Kultusminister Konferenz

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Ergebnisse der 318.Plenarsitzung der Kultusministerkonferenz

Die Kultusministerkonferenz hat sich auf ihrer 318.Plenarsitzung am 14.Juni 2007 in Berlin unter dem Vorsitz ihres Präsidenten, Senator Prof. Dr. E. Jürgen Zöllner, insbesondere mit folgenden Themen befasst:

  1. Qualitätsoffensive exzellente Lehre
  2. Weiterentwicklung der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) zu einer Serviceeinrichtung
  3. Einführung der Systemakkreditierung
  4. Lehrerbildung


1. „Qualitätsoffensive exzellente Lehre“

 

Die Länder unterstreichen die Bedeutung der Qualität der Lehre in den Hochschulen. Die Verbesserung der Qualität der Lehre ist nach übereinstimmender Auffassung aller Teilnehmer am Bologna-Prozess vorrangig Aufgabe und Verantwortung der Hochschulen selbst. Die Länder fördern die Anstrengungen der Hochschulen zur Qualitätssicherung und -verbesserung der Lehre.

In einigen Ländern bestehen bereits - z. T. seit Jahren - Anreize zur Verbesserung der Lehre z. B. durch Landeslehrpreise. Dies entspricht der Verantwortung der Länder für die Hochschulen. Die regelmäßige Evaluation der Lehre zählt in den meisten Ländern zu den gesetzlichen Aufgaben und Verpflichtungen der Hochschulen.

HRK und Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft vergeben den Preis „Ars legendi“ des Stifterverbands für herausragende Hochschullehre nach bundesweiter Ausschreibung, um die Bedeutung der Hochschullehre öffentlich hervorzuheben und mit dem Preisgeld zu fördern.

Im Grundsatz sind sich die Länder einig, dass unter Einbeziehung der bereits von den Ländern geschaffenen Anreize zur Verbesserung der Lehre eine gemeinsame „Qualitätsoffensive exzellente Lehre“ vorbereitet werden soll.

Die Amtschef-Kommission „Qualitätssicherung in Hochschulen“ wird beauftragt, dazu konkrete Vorschläge zu entwickeln und dabei die Gesprächsangebote des Stifterverbands für die Deutsche Wissenschaft einzubeziehen.

Der Präsident der Kultusministerkonferenz, Prof. Dr. E. Jürgen Zöllner: „Wir brauchen in Deutschland quantitativ und qualitativ eine Ausbildungsoffensive an den Hochschulen. Dazu ist auch eine verstärkte Schwerpunktsetzung zugunsten der Lehre nötig. Die Qualitätsoffensive exzellente Lehre soll dazu beitragen und Hochschulen bei der Verbesserung ihrer Lehrangebote unterstützen.“

 

2. Kultusministerkonferenz beschließt Umwandlung der ZVS in eine Serviceeinrichtung für Hochschulzulassung

Die bisherige Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) wird in eine Serviceeinrichtung für Hochschulzulassung umgewandelt. Die Kultusministerkonferenz verabschiedete am Donnerstag in Berlin den Entwurf eines entsprechenden Staatsvertrages. Die gemeinsame Einrichtung soll als Stiftung des öffentlichen Rechts am bisherigen Sitz der ZVS in Dortmund arbeiten. Aufgabe der Stiftung ist es, Hochschulen und Bewerber bei der Studienplatzwahl und Zulassung zu unterstützen.

Der Präsident der Kultusministerkonferenz, Prof. Dr. E. Jürgen Zöllner, erklärte: „Mit dem neuen Staatsvertrag schaffen die Länder die Voraussetzungen dafür, dass auch künftig die Bewerberinnen und Bewerber zügig einen Studienplatz erhalten. Die Hochschulen haben zudem die Möglichkeit, spezielle Auswahlverfahren durchzuführen. Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass alle Studienplätze, die von Bewerbern nachgefragt sind, auch wirklich vergeben werden.“

Für die Vermittlung der Bewerber wird die Stiftung als Serviceeinrichtung ein Bewerbungsportal zur Information und Beratung der Studienbewerber, der Aufbereitung der Bewerberdaten, zum Abgleich von Mehrfachzulassungen sowie zur Vermittlung von nichtbesetzten Studienplätzen aufbauen. Die Hochschulen entscheiden darüber, inwieweit sie das Angebot der ZVS nutzen wollen. Ausnahme sind Studiengänge mit bundesweitem NC. Ziel der Einrichtung ist es, die Bewerbungs- und Zulassungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen. Die Kultusministerkonferenz reagiert mit dem Aufbau eines Bewerbungsportals auch auf die zunehmende Zahl von Mehrfachbewerbungen für Studienplätze. Diese Entwicklung trägt dazu bei, dass ein Teil der Studienplätze derzeit nicht oder nur mit erheblicher zeitlicher Verzögerung besetzt wird.

