Kultusminister Konferenz

Schriftgröße ändern

Zum Ändern der Schriftgröße verwenden Sie bitte die Funktionalität Ihres Browsers. Die Tastatur-Kurzbefehle lauten folgendermaßen:

[Strg]-[+] Schrift vergrößern
[Strg]-[-] Schrift verkleinern
[Strg]-[0] Schriftgröße zurücksetzen

schließen
 

297. Plenarsitzung der Kultusministerkonferenz am 28. Februar / 01. März 2002 in Berlin

Am 28.Februar / 01.März 2002 fand unter dem Vorsitz von Ministerin Prof. Dr. Dagmar Schipanski (Thüringen), Präsidentin der Kultusministerkonferenz des Jahres 2002, im Berliner Rathaus die 297. Plenarsitzung der Kultusministerkonferenz statt.Im Mittelpunkt der Beratungen des 1. Sitzungstages standen folgende Themenbereiche:

  • Konsequenzen aus der PISA-Studie: Laufende und geplante Maßnahmen der Länder
  • Ergebnisse des Forum Bildung
  • Berichterstattung der Kultusministerkonferenz über Bildung in Deutschland

 

Im Rahmen der Plenarsitzung stellten Bundesministerin Bulmahn und Staatsminister Zehetmair der Kultusministerkonferenz den Bericht des Forum Bildung vor.

Am Abend des 28.Februar 2002 fand das diesjährige Jahrespressegespräch der Kultusministerkonferenz statt. 

Konsequenzen aus der PISA-Studie: Laufende und geplante Maßnahmen der Länder

Berlin. Die Kultusministerkonferenz hatte sich mit Blick auf die Ergebnisse der PISA-Studie auf ihrer Plenarsitzung im Dezember 2001 auf sieben zentrale Handlungsfelder verständigt. In diesem Zusammenhang war vereinbart worden, dass die Länder im Rahmen der Sitzungen der Kultusministerkonferenz fortlaufend über ihre Initiativen und Aktivitäten berichten. Anlässlich der 297. Plenarsitzung am 28. Februar 2002 hat die Kultusministerkonferenz unterstrichen, dass die Länder die entscheidende Aktionsebene sind, wenn es darum geht, Konsequenzen aus den Ergebnissen der PISA-Studie zu ziehen und in den definierten Handlungsfeldern konkrete Maßnahmen zu ergreifen.

In einem ersten Bericht sind in den einzelnen Ländern bereits laufende und im Hinblick auf PISA geplante Maßnahmen vorgestellt worden. Die Länder werden die Befunde zunächst sorgfältig analysieren, um angesichts der komplexen Problematik tragfähige und erfolgversprechende Ansatzpunkte für Interventionen zu gewinnen. Dabei erhofft man sich weitere wichtige Erkenntnisse aus den Länderergebnissen (PISA-E). Die bereits laufenden Maßnahmen können den von der Kultusministerkonferenz im Dezember 2001 beschlossenen Handlungsfeldern klar zugeordnet werden. Exemplarisch wird auf nachstehende Initiativen und Vorhaben der Länder hingewiesen:

Handlungsfeld 1:
Maßnahmen zur Verbesserung der Sprachkompetenz bereits im vorschulischen Bereich

Verstärkte Angebote zur Sprachförderung, insbesondere für Migrantenkinder und deren Eltern; Weiterentwicklung der Bildungskonzepte für Kindergarten und Vorschulunterricht unter besonderer Berücksichtigung der Sprachförderung; Sprachstandsfeststellung.

Handlungsfeld 2:
Maßnahmen zur besseren Verzahnung von vorschulischem Bereich und Grundschule mit dem Ziel einer frühzeitigen Einschulung

Intensivierung der Zusammenarbeit von Kindergarten und Grundschule; Reduktion der Zahl der Rückstellungen; flexible Einschulungsmöglichkeiten.

Handlungsfeld 3:
Maßnahmen zur Verbesserung der Grundschulbildung und durchgängige Verbesserung der Lesekompetenz und des grundlegenden Verständnisses mathematischer und naturwissenschaftlicher Zusammenhänge

Einführung einer verlässlichen Halbtagsgrundschule bzw. von Ganztagsschulangeboten; fortlaufende Lernstandsermittlung; Optimierung der Gestaltung der Lernzeiten; Entwicklung von Instrumenten zur Leistungsdiagnose; Sprachförderung in Förderklassen; Entwicklung von methodisch-didaktischen Konzepten für den Bereich Lesekompetenz/ Textverständnis.

