die Hochschulabsolventen ist davon auszugehen, dass ihre Zahl nach rückläufiger Entwicklung von 1997 bis 2001 (190 300) je nach Übergangsverhalten der Studienberechtigten voraussichtlich auf 282 000 bis 313 000 im Jahr 2019 zunehmen und anschließend auf 277 000 bis 308 000 zurückgehen wird.

Bei der Vorausberechnung handelt es sich um eine Status-Quo-Prognose, d. h. es wird berechnet, wie sich die Studienanfänger-, Studierenden- und Absolventenzahlen unter den bekannten, weitgehend gleich bleibenden Rahmenbedingungen entwickeln würden. Außer der demografischen Entwicklung werden in der vorliegenden Vorausberechung alle Parameter konstant gesetzt. Aktuelle Entwicklungen machen daher eine regelmäßige Überprüfung der Berechnungsergebnisse sowie Anpassungen bei den Prognoseannahmen und Neuberechnungen notwendig.

Bei der voraussichtlichen Entwicklung der Studienanfänger, Studierenden und Absolventen ist berücksichtigt worden, dass vor allem in den Jahren 2011 bis 2014 durch die Verkürzung der Schulzeit auf 12 Schuljahre bis zum Abitur in jeweils unterschiedlichen Ländern doppelte Jahrgänge die Gymnasien verlassen werden.

Durch die Umstellung auf Bachelor- und Masterstudiengänge sind weitere Effekte zu erwarten, die sich auf die Zahl der Studienanfänger, Studierenden und Absolventen auswirken dürften. So könnte die gestufte Studienstruktur die Aufnahme eines Studiums attraktiver machen, insbesondere für ausländische Studierwillige. Andererseits wird mit der neuen Studienstruktur eine Verkürzung der Studienzeiten angestrebt. Dies würde mittelfristig bei gleich bleibender Studierneigung zu niedrigeren Studierendenzahlen führen. Zugleich würden in einem Übergangszeitraum die Absolventenzahlen etwas höher ausfallen.

Da die Effekte zum jetzigen Zeitpunkt nicht quantifiziert werden können, bleiben mögliche Einflussfaktoren durch die Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen in der Prognose unberücksichtigt. Diese Effekte können aber bei den künftigen Prognosen einbezogen werden.

Aus der vorliegenden Prognose ergeben sich folgende Handlungsfelder:

  • Anpassung der personellen und räumlichen Hochschulkapazitäten an die mittel- und langfristig wachsende Nachfrage nach Studienplätzen.

  • Bessere Ausnutzung der vorhandenen Kapazitäten an den Hochschulen, indem Studieninteressierte für wenig bekannte Studiengänge gewonnen werden.

  • Entwicklung von Anreizsystemen zur besseren Verteilung der Studierenden nicht nur auf die Studiengänge, sondern auch auf die Hochschulstandorte.

  • Verkürzung der Studiendauer durch zügige Umsetzung der gestuften Studienstruktur, damit im selben Zeitraum größere Zahlen von Studierenden ausgebildet werden können.

  • Verbesserung der Beratung von Studieninteressierten bereits in der Schule, um Fehlentscheidungen bei der Wahl des Studienfachs zu vermeiden.

  • Ausbau von Beratungs- und Betreuungssystemen für Studierende, um Studienabbrecherzahlen durch bessere Orientierung und Organisation des Studiums zu verringern.

  • Maßnahmen zur Erleichterung des Berufseinstieg von Absolventen, um Verzögerungen des Studienabschlusses zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit zu minimieren.

  • Schaffung von Anreizen für Hochschulen, Studierende innerhalb der Regelstudienzeit zum Abschluss zu führen.

  • Einrichtung offizieller Möglichkeiten zum Teilzeitstudium zur Vermeidung überlanger Studienzeiten für Studierende, die Erwerbstätigkeit oder Kindererziehung mit dem Studium vereinbaren müssen.

Die "Prognose der Studienanfänger, Studierenden und Hochschulabsolventen bis 2020"


