Kultusminister Konferenz

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Kultusminister betonen Länderkompetenz für Schule und Hochschule

Verantwortlichkeit in Bildung und Wissenschaft muss klar geregelt sein

Die Kultusministerkonferenz hat sich bei ihrer Sitzung am 12.Juni 2003 in Rostock eingehend mit der Reform der bundesstaatlichen Ordnung für die Bereiche Bildung und Wissenschaft befasst und dazu ihre grundsätzliche Position bestimmt. Sie hat sich von der Überzeugung leiten lassen, dass in den Bereichen Bildung und Wissenschaft die jeweilige Verantwortung klar geregelt sein muss. Nach einstimmiger Auffassung der Kultusministerkonferenz darf das Engagement des Bundes in diesen Bereichen nicht dazu führen, dass inhaltlich Einfluss genommen wird, der verfassungsrechtlich nicht legitimierbar ist. Die Kultusminister messen dieser verfassungsrechtlichen Klärung eine sehr hohe Priorität bei. Ziel der Reform der bundesstaatlichen Ordnung ist es, die Qualität und Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Bildungssystems und der Forschungslandschaft zu verbessern. Im Rahmen der laufenden Reformdiskussion haben die Kultusminister damit einen grundlegenden Beschluss zur Stärkung der verfassungsmäßigen Verantwortung der Länder gefasst. Bildung und Wissenschaft sind zentrale Aufgabenbereiche, die eine klare Prioritätensetzung brauchen.In ihrem Beschluss betont die Kultusministerkonferenz, dass die Schule "ein Kernstück der Länderkompetenz" ist. Ihre Koordinierung erfolgt in der gemeinsamen Verantwortung aller Länder. Die Kultusministerkonferenz betont in diesem Zusammenhang ihre Verantwortung für die Sicherstellung der bundesweiten Vergleichbarkeit des Schulsystems. Um diese zu gewährleisten schließen die Länder verbindliche Vereinbarungen über Eckpunkte der Abschlüsse sowie zur Qualitätssicherung des Schulwesens ab, insbesondere hinsichtlich nationaler Bildungsstandards und die Einhaltung dieser Standards. Auch die Hochschule ist ein Kernstück der Länderkompetenz. Die Kultusministerkonferenz tritt dafür ein, das Hochschulrahmengesetz auf die zentralen Fragen der Durchlässigkeit und Mobilität zu reduzieren.Der im nachfolgenden dokumentierte Beschluss ist als Beitrag der Kultusministerkonferenz zur Reform der bundesstaatlichen Ordnung für die Bereiche Bildung und Wissenschaft an die Ministerpräsidentenkonferenz weitergeleitet worden:

Reform der bundesstaatlichen Ordnung

für die Bereiche Bildung und Wissenschaft

Ein Beitrag der KMK zur laufenden Diskussion

Bildung und Wissenschaft sind zentrale Aufgabenbereiche, die gerade bei angespannten öffentlichen Finanzen eine klare Prioritätensetzung in den Haushalten von Bund und Ländern brauchen.Darüber hinaus bedarf es aber auch klarer Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten. Das Ziel der Reform der bundesstaatlichen Ordnung ist es, die Qualität und Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Bildungssystems und der Forschungslandschaft zu verbessern. Dazu müssen die derzeitigen Regelungen neben der Verfahrensoptimierung auch daraufhin überprüft werden, ob sie noch den sich ständig ändernden Rahmenbedingungen, insbesondere auch dem Prozess der europäischen Integration, entsprechen.SchuleDie Schule ist ein Kernstück der Länderkompetenz, ihre Koordinierung erfolgt in gemeinsamer Verantwortung aller Länder.Die KMK ist dafür zuständig, die bundesweite Vergleichbarkeit des Schulsystems sicherzustellen. Dazu schließen die Länder unter anderem verbindliche Vereinbarungen in Fortführung bestehender Abkommen über wesentliche Eckpunkte der Abschlüsse und Berechtigungen sowie der Qualitätssicherung im Schulwesen ab, insbesondere über Bildungsstandards und die Einhaltung dieser Standards.Zur Weiterentwicklung der KMK werden bis zum Jahresende Vorschläge erarbeitet.HochschuleAuch die Hochschule ist ein Kernstück der Länderkompetenz. Auf jeden Fall ist das Hochschulrahmengesetz auf Kernbereiche der Durchlässigkeit und Mobilität zu reduzieren (z. B. Zulassung, Abschlüsse, Personal).Bei der Frage der Neuordnung des Hochschulbaus sind folgende Voraussetzungen unverzichtbar:

  • Eine ungeschmälerte und dynamisierte Bereitstellung der bisher für den Hochschulbau aufgebrachten Mittel für die Länder,
  • eine ausschließliche Verwendung dieser Mittel für die Zukunftsaufgabe Hochschulbau und
  • eine Vereinfachung des Verfahrens unter Beteiligung des Wissenschaftsrates.

Forschungsförderung

Die Forschungsförderung ist als Gemