Kultusminister Konferenz

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300. Plenarsitzung der Kultusministerkonferenz 05.Dezember 2002 in Bonn

Unter dem Vorsitz der Präsidentin, Ministerin Prof. Dr. Dagmar Schipanski (Thüringen) tagte am 05. Dezember 2002 in Bonn die Kultusministerkonferenz zum 300. Mal. Die erste (und damit die Gründungs-) Sitzung der Kultusministerkonferenz hatte am 19./20. Februar 1948 in Stuttgart-Hohenheim stattgefunden. Damals waren auch die fünf Länder in der sowjetischen Besatzungszone vertreten, die aber schon bei der zweiten Sitzung nicht mehr dabei waren. Die Kultusministerkonferenz tagt mittlerweile in vierteljährlichem Turnus – in den Anfangsjahren kamen die Minister und Senatoren häufiger zusammen.

Im Mittelpunkt der Beratungen der 300. Plenarsitzung standen folgende Themenbereiche:

  • Aktueller Stand bei der Entwicklung von Qualitätsstandards in Schulen
  • Positionspapier der Kultusministerkonferenz zum Thema „Hochschule und Gesellschaft“
  • KMK-Vereinbarung über Lehrverpflichtungen
  • Wahl der Präsidentin für das Jahr 2003. 

1. Aktueller Stand bei der Entwicklung von Qualitätsstandards in Schulen

Zur Sicherung der Qualität und Innovation im föderalen Wettbewerb der Länder hatte die Kultusministerkonferenz bei ihrer 298. Sitzung am 23./24. Mai die Entwicklung länderübergreifender Standards für verschiedene Bildungsabschnitte beschlossen.

Die von der Kultusministerkonferenz eingesetzten Fachkommissionen, denen Vertreter von Kultusministerien, Lehrerbildungsinstituten und Schulpraxis angehören, haben ihre Arbeiten inzwischen aufgenommen. Wissenschaftler begleiten die Erarbeitung der Standards kontinuierlich beratend. Die Entwürfe aus den Fachkommissionen werden im Sommer 2003 der Fachöffentlichkeit sowie den Vertretern der beruflichen Ausbildung und der Hochschulen präsentiert.

Bis zum Frühjahr 2004 sollen auf der Grundlage der Standards länderübergreifende Aufgabenpools aufgebaut und kontinuierlich weiter entwickelt werden.

Maßnahmen zur Schulqualität auf Homepage dokumentiert

Die Länder haben seit der Veröffentlichung der PISA-Ergebnisse mit einer Vielzahl von Maßnahmen die Weiterentwicklung der Qualität des Schulwesens in Deutschland eingeleitet. Dies geht aus einer zusammenfassenden Darstellung hervor, die jetzt auf der Homepage der Kultusministerkonferenz veröffentlicht wurde.

Die Darstellung orientiert sich an den sieben Handlungsfeldern, auf die sich die Kultusministerkonferenz im Dezember 2001 verständigt hat. Mit Blick auf die differenzierten Ergebnisse von PISA-E haben die Länder unterschiedliche Schwerpunkte und Prioritäten gesetzt, um den landesspezifischen Gegebenheiten gerecht zu werden. Detaillierte Informationen der Länder zu ihren laufenden und geplanten Maßnahmen sind daher über Links in die Darstellung eingebunden.

Ebenfalls neu auf den Internetseiten der Kultusministerkonferenz ist ein Überblick über die nationalen und internationalen Schulleistungsstudien PISA, PIRLS/IGLU und DESI mit Links zu den beteiligten Institutionen. Auf dieser Seite finden sich alle Stellungnahmen und Beschlüsse der Kultusministerkonferenz zur Teilnahme an Schulleistungsstudien und zu den Ergebnissen von PISA und PISA-E.

Die zusammenfassende Darstellung zu den Maßnahmen der Länder nach PISA kann unter der Adresse http://www.kmk.org/schul/pisa/massnahmen.pdf heruntergeladen werden. Die Seite zu den Schulleistungsstudien PISA, PIRLS/IGLU und DESI ist über die Rubrik „Schule“ auf der Homepage der Kultusministerkonferenz (www.kmk.org) zu erreichen.

2. Positionspapier der Kultusministerkonferenz zum Thema „Hochschule und Gesellschaft“

Die Kultusministerkonferenz hat bei ihrer 300.Sitzung am 05.Dezember 2002 in Bonn ein Positionspapier verabschiedet, das die Leistungen der Hochschulen für die Gesellschaft darstellt und würdigt. Bei der Identifizierung und Lösung politischer, sozialer, ökonomischer, ökologischer und kultureller Bedürfnisse und Probleme ist den Hochschulen eine zentrale Rolle in der modernen Wissensgesellschaft zugewachsen.

Für ein rohstoffarmes Land wie Deutschland stellt die hohe Qualifizierung seiner Menschen eine wichtige Ressource dar. Moderne Hochschulen sind dabei Orte sowohl der wissenschaftlichen Bildung als auch der Berufsqualifizierung. Die neuen gestuften und international üblichen Studienabschlüsse Bachelor und Master ermöglichen mit einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss bereits nach drei Jahren einen schnellen Berufseinstieg. Zudem vermitteln die Hochschulen die entscheidenden Schlüsselqualifikationen für die sich entwickelnde Wissensgesellschaft: Die Fähigkeit zum lebenslangen Lernen, Kommunikationskompetenz, kritisches Denken, Abstraktionsvermögen, Dialogfähigkeit und Kooperationsbereitschaft. Vor allem die Kulturwissenschaften sichern das kollektive Gedächtnis und leisten damit einen wesentlichen und unverzichtbaren Beitrag zur Sinnstiftung, Orientierung und Identitätsbildung.

