Integration und Spracherwerb – Das DSD in den Ländern
Das seit über 40 Jahren im Ausland bewährte DSD-Programm wird seit 2012 auch innerhalb der Bundesrepublik Deutschland eingesetzt. In derzeit zwölf Ländern werden das DSD I und das DSD I PRO im Rahmen der sprachlichen Erstintegration eingesetzt, um neu angekommenen Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund beim Einstieg in das deutsche Schulsystem zu unterstützen.
Bisher teilnehmende Länder
Bisher teilnehmende Länder
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Schleswig-Holstein
Thüringen
Über die Durchführung von DSD-Prüfungen in den Ländern entscheidet das jeweilige Land in Abstimmung mit dem Zentralen Ausschuss. Über die Einzelheiten der Durchführung schließt das Land eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Sekretariat der KMK und dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten - Zentralstelle für das Auslandsschulwesen.
Die jeweils zuständige Bildungsbehörde greift auf die einheitlichen Prüfungssätze zurück. Grundlage für den Einsatz und die Durchführung der Prüfungen sind die DSD-Prüfungsordnung und die dazugehörigen Ausführungsbestimmungen.
Das DSD-Programm in den Ländern der Bundesrepublik richtet sich an Schülerinnen und Schüler in der Phase der schulischen Erstintegration. Dies betrifft vor allem jugendliche Flüchtlinge und junge Migranten, die sich erst kurze Zeit in Deutschland aufhalten und noch vor der Integration in den schulischen Regelunterricht stehen. DSD I- und DSD I PRO-Prüfungen können an am Programm beteiligten Schulen in den teilnehmenden Ländern abgelegt werden.
2022 absolvierten im Inland mehr als 10.000 Schülerinnen und Schüler Prüfungen zum Deutschen Sprachdiplom der KMK.