Kultusminister Konferenz

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Ergebnisse der 312.Plenarsitzung der Kultusministerkonferenz

Die Kultusministerkonferenz hat sich auf ihrer 312.Plenarsitzung am 15.Dezember 2005 in Bonn unter dem Vorsitz ihrer Präsidentin, Ministerin Prof. Dr. Johanna Wanka, mit folgenden Themen befasst:

  1. Konsequenzen der Föderalismusreform für die Arbeit der Kultus-ministerkonferenz
  2. Gespräch mit Dr. Annette Schavan, Bundesministerin für Bildung und Forschung
  3. Neufassung des Staatsvertrages über die Vergabe von Studienplätzen (StV)
  4. Weiterentwicklung der ZVS zu einer Serviceeinrichtung
  5. Beteiligung an der Internationalen-Grundschul-Untersuchung TIMSS 2007 - Mathematische und naturwissenschaftliche Kenntnisse in der Grundschule
  6. Wahl der Präsidentin und des Präsidiums für das Jahr 2006

Außerdem hat die Kultusministerkonferenz Gespräche mit dem Präsidium der Hochschulrektorenkonferenz, dem neu gewählten Präsidenten der Leibniz-Gemeinschaft, dem Präsidenten des Deutschen Akademischen Austausch Dienstes sowie dem Akkreditierungsrat geführt.


1. Konsequenzen der Föderalismusreform für die Arbeit der Kultusministerkonferenz

Die angestrebte Föderalismusreform wird in den Bereichen Bildung, Wissenschaft und Forschung zu einem erheblichen Zuwachs an Verantwortung der Länder in planerischer und gesetzgeberischer Hinsicht führen. Mit den neuen Chancen zur Innovation in Schule und Hochschule wird ihre gemeinsam wahrzunehmende gesamtstaatliche Verantwortung für die Bundesrepublik Deutschland gestärkt. Für die Arbeit der Kultusministerkonferenz bedeutet dies eine neue Qualität ihres Zusammenwirkens in Bildung, Wissenschaft und Kultur, eine Aufgabe, die sie verantwortungsvoll übernehmen wird. Sie hat heute folgenden Beschluss gefasst:

"Die aus dem Koalitionsvertrag vom 11.11.2005 sich ergebende Klärung der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern insbesondere in den Bereichen Bildung, Wissenschaft und Forschung wird von der Kultusministerkonferenz begrüßt als Gewinn an Handlungs- und Innovationsfähigkeit der Länder und damit der Leistungsfähigkeit Deutschlands als Ganzes. Die Kultusministerkonferenz nimmt die verabredete Entflechtung sowohl als größere Freiheit als auch als größere Verantwortung an.

Im Jahre 2006 werden voraussichtlich zügig die erforderlichen Grundgesetz- und Gesetzesänderungen erfolgen. Aus dem Mehr an Freiheit ergibt sich zugleich eine größere gesamtstaatliche Verantwortung. Letztere nimmt die Kultusministerkonferenz wahr. Vor diesem Hintergrund nimmt die Kultusministerkonferenz Stellung zum derzeitigen Stand der Diskussion.

Die Klärung der Zuständigkeiten erfordert eine Neujustierung der vorhandenen Gremienstrukturen; aus der verringerten Zahl gemeinsamer Aufgaben zwischen Bund und Ländern ergibt sich die Konsequenz, die Gremien und ihre Aufgaben neu zu ordnen:

  • Im Bereich der schulischen Weiterentwicklung und gemeinsamen Projektarbeit nimmt ausschließlich die Kultusministerkonferenz die Koordination wahr.

  • Im Bereich des Hochschulbaus und der Beteiligung des Bundes bei der Hochschulentwicklung wird der verbleibende Koordinierungsbedarf vom Wissenschaftsrat wahrgenommen, der damit eine wichtige Funktion zur Qualitätssicherung wahrnimmt. Die Länder werden sich darüber hinaus über ein fakultatives Verfahren zur Begutachtung der Ländermittel für den Hochschulbau verständigen.

  • Die Gemeinschaftsaufgabe Forschungsförderung verbleibt grundsätzlich in der bisherigen Koordinationsstruktur; über die zukünftige organisatorische Ansiedlung ist zu entscheiden.

