Kultusminister Konferenz

Schriftgröße ändern

Zum Ändern der Schriftgröße verwenden Sie bitte die Funktionalität Ihres Browsers. Die Tastatur-Kurzbefehle lauten folgendermaßen:

[Strg]-[+] Schrift vergrößern
[Strg]-[-] Schrift verkleinern
[Strg]-[0] Schriftgröße zurücksetzen

schließen
 

Überblick zur Bildungsberichterstattung

Im Frühjahr 2004 haben die Länder und der Bund vereinbart, künftig gemeinsam im 2-Jahres-Rhythmus einen Bildungsbericht für Deutschland vorzulegen. Sie schaffen damit die Grundlage für eine fokussierte Darstellung wesentlicher Entwicklungslinien, Leistungen und Aufgaben des Bildungswesens in der Bundesrepublik Deutschland.

Bildungsberichte dienen der Rechenschaftslegung über das Gesamtsystem bzw. seine Stufen auf nationaler Ebene und auf Ebene der Länder. Durch die langfristig angelegte und kontinuierliche Betrachtungsweise eröffnen sie in geeigneter Weise die Möglichkeit, offensichtliche Fehlentwicklungen frühzeitig zu erkennen und effektive politisch-administrative Steuerungsmaßnahmen zu entwickeln.

Kern der Bildungsberichterstattung ist ein überschaubarer, systematischer, regelmäßig aktualisierbarer Satz statistischer Kennziffern (Indikatoren), die jeweils für ein zentrales Merkmal von Bildungsprozessen bzw. einen zentralen Aspekt von Bildungsqualität stehen. Zudem enthalten die Bildungsberichte jeweils ein Kapitel zu einem oder mehreren Schwerpunktthemen.

Bisher sind erschienen:

Hintergründe zur Bildungsberichterstattung

Das Konsortium Bildungsberichterstattung hat im August 2005 eine Gesamtkonzeption der Bildungsberichterstattung vorgelegt, die die Grundlagen für seine Arbeit an einem Gesamtsystem der Bildungsberichterstattung für Deutschland darstellt. Die Gesamtkonzeption des Konsortiums Bildungsberichterstattung finden Sie hier.

Weitere Hintergrundinformationen zur Bildungsberichterstattung sowie Hinweise auf andere nationale, regionale und kommunale Bildungsberichte finden Sie auf der Website des Leibniz-Instituts für Bildungsforschung und Bildungsinformation (DIPF).

Bildungsfinanzbericht

Zur Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern gemäß Artikel 91b Absatz 2 des Grundgesetzes (Feststellung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens im internationalen Vergleich) gehört gemäß dem entsprechenden Verwaltungsabkommen auch die regelmäßige Berichterstattung über die Bildungsfinanzen. Der Bildungsfinanzbericht erscheint jährlich.