Die Leistungen der Forschung werden immer wichtiger auch für den Erfolg der Wirtschaft. Hochschulen kooperieren daher verstärkt mit Unternehmen, um Forschungsergebnisse unmittelbar in praktische Anwendungen umzusetzen. Die Hochschulen stellen sich dem Wettbewerb und lassen sich am Nutzen der von ihnen erzeugten Ergebnisse messen. Hochschulen sind zugleich Impulsgeber für die wirtschaftliche Entwicklung einer Region. Sie sind oft in der Lage, bestehende Innovationsschwächen durch die Ausbildung hoch qualifizierten Nachwuchses zu mindern.

Die an den Hochschulen tätigen Wissenschaftler arbeiten im internationalen Wettbewerb und stellen ihre Ergebnisse der internationalen “scientific community“ vor. Studierende und Absolventen deutscher Hochschulen sollen befähigt werden, überall auf der Welt studieren, arbeiten, forschen und lehren zu können. Zugleich sucht Deutschland den geistigen Austausch, die wissenschaftliche Zusammenarbeit und das gemeinsame Studium mit Menschen anderer Nationen. Die Hochschulen sind darum ideale Vermittler zwischen den Kulturen.

Bis 2010 soll der Europäische Hochschulraum errichtet sein. Ziel sind gestufte Studiensysteme, eine höhere Mobilität, gegenseitige Anerkennung der Qualitätssicherung sowie eine internationale Beschäftigungsfähigkeit der Absolventen.

3. KMK-Vereinbarung über Lehrverpflichtungen

Die Länder haben künftig einen größeren Gestaltungsspielraum beim Einsatz des wissenschaftlichen Personals in der Lehre an den Hochschulen. Die Kultusministerkonferenz hat die Vereinbarung, die die Lehrverpflichtung der Professorinnen und Professoren sowie des weiteren Lehrpersonals an Hochschulen regelt, an die neue Personalstruktur des Hochschulrahmengesetzes angepasst.

Für die durch das Hochschulrahmengesetz neu eingeführten Juniorprofessuren haben sich die Länder auf eine Regellehrverpflichtung von 4 Lehrveranstaltungsstunden in der ersten Anstellungsphase (ersten 3 Jahre der Juniorprofessur) und 4 bis 6 Lehrveranstaltungsstunden in der zweiten Anstellungsphase (4. bis 6. Jahr der Juniorprofessur) verständigt. Mit dieser Regelung werden die Juniorprofessorinnen und -professoren entsprechend ihrer dienstrechtlichen Stellung zum Einen fest in die Lehre der Hochschulen eingebunden; zum Anderen wird Ihnen aber auch der nötige Freiraum für Forschung und für weitere wissenschaftliche Qualifikation eröffnet.

Mit der Erweiterung des Gestaltungsspielraums beim Einsatz des wissenschaftlichen Personals in der Lehre soll den Ländern und Hochschulen die Möglichkeit eröffnet werden, flexibler auf die konkrete Nachfrage nach Lehre reagieren zu können. Ein geeignetes Instrument dafür ist die Berücksichtigung von „Zeitkonten“. Dadurch ist es möglich, entsprechend den sich abzeichnenden unterschiedlichen Anforderungen einen zeitweilig über die Regellehrverpflichtung hinausgehenden größeren Einsatz in der Lehre durch Reduzierungen der Lehrverpflichtungen zu einem späteren Zeitpunkt auszugleichen. Weiterhin ist vorgesehen, dass das Landesrecht die Lehrverpflichtung von Professorinnen und Professoren an Universitäten auch abweichend von der Regellehrverpflichtungen von 8 Lehrveranstaltungsstunden festlegen kann. In Numerus-clausus-Fächern muss jedoch sichergestellt sein, dass bei Reduzierungen der Lehrverpflichtung einzelner Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern das Lehrangebot der Lehreinheit insgesamt nicht verringert wird.

4. Präsidentschaft und Präsidium der Kultusministerkonferenz im Jahr 2003: Hessen übernimmt turnusgemäß den Vorsitz

Mit Beginn des Jahres 2003 übernimmt die hessische Kultusministerin Karin Wolff die Präsidentschaft der Kultusministerkonferenz von der Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst des Freistaates Thüringen, Frau Professor Dr. Dagmar Schipanski. Die Kultusministerkonferenz wählte Staatsministerin Wolff auf ihrer 300.Plenarsitzung am 05.Dezember in Bonn.

Weiter wählte die Kultusministerkonferenz Staatsministerin Doris Ahnen (Rheinland-Pfalz) zur 1. Vizepräsidentin, Minister Steffen Reiche (Brandenburg) zum 2. Vizepräsidenten sowie Ministerin Prof. Schipanski zur 3. Vizepräsidentin. Staatsminister Hans Zehetmair (Bayern) und Staatsminister Prof. Dr. Jürgen Zöllner (Rheinland-Pfalz) gehören dem Präsidium der Kultusministerkonferenz im Jahr 2003 als kooptierte Mitglieder an.

Zum offiziellen Präsidentschaftsantritt am 16.Januar 2003 in Berlin wird Ministerin Wolff die Schwerpunkte ihrer Präsidentschaft vorstellen. Zugleich wird ihre Vorgängerin Ministerin Schipanski ein Resümee ihrer Amtszeit ziehen.