Handlungsfeld 4:
Maßnahmen zur wirksamen Förderung bildungsbenachteiligter Kinder, insbesondere auch der Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergrund

Intensivierung der Kooperation Elternhaus - Schule, Schuljugendarbeit - Schule; Einrichtung von Förderklassen, Praxisklassen; Fördermaßnahmen für Kinder mit Deutsch als Zweitsprache.

Handlungsfeld 5:
Maßnahmen zur konsequenten Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität von Unterricht und Schule auf der Grundlage von verbindlichen Standards sowie eine ergebnisorientierte Evaluation

Neufassung von Rahmenlehrplänen; Erstellung von Schulprogrammen; Durchführung und Auswertung von Vergleichsarbeiten (auch schulübergreifend); Intensivierung der externen Evaluation; Erarbeitung von Standards in den Kernfächern; Qualitätsmanagement an Schulen.

Handlungsfeld 6:
Maßnahmen zur Verbesserung der Professionalität der Lehrertätigkeit, insbesondere im Hinblick auf diagnostische und methodische Kompetenz als Bestandteil systematischer Schulentwicklung

Reform der Lehrerbildung; Lehrerfortbildungen im Hinblick auf diagnostischen und methodischen Kompetenzerwerb; Berücksichtigung von wissenschaftlichen Erkenntnissen in der Unterrichtspraxis, wissenschaftliche Begleitung von bildungspolitischen Innovationen.

Handlungsfeld 7:
Maßnahmen zum Ausbau von schulischen und außerschulischen Ganztagsangeboten mit dem Ziel erweiterter Bildungs- und Fördermöglichkeiten, insbesondere für Schülerinnen und Schüler mit Bildungsdefiziten und besonderen Begabungen.

Freizeitangebote an Schulen; Nachmittagsbetreuung in Kooperation von Schule und Jugendhilfe für besonders Benachteiligte; Ausbau von Ganztagsschulen und Ganztagsangeboten; Einrichtung von Ferienakademien individuelle Förderung durch Differenzierung

Kultusministerkonferenz nimmt Bericht des Forum Bildung entgegen

Berlin. Im Rahmen der 297.Plenarsitzung der Kultusministerkonferenz haben Bundesbildungsministerin Bulmahn und Staatsminister Zehetmair (Bayern) den Abschlussbericht des Forum Bildung vorgestellt. Die Kultusministerkonferenz würdigte die darin enthaltenen Empfehlungen als wichtigen Beitrag in der derzeitigen bildungspolitischen Diskussion.

Am 10.Januar 2002 fand in Berlin der Abschlusskongress des Forum Bildung statt, den Bund und Länder 1999 eingesetzt hatten, um "Qualität und Zukunftsfähigkeit des deutschen Bildungssystems sicherzustellen". Den Vorsitz hatten Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn und Bayerns Wissenschaftsminister Hans Zehetmair übernommen. Ergebnis des Forum sind zwölf Empfehlungen für die künftige Bildungspolitik.

Die Kultusministerkonferenz wird sich in Fortsetzung ihrer Arbeit zur Qualitätsverbesserung im deutschen Bildungswesen auch intensiv mit den Schlussfolgerungen, zu denen das Forum Bildung in dieser Frage gelangt ist, auseinandersetzen. Dabei ist festzustellen, dass sich zahlreiche bildungspolitische Aktivitäten der Länder und der Kultusministerkonferenz auf die Empfehlungen beziehen lassen. Dies gilt auch für die regelmäßige oder anlassbezogene Bildungsberichterstattung der Kultusministerkonferenz zu statistischen oder fachlichen Fragen. Darüber hinaus stimmen diese in weiten Teilen mit den Beschlüssen der Kultusministerkonferenz zu den Ergebnissen der PISA-Studie überein.

Die Kultusministerkonferenz wird bei ihrer nächsten Plenarsitzung im Mai über konkrete Vorschläge hinsichtlich der länderübergreifend abzustimmenden Aktivitäten beraten.

Berichterstattung der Kultusministerkonferenz über Bildung in Deutschland

Berlin. Im Zusammenhang mit dem durch die PISA-Studie und andere Vergleichsuntersuchungen enorm angewachsenen Interesse der Öffentlichkeit an Bildungsfragen und einem hohen Informationsbedürfnis von verschiedenen Seiten hat die Kultusministerkonferenz auf ihrer 297. Plenarsitzung am 28. Februar 2002 ihre Absicht bekundet, ihre bisherige Bildungsberichterstattung zu erweitern.

