Kultusminister Konferenz

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Äquivalenzabkommen mit Österreich und Lettland in Kraft getreten

Das am 13.06.2002 in Wien unterzeichnete deutsch-österreichische Regierungsabkommen über Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich ist in Kraft getreten. Es ersetzt das Abkommen aus dem Jahr 1983. Das neue Abkommen soll dazu beitragen, den Wissenschaftsaustausch und die Zusammenarbeit im Hochschulbereich zwischen Deutschland und Österreich weiter zu intensivieren. Auch die Studierenden profitieren hiervon, da die Anerkennung von Studienleistungen im jeweils anderen Land klar geregelt und damit weiter erleichtert wird. Die Vereinbarung umfasst die Anrechnung von Studienleistungen, die Zulassung zur Promotion und zu anderen weiterführenden Studien sowie die Führung der Grade im jeweils anderen Staat. Das neue Abkommen berücksichtigt, dass in beiden Staaten neue akademische Grade eingeführt worden sind; außerdem waren die vor etwa 10 Jahren eingeführten österreichischen Fachhochschulen einzubeziehen.

Mit dem ebenfalls in Kraft getretenen Äquivalenzabkommen mit Lettland wird erstmals eine Vereinbarung dieser Art mit einem der baltischen Staaten geschlossen. Damit liegt nun die vertragliche Grundlage für die gegenseitige Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen sowie Hochschulabschlüssen und Titeln vor. Ein ähnliches Abkommen mit Litauen ist derzeit in Verhandlung.