  • Die Gemeinschaftsaufgabe Bildungsberichterstattung wird in der bisherigen Struktur einer Steuerungsgruppe zwischen Kultusministerkonferenz und BMBF koordiniert.

  • Dieses Verfahren kann ebenso angewendet werden für die Verabredung der Teilnahme an internationalen Leistungsstudien.

  • Die Programme der Bildungsforschung sind hinsichtlich der Themen zwischen Bund und Ländern einvernehmlich abzustimmen und - so weit sinnvoll - über die DFG zu administrieren.

  • Die Länder verständigen sich darüber, welche Punkte im Hochschulbereich länderübergreifend und einheitlich zu regeln sind, insbesondere um die Mobilität der Lehrenden und Studierenden sicherzustellen. Ferner ist in der Kultusministerkonferenz zu erörtern, wie die Länder zukünftig mit dem Art. 125 a GG (neu) umgehen werden.

  • Im Bereich des Hochschulbaus in der Abgrenzung zur Gemeinschaftsaufgabe Forschungsförderung sind besondere Klärungen zu erzielen. Zum Stichtag bereits begonnene Projekte müssen zu Ende finanziert werden.
    Die Zweckbindung der rücküberwiesenen Bundesmittel soll über 2013 hinaus erhalten bleiben sowie eine Garantie in den Ländern für eine komplementäre Finanzierung gewährleistet werden.

  • Die Kultusministerkonferenz wird darüber beraten, wo bei Laufbahnen, Besoldung und Versorgung für Lehrer und Hochschullehrer entsprechend den spezifischen Anforderungen von Schule und Hochschule ein gemeinsames Vorgehen sinnvoll ist.

Die Kultusministerkonferenz setzt eine Arbeitsgruppe ein, die im Vorfeld und parallel zu der zu erwartenden Grundgesetzänderung die notwendigen Beschlüsse zu den Aufgaben der Kultusministerkonferenz und den sich daraus ergebenden strukturellen Konsequenzen vorbereitet."


2. Gespräch mit Dr. Annette Schavan, Bundesministerin für Bildung und Forschung

Zu einem Gespräch über Fragen der künftigen Bildungs- und Forschungspolitik sind die Kultusminister der Länder und die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Dr. Annette Schavan, zusammengekommen. Das Treffen diente einem Meinungsaustausch über Möglichkeiten der künftigen Zusammenarbeit in den Bereichen internationale Bildungsstudien, Forschungsförderung und berufliche Bildung. "Das erste Treffen ist für mich die Eröffnung eines Dialogs für eine enge Kooperation von Bund und Ländern", stellte Bundesministerin Schavan fest. "Ich begrüße es, dass die Kultusministerkonferenz durch die angestrebte Föderalismusreform mehr Aufgaben im Bereich Bildung, Wissenschaft und Forschung erhält. Schon im Januar werden wir die Gespräche mit dem Bund fortsetzen", hob die Präsidentin der Kultusministerkonferenz, Ministerin Prof. Dr. Johanna Wanka hervor.


3. Neufassung des Staatsvertrages über die Vergabe von Studienplätzen (StV)

Seit dem Wintersemester 2005/2006 können die Hochschulen in den Studiengängen des zentralen Vergabeverfahrens (Biologie, Medizin, Pharmazie, Psychologie, Tiermedizin, Zahnmedizin) bis zu 60 Prozent der Studienplätze in einem eigenen Auswahlverfahren vergeben. Die deutliche Erhöhung der Quote von bislang 24 Prozent war in der 7. Novelle des Hochschulrahmengesetzes von Bundestag und Bundesrat beschlossen worden. Allerdings machen viele Hochschulen von ihrem Auswahlrecht noch keinen hinreichenden Gebrauch; vielfach überlassen sie die Auswahl auch in der Hochschulquote weiterhin der ZVS.
Die Länder sind verpflichtet, die in der Gesetzesnovelle eingeführten Neuerungen bis spätestens September 2007 in Landesgesetze umzusetzen. Dies erfolgt durch den Abschluss eines neuen Staatsvertrages und die Ratifizierung des Vertrages durch alle Landesparlamente.
Die Kultusministerkonferenz hat den ihr vorliegenden Entwurf eines Staatsvertrages gebilligt und der Konferenz der Ministerpräsidenten zugeleitet. Nach Unterzeichnung des Vertrages durch die Ministerpräsidenten kann das Ratifizierungsverfahren durchgeführt werden.