Die Berichterstattung und Information über Bildung gewinnt angesichts der aktuellen und umfassenden Diskussionen über den gesamten Bildungsbereich zunehmend an Bedeutung. Zum einen besteht ein hoher Bedarf an Informationen über die grundlegenden Strukturen des deutschen Bildungswesens und die spezifischen Gegebenheiten in den einzelnen Ländern, zum anderen werden aktuelle Daten und Zahlen angefragt, die einen Vergleich im nationalen und internationalen Rahmen zulassen.

Die Kultusministerkonferenz wird bei ihrer nächsten Sitzung im Mai darüber beraten, welche zusätzlichen Berichtserstattungsleistungen und Informationen über die umfangreichen Bildungsberichte der KMK hinaus benötigt werden, um zu validen Aussagen über das Schulsystem in Deutschland und zu den Hinweisen auf Verbesserungsmöglichkeiten, auch unter internationaler Perspektive, zu kommen. Desweiteren wird geprüft, welche der derzeit erhobenen Daten verzichtbar sind bzw. zusammengeführt werden können. Im Zusammenhang damit sollen auch Vorschläge unterbreitet werden, wer diese Daten erhabt und auswertet und in welcher aussagekräftigen Form – orientiert an den Standards der internationalen und nationalen Vergleichsuntersuchungen – die Ergebnisse der Öffentlichkeit dargestellt werden.

Die derzeitige Berichterstattung der Kultusministerkonferenz erstreckt sich im Wesentlichen auf statistische, international vergleichende und fachliche Fragen. Die Zahl der erschienenen Titel ist in den vergangenen Jahren stetig angewachsen. Im Bereich Statistik und Prognose werden detaillierte Aufstellungen zu den zentralen Themen und Indikatoren von Schule und Hochschule jährlich fortgeschrieben. Für den Vergleich mit anderen Staaten in Europa werden – auf der Grundlage einer systematischen Auswertung weit gefächerten Materials – regelmäßig Berichte über Tendenzen und Reformen im deutschen Bildungswesen erstellt. Ein Beispiel ist das Dossier "Das Bildungswesen in der Bundesrepublik Deutschland", das jährlich veröffentlicht wird und ca. 280 Seiten umfasst. Zu den periodischen Veröffentlichungen kommen – in unregelmäßigen Abständen oder auf aktuelle Fragestellungen bezogen – fachliche Berichte zu einer Vielzahl von Bereichen und Themen der aktuellen bildungspolitischen Diskussion. Nicht zuletzt sind die in den Jahresberichten des Sekretariats der Kultusministerkonferenz dokumentierten Beratungen und Arbeitsergebnisse der Kultusministerkonferenz im Berichtsjahr ein Spiegel der aktuellen bildungspolitischen Entwicklungen.

Am Abend des ersten Beratungstages fand der diesjährige Jahrespresseabend der Kultusministerkonferenz statt.

Am 2. Sitzungstag wurden folgende weitere Themenbereiche beraten:

  • Fremdsprachen in der Grundschule: Bericht der Kultusministerkonferenz (1)
  • Zentrale Vergabe von Studienplätzen: Stellungnahme zum Selbstauswahlrecht der Hochschulen (2)
  • Künftige Entwicklung der länder- und hochschulübergreifenden Qualitätssicherung in Deutschland: Akkreditierung (3)

 

In einem weiteren Tagesordnungspunkt beschloss die Kultusministerkonferenz ihr Arbeitsprogramm für das Jahr 2002 (4).

(1) Bericht der Kultusministerkonferenz: Fremdsprachenlernen in der Grundschule – Sachstand und Konzeptionen –
Berlin. Im Rahmen ihrer 297.Plenarsitzung am 28.Februar / 01.März 2002 hat die Kultusministerkonferenz einen Bericht über den Fremdsprachenunterricht in der Grundschule vorgelegt. Er zeigt, dass der Fremdsprachenunterricht in der Primarstufe in allen Ländern deutlich ausgeweitet wird.