In den Studiengängen mit bundesweitem NC (Biologie, Medizin, Pharmazie und Psychologie) übernimmt die Stiftung weiter die Aufgabe der ZVS, Studienplätze für das erste Fachsemester in zentralen Auswahlverfahren zu vergeben.

Der beschlossene Entwurf eines Staatsvertrages über die Gründung der gemeinsamen Stiftung für Hochschulzulassung sowie der dazu gehörende Gesetzentwurf zur Errichtung der Stiftung werden nun den Ministerpräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt.

 

3. Einführung der Systemakkreditierung: In Zukunft können nicht nur Studiengänge, sondern auch Hochschulen akkreditiert werden

 

Die bewährte Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen soll nach einem Grundsatzbeschluss der Kultusministerkonferenz durch eine Überprüfung und Zertifizierung hochschulinterner Qualitätssicherungssysteme probeweise ergänzt werden. Ziel einer solchen Systemakkreditierung ist es, den Verfahrensaufwand der Hochschulen bei Nachweis eines verlässlichen hochschulinternen Qualitätssicherungssystems zu reduzieren und die Zertifizierung damit zu beschleunigen. Die Kultusministerkonferenz geht davon aus, dass die System- und Programmakkreditierung als unterschiedliche Ansätze zur Qualitätssicherung der Lehre auf lange Zeit nebeneinander bestehen werden.

Die Systemakkreditierung bezieht sich in der Regel auf das Qualitätssicherungssystem einer ganzen Hochschule, kann aber in besonderen Ausnahmefällen auch Teilbereiche großer Hochschulen zum Gegenstand haben. Sie soll für sechs Jahre gelten. Wie auch bei der Programmakkreditierung sind die ländergemeinsamen Strukturvorgaben sowie ergänzende landesspezifische Vorschriften einzuhalten. Hochschulen können sich einer Systemakkreditierung unterziehen, wenn sie über eine hinreichende Anzahl erfolgreich durchgeführter Studiengangakkreditierungen verfügen.

Agenturen, die die Systemakkreditierung durchführen wollen, müssen über Erfahrungen auf dem Gebiet der Qualitätssicherung in Hochschulen und im Hochschulmanagement sowie in der Programmakkreditierung bzw. die Fähigkeit zur Programmakkreditierung verfügen.

Geplant ist, mit der Systemakkreditierung zum Jahresbeginn 2008 an den Start zu gehen. Der Akkreditierungsrat wurde gebeten, bis zum Herbst 2007 auf Grundlage seiner Empfehlungen zur Systemakkreditierung ein konkretes Umsetzungskonzept zu erarbeiten.

Der Präsident der Kultusministerkonferenz, Prof. Dr. E. Jürgen Zöllner, bezeichnete den Beschluss als wesentlichen Beitrag zur weiteren Qualitätsentwicklung an den deutschen Hochschulen. „Wir beschleunigen die Verfahren zur Zertifizierung überprüfbarer Qualitätsanstrengungen in der Lehre, die hohen Standards entsprechen. Zugleich stärken wir die Selbstverantwortung jeder einzelnen Hochschule für die Sicherung der Qualität ihrer Studiengänge.“


4. Gegenseitige Anerkennung von Lehramtsstudiengängen eingehend geprüft

 

Die Kultusministerkonferenz hat letzte bestehende Hürden zur gegenseitigen Anerkennung von akkreditierten konsekutiven Studiengängen für die Lehrämter des gehobenen Dienstes zwischen den Ländern abbauen können. Nach der grundsätzlichen Einigung Ende Februar 2007 war eine Länder-Expertengruppe mit der Prüfung rechtlicher Fragen bei der gegenseitigen Anerkennung beauftragt worden. „Ich bin froh, dass wir nach langen und nicht immer einfachen Beratungen die Mobilität für angehende Lehrerinnen und Lehrer deutschlandweit haben sichern können“, erklärte der Präsident der Kultusministerkonferenz, Prof. Dr. E. Jürgen Zöllner, zu der Einigung.