6. Deutsche EU-Präsidentschaft im 1. Halbjahr 2007

Die Kultusministerkonferenz hat sich mit der Vorbereitung der deutschen EU-Präsidentschaft im 1. Halbjahr 2007 in den Bereichen Bildung, Wissenschaft und Kultur befasst und dabei Leitthemen festgelegt. Die Kultusministerkonferenz sprach sich dafür aus, die EU-Bildungsminister zu einer informellen Tagung nach Rheinland-Pfalz und die EU-Forschungsminister zu einer informellen Tagung nach Baden-Württemberg einzuladen. Als Auftaktveranstaltung zur deutschen EU-Präsidentschaft soll in Brüssel am 7. Dezember 2006 eine Plenarsitzung der Kultusministerkonferenz stattfinden, um zugleich die zunehmende Bedeutung der europäischen Zusammenarbeit im Bildungs- und Kulturbereich zu betonen. Zu dieser Plenarsitzung sollen die EU-Kommissare für Bildung und Kultur sowie Forschung eingeladen werden.
Am 06.10.2005 hatte die Präsidentin der Kultusministerkonferenz, Prof. Dr. Johanna Wanka, mit dem EU-Kommissar für Bildung und Kultur, Jan Figel, gesprochen. Dabei wurden aktuelle Vorhaben auf europäischer Ebene in den Bereichen Bildung und Kultur - wie die Entwicklung eines Europäischen Qualifikationsrahmens und das neue Bildungsprogramm zum lebenslangen Lernen (2007 - 2013) - in der Perspektive der Vorbereitung der deutschen EU-Präsidentschaft thematisiert und weitere Gespräche vereinbart.

 

7. Bildungs- und Kulturpolitik im internationalen Kontext

Die Kultusministerkonferenz hat eingehend mögliche Auswirkungen internationaler Über-einkommen auf die Bildungs- und Kulturpolitik der Länder diskutiert. Grundlage war ein entsprechendes Gutachten von Prof. Dr. Markus Krajewski von der Universität Potsdam. Das Gutachten, das im Auftrag der Deutschen UNESCO-Kommission erstellt wurde, beleuchtet u.a. die Auswirkungen des GATS (General Agreement on Trade in Services) der World Trade Organisation (WTO) auf

  • die Erbringung kultureller Leistungen durch die öffentliche Hand

  • die Finanzierung und finanzielle Unterstützung kultureller Dienstleistungen durch öffentlich-rechtliche Gebühren, öffentliche Beihilfen und Stipendien

  • inhaltliche Quoten im Rundfunk- oder Kinobereich, die speziell für nationale Angebote reserviert sind

  • Beihilfen sowie

  • das System der Künstlersozialversicherung.

Die möglichen Auswirkungen des GATS auf Schule, Hochschule, Weiterbildung sind noch nicht in gleichem Maße öffentlich und politisch thematisiert. Daher scheint es angemessen, den Themenkomplex GATS auf die Handlungsfelder der Kultusministerkonferenz zu fokussieren.
Neben der Darstellung der Auswirkungen des GATS auf Instrumente der Bildungs- und Kulturpolitik und Kulturförderung in Deutschland wurden auch Fragen aufgegriffen, die das Verhältnis zwischen der geplanten UNESCO-Konvention zur Wahrung der kulturellen Vielfalt und dem Regelwerk des GATS betreffen.

8. Gespräch mit dem Wissenschaftsrat

Die Themen Qualitätssicherung in Forschung und Lehre sowie die Hochschulzulassung standen im Mittelpunkt eines Meinungsaustausches zwischen Kultusministerkonferenz und Wissenschaftsrat. Das Treffen des Verbindungsausschusses fand am 13.10.2005 im Rahmen regelmäßiger Konsultationen über aktuelle hochschulpolitische Fragen statt.

Zur "Qualitätssicherung in der Forschung" wird die Kultusministerkonferenz in enger Abstimmung mit den Wissenschaftsorganisationen und dem Wissenschaftsrat Anfang 2006 einen Bericht vorlegen. Er berücksichtigt auch die Empfehlungen zu Rankings im Wissenschaftssystem. Nach gemeinsamer Einschätzung von Kultusministerkonferenz und Wissenschaftsrat erhöhen Rankings oder Ratings die Leistungstransparenz im Wissenschaftssystem.

Zum Wintersemester 2005/2006 werden die Hochschulen in deutlich größerem Umfang als bisher selbst über die Zulassung von Studierenden in ZVS-Fächern entscheiden. Die Hochschulquote kann dann bis zu 60% betragen. Kriterien für die Auswahl können die Abiturdurchschnittsnote, gewichtete Einzelnoten, Ergebnisse von fachspezifischen Tests oder von Auswahlgesprächen sowie Berufserfahrungen sein. Die übrigen Studienplätze werden zu je 20% nach Abiturdurchschnittsnote bzw. nach Wartezeit vergeben. Wissenschaftsrat und Kultusministerkonferenz begrüßen diese Entwicklung auch mit Blick auf Profilbildung und Wettbewerb der Hochschulen.

 

9. Hessische Kultusministerin Karin Wolff zum Mitglied des Präsidiums gewählt

Zum neuen Mitglied im Präsidium hat die Kultusministerkonferenz die Hessische Kultusministerin Karin Wolff gewählt. Ministerin Wolff folgt der früheren baden-württembergischen Kultusministerin Dr. Annette Schavan als Koordinatorin der unionsgeführten Länder. Frau Wolff ist seit April 1999 Hessische Kultusministerin. Im Jahr 2003 war sie Präsidentin der Kultusministerkonferenz.