In den vergangenen Jahren hat das Thema "Fremdsprachen in der Grundschule" an Bedeutung gewonnen. Ein frühzeitiger Beginn des Fremdsprachenlernens wird im Allgemeinen mit der veränderten Lebenswirklichkeit und den für den Spracherwerb günstigen Lernvoraussetzungen der Kinder dieses Alters begründet. Das Zusammenleben mit Zuwanderern, die zunehmende Mobilität der Bevölkerung, die wachsenden internationalen Kontakte und die Internationalisierung der Alltagskultur haben dazu geführt, dass in Deutschland immer mehr Kinder in eine mehrsprachige Wirklichkeit hineinwachsen. Diese Entwicklung erhöht die Bedeutung der Fremdsprachenkenntnisse in Beruf und Privatleben beträchtlich.

Der nun vorliegende Bericht der Kultusministerkonferenz über den Fremdsprachenunterricht in der Grundschule gibt einen Überblick über Situation und Planungen in den sechzehn Ländern: In so gut wie allen Ländern wird eine flächendeckende Versorgung mit Fremdsprachenunterricht im Pflichtbereich der Klassen 3 und 4 bereits umgesetzt bzw. bis spätestens 2004/05 angestrebt – als Begegnungssprache, Arbeitsgemeinschaft oder sogar flächendeckenden Pflichtunterricht. Darüber hinaus bieten zahlreiche Länder zusätzlich Fremdsprachenunterricht in den Jahrgangsstufen 1 und 2 an.

Der Bericht ist in Kürze im Sekretariat der Kultusministerkonferenz erhältlich bzw. auf der Homepage der Kultusministerkonferenz abrufbar unter www.kmk.org.

Zentrale Vergabe von Studienplätzen: Stellungnahme zum Selbstauswahlrecht der Hochschulen
Berlin. Die Kultusministerkonferenz hat sich auf ihrer 297.Plenarsitzung am 28.Februar / 01.März 2002 grundsätzlich für einen umfassenderen Gebrauch des Selbstauswahlrechts der Hochschulen ausgesprochen und entsprechende Änderungsvorschläge gemacht.

Durch das 4. HRG-Änderungsgesetz wurde den Universitäten im zentralen Vergabeverfahren ein eigenes Auswahlrecht eingeräumt mit dem Ziel, ihre Autonomie und den Wettbewerb untereinander zu stärken. Demnach kann nach derzeitiger Regelung bei der zentralen Studienplatzvergabe die Auswahl zu 20 % durch die Hochschulen erfolgen, während 55 % nach der Durchschnittsnote und 25 % nach der Wartezeit ausgewählt werden. In der Praxis aber machen nur wenige Universitäten von ihrem Auswahlrecht Gebrauch. Die Kultusministerkonferenz fordert die Universitäten daher auf, von dieser Möglichkeit stärker Gebrauch zu machen.

Zur weiteren Stärkung des Selbstauswahlrechts der Hochschulen spricht sich die Kultusministerkonferenz dafür aus, auf der Grundlage des geltenden Rechts (HRG und Staatsvertrag) zum einen die Leistungsquote von derzeit 17,5 auf 25 % und zum anderen das Selbstauswahlrecht der Hochschulen von gegenwärtig 20 auf 24 % zu erhöhen. Ferner soll die Möglichkeit geprüft werden, dass Studienbewerber, die im Rahmen der Hochschulauswahl nach einem Auswahlgespräch von der Hochschule abgelehnt worden sind, im Nachrückverfahren grundsätzlich nicht an dieser, sondern an einer anderen Hochschule zugelassen werden.

In einem weiteren Schritt sollen bis zur 299.Sitzung der Kultusministerkonferenz am 17./18.Oktober 2002 Vorschläge erarbeitet werden, wie – zunächst im Rahmen einer Experimentierklausel – durch Änderung des Hochschulrahmengesetzes insbesondere ein vorrangiges Auswahlrecht der Hochschulen und eine höhere Hochschulauswahlquote in einzelnen Studiengängen und/oder in einzelnen Ländern bzw. Hochschulorten, erprobt werden kann. Außerdem sollen Vorschläge gemacht werden zur mittelfristigen Aufgabenstellung der ZVS im Sinne einer Serviceeinrichtung zur Findung von Studienplätzen für Studienbewerber, die nicht von den Universitäten ausgewählt wurden.

Darüber hinaus hat die Kultusministerkonferenz zu bedenken gegeben, dass einige Studiengänge in das zentrale Vergabeverfahren einbezogen sind, obwohl sie generell sowie an vielen Hochschulen nicht vollständig ausgelastet sind. Hier richtet sich die Bitte an den Verwaltungsausschuss der ZVS zu prüfen, ob solche Studiengänge aus dem zentralen Vergabeverfahren herauszunehmen sind.

