Startchancen-Programm
Mit dem Startchancen-Programm begegnen Bund und Länder dem deutlichen Rückgang in der Kompetenzentwicklung bei vielen Schülerinnen und Schülern. Es bereichert die Aktivitäten der Länder bei der Erhöhung der Chancengerechtigkeit, der Entkopplung von Bildungserfolg und sozialer Herkunft, sowie der Herstellung von Ausbildungsreife und Berufsfähigkeit.
Es startet zum 1. August 2024 und läuft über zehn Jahre. Bund und Länder fördern es jeweils mit einer Milliarde Euro pro Jahr.
Es nehmen ca. 4.000 Schulen in herausfordernder Lage teil, damit werden rund zehn Prozent bzw. 1 Million Schülerinnen und Schüler in Deutschland erreicht. Es werden 60% Grundschulen und 40 % weiterführende Schulen und berufliche Schulen, hier vorrangig die Bildungsgänge der Berufs- und Ausbildungsvorbereitung partizipieren.
An den Startchancen-Schulen wird in eine bessere und lernförderlichere Infrastruktur und Ausstattung investiert, aber auch bedarfsgerechte Maßnahmen der Schul- und Unterrichtsentwicklung und eine gezielte Stärkung multiprofessioneller Teams werden gefördert.
Das Programm wird wissenschaftlich begleitet und evaluiert.
Eine Übersicht der teilnehmenden Schulen finden Sie hier.
Die Präsidentin der KMK, Ministerin Streichert-Clivot (SL) und Bundesministerin Stark-Watzinger haben am 04.06.2024 nach Vorliegen der Unterschriften aller Länder die Vereinbarungstexte unterschrieben. Gleichzeitig wurde symbolisch die erste Startchancen-Schulplakette überreicht.
Dokumente und nützliche Links
Orientierungspapier zur Verwendung der Chancenbudgets an den Startchancen-Schulen in Säule II
Bund-Länder-Vereinbarung
Bund-Länder-Vereinbarung zum Startchancen-Programm
Anlage 1: Liste der Startchancen-Schulen Muster
Anlage 2: Finanzierungsanteile Muster
Anlage 3: Orientierungspapier Chancenbudget
Anlage 4: Auskunft über die Mittelverwendung Säule II-Muster
Anlage 5: Auskunft über die Mittelverwendung Säule III-Muster
Verwaltungsvereinbarung
Verwaltungsvereinbarung über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder
Berichtsmuster Nachweis der Zusätzlichkeit
Berichtsmuster abgeschlossene und laufende Maßnahmen