4. Weiterentwicklung der ZVS zu einer Serviceeinrichtung

Die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen wird sich nach einem Grundsatzbeschluss der Kultusministerkonferenz in Zukunft stärker zu einer Serviceeinrichtung entwickeln, die in erster Linie Dienstleistungen für die Hochschulen und die Studienbewerber erbringt. Insbesondere wird es Aufgabe der neuen Einrichtung sein, die mit den Mehrfachbewerbungen verbundenen Probleme zu beseitigen oder zumindest zu verringern. Die hoheitlichen Aufgaben, die die ZVS bisher im zentralen Vergabeverfahren für die Länder wahrnimmt, werden weiter bestehen bleiben.
Die ZVS soll in eine Einrichtung anderer, ggf. privater Rechtsform überführt werden. Soweit im zentralen Vergabeverfahren weiterhin hoheitliche Funktionen wahrgenommen werden, kann eine entsprechende Beauftragung durch die Länder erfolgen. Insoweit werden die Länder auch weiterhin die Finanzierung der ZVS sicherstellen.


5. Beteiligung an der Internationalen-Grundschul-Untersuchung TIMSS 2007 - Mathematische und naturwissenschaftliche Kenntnisse in der Grundschule

Deutschland wird sich im Jahr 2007 erstmals an der Internationalen-Grundschul-Untersuchung TIMMS beteiligen. Das beschloss die Kultusministerkonferenz am 15.12.2005 in Bonn. An TIMSS 2007 beteiligen sich rund 60 Staaten. Die Stichprobe umfasst in allen Teilnehmerstaaten mindestens 4.500 Schülerinnen und Schüler. Für die Stichprobe in Deutschland soll an rund 200 Schulen jeweils eine Schulklasse der Jahrgangsstufe 4 an der Testung teilnehmen. Untersucht wird bei TIMSS das mathematische und naturwissenschaftliche Grundverständnis am Ende der vierten Klasse. Die Studie dient gleichzeitig der zeitnahen Normierung und Überprüfung der für die vierte Jahrgangsstufe beschlossenen Standards in Mathematik und Deutsch. Zusammen mit den bei der Grundschuluntersuchung PIRLS/IGLU im Bereich Lesekompetenz bereits gewonnen bzw. noch zu erwartenden Ergebnissen wird Deutschland durch die Beteiligung an TIMSS 2007 über ein breites Instrumentarium zum Monitoring von Schülerkompetenzen am Ende der 4. Jahrgangsstufe in den Bereichen Lesen, Mathematik und Naturwissenschaften verfügen, verbunden mit der Möglichkeit des internationalen Vergleichs. Die Hauptuntersuchung findet im Frühjahr 2007 statt, die Ergebnisse werden Ende 2008 vorliegen.


6. Wahl der Präsidentin und des Präsidiums für das Jahr 2006

Mit Beginn des Jahres 2006 übernimmt die Ministerin für Bildung und Frauen des Landes Schleswig-Holstein, Ute Erdsiek-Rave, die Präsidentschaft der Kultusministerkonferenz. Anlässlich der Präsidentschaftsübergabe findet am 20. Januar 2006 ein Empfang im Gebäude des Bundesrates in Berlin statt.

Zu Vizepräsidenten der Kultusministerkonferenz für das Jahr 2006 mit Sprecherfunktionen wurden gewählt:
1. Vizepräsident Senator Klaus Böger, Berlin, Sprecher für Schule,
2. Vizepräsident Minister Jürgen Schreier, Saarland, Sprecher für Hochschule,
3. Vizepräsidentin Ministerin Prof. Dr. Johanna Wanka, Brandenburg, Sprecherin für Kultur.

Staatsministerin Karin Wolff (Hessen) sowie Staatsminister Prof. Dr. Jürgen Zöllner (Rheinland-Pfalz) gehören dem Präsidium der Kultusministerkonferenz im Jahr 2006 als kooptierte Mitglieder an.