Künftige Entwicklung der länder- und hochschulübergreifenden Qualitätssicherung in Deutschland: Akkreditierung
Berlin. Auf ihrer 297.Sitzung am 28.Februar / 01.März 2002 hat die Kultusministerkonferenz ein länder- und hochschulübergreifendes System der Akkreditierung von Studiengängen beschlossen. Deutschland erhält damit ein modernes, internationalen Anforderungen entsprechendes Qualitätssicherungssystem, das dazu beitragen wird, Profilbildung und Wettbewerb unter den Hochschulen zu stärken und die internationale Attraktivität der deutschen Hochschulen nachhaltig zu verbessern.

Die Einführung der neuen Bachelor- und Masterstudiengänge durch die HRG-Novelle vom 20.August 1998 hat zu einer weitreichenden Veränderung der Studienstruktur und der Hochschulabschlüsse in Deutschland geführt und ein neues Qualitätssicherungssystem erforderlich gemacht. Zur Gewährleistung fachlich-inhaltlicher Mindeststandards und Überprüfung der Berufsrelevanz der Abschlüsse hat die Kultusministerkonferenz daher im Dezember 1998 die Einführung eines Akkreditierungsverfahrens beschlossen: Die Akkreditierung der neuen Studiengänge erfolgt dezentral durch Agenturen in unterschiedlicher Trägerschaft. Zusammengehalten und ihrerseits akkreditiert werden diese Agenturen durch den zentralen, länderübergreifenden Akkreditierungsrat, dem Vertreter der Hochschulen, der Länder und der Berufspraxis angehören. Der Akkreditierung der Studiengänge liegen die Vorgaben des Hochschulrahmengesetzes sowie die Strukturvorgaben der Kultusministerkonferenz zugrunde.

Zwei Jahre nach seiner Einrichtung ist die Arbeit des Akkreditierungsrates im Herbst 2001 von einer international besetzten Gutachtergruppe bewertet worden. Diese hat ausdrücklich bestätigt, dass der Ansatz Qualitätssicherung über Akkreditierung ein wichtiger Baustein bei der Modernisierung des Hochschulsystems in Deutschland und eine gute Antwort auf die Herausforderungen des internationalen Wettbewerbs sei. Daher hat sich die Kultusministerkonferenz schon im Oktober 2001 grundsätzlich für die Beibehaltung einer zentralen Akkreditierungseinrichtung und damit für ein Akkreditierungssystem ausgesprochen.

Gemäß entsprechenden Empfehlungen der Gutachtergruppe hat die Kultusministerkonferenz nun die Aufgaben des Akkreditierungsrates präzisiert, Anpassungen, zur Organisationsform vorgenommen sowie eine Entscheidung zur organisatorischen Anbindung getroffen.

Danach können in dem Akkreditierungssystem künftig auch die Aufgaben der Länder nach § 9 HRG, die Gewährleistung der Gleichwertigkeit der Abschlüsse und des Hochschulwechsels, wahrgenommen werden. Dazu müssen als notwendige strukturelle Vorgaben die fachgruppenspezifische Festlegung der Regelstudienzeit, die Gliederung der Studiengänge, das Semester-Wochenstunden-Volumen sowie das Prüfungsverfahren in das Akkreditierungsverfahren eingebunden werden.

Diese Erweiterung des Aufgabenspektrums hat Konsequenzen für die Zusammensetzung des Akkreditierungsrates: Die Wahrnehmung der Aufgaben der Länder nach § 9 HRG erfordern eine hinreichende Mitwirkung der staatlichen Vertreter in der zentralen Akkreditierungseinrichtung. Daher empfiehlt sich folgende Zusammensetzung: 4 Hochschulvertreter (benannt von der HRK), 4 Ländervertreter (benannt von der KMK), 4 Vertreter der Berufspraxis (je einer benannt durch die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen, zwei weitere durch die HRK und KMK), 2 Studierende und 2 internationale Vertreter.

Aufgrund ihrer besonderen Stellung zwischen Hochschulen, Staat und Berufspraxis muss die Entscheidungsunabhängigkeit der zentralen Akkreditierungseinrichtung gewährleistet sein. Um jedoch den Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten, wird die Geschäftsstelle des Akkreditierungsrats künftig organisatorisch an das Sekretariat der Kultusministerkonferenz angebunden.

Der Beschluss der Kultusministerkonferenz zur "Künftige(n) Entwicklung der länder- und hochschulübergreifenden Qualitätssicherung in Deutschland" kann in Kürze im Sekretariat der Kultusministerkonferenz angefordert bzw. über das Internet unter www.kmk.org abgerufen werden.

Arbeitsprogramm der Kultusministerkonferenz für das Jahr 2002 verabschiedet
Berlin. Die Kultusministerkonferenz hat auf ihrer ersten Plenarsitzung des Jahres das Arbeitsprogramm für 2002 festgelegt. Unter der Präsidentschaft der Thüringer Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst, Professor Dr. Dagmar Schipanski, wird sich die Kultusministerkonferenz schwerpunktmäßig mit der Qualität des deutschen Schulwesens und der Reform der Hochschule befassen.

Seit einigen Wochen beherrscht das Thema PISA die Berichterstattung über die Schulen. Die Kultusministerkonferenz als Auftraggeberin der Studie wird sich auch in diesem Jahr intensiv mit den Befunden auseinandersetzen und regelmäßig über die in den Ländern ergriffenen Initiativen und Maßnahmen diskutieren. Ferner laufen die Vorbereitungen für die Veröffentlichung der Ergebnisse weiterer nationaler und internationaler Vergleichsuntersuchungen. So werden sich am 1. Juli die für die Schulen zuständigen Minister zu einer Sondersitzung treffen und über die Ergebnisse der ländervergleichenden PISA-Studie beraten.

Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt ist die Verbesserung der Lehreraus- und -fortbildung. Hier werden insbesondere Veränderungen in der didaktischen Vermittlung, der Einbeziehung von Praxisphasen und der methodischen Kompetenz im Mittelpunkt stehen. Auch die Frage des Lehrerbedarfs, insbesondere an beruflichen Schulen, und Maßnahmen zur Lösung der Probleme werden die Kultusministerkonferenz wie schon im vergangenen Jahr beschäftigen. Im Rahmen der genannten Vorhaben werden auch die Ergebnisse des Forum Bildung in die Vorhaben einbezogen.

Aus dem Bereich Hochschule haben die Themen, die sich unter den Stichworten "Internationalisierung" und "Reform" subsumieren lassen, für die Arbeit der Kultusministerkonferenz Priorität. Schipanski: "Hier geht es insbesondere um die Erprobung der neuen Bachelor- und Masterstudiengänge, ihre Akkreditierung und die Neuordnung der Personalstruktur und des Dienstrechts." Des weiteren wird die Kultusministerkonferenz über die Reform des Medizinstudiums, die Kapazitätsermittlung in medizinischen Studiengängen und die Stärkung des Selbstauswahlrechts der Hochschulen beim Hochschulzugang beraten. Als gleichsam übergreifendes und grundsätzliches Thema wird die Frage die Akzeptanz der Hochschulen, von Wissenschaft und Forschung in der Gesellschaft erörtert werden.

Im Ressort Kunst und Kultur wird das Verhältnis von Länder- und Bundeskulturförderung auf der Tagesordnung stehen. Die Länder werden sich hierzu allgemein und speziell zur Errichtung der Bundeskulturstiftung positionieren. Darüber hinaus wird über die Verbesserung der Rahmenbedingungen im Bereich Kultursponsoring beraten werden sowie über Denkmalschutz und Denkmalpflege.

Durch den rasanten wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wandel werden Fort- und Weiterbildung für den Einzelnen immer notwendiger. Die Kultusministerkonferenz wird sich daher in diesem Jahr dezidiert damit auseinandersetzen, welche Anforderungen an diesen Bereich in Zukunft gestellt werden.

Im Rahmen der europäischen und internationalen Zusammenarbeit stehen die Umsetzung des EU-Arbeitsprogramms für den Bildungsbereich im Anschluss an den Europäischen Rat in Lissabon vom März 2000, die Reformdiskussion zur Zukunft der EU sowie das Nachfolgeprogramm von "Kultur 2000" im Zentrum der Beratungen. Aufgrund der weltpolitischen Lage in Folge des 11.September 2001 wird der Dialog mit der islamisch geprägten Welt ein wesentlicher Schwerpunkt sein. Ziel sind eine Verstärkung der Bildungs- und Kulturbeziehungen zu den islamischen Ländern sowie eine vertiefte Beschäftigung mit dem Islam im deutschen Bildungswesen.

Einen Überblick über sämtliche Veröffentlichungen gewährt die Homepage der Kultusministerkonferenz unter www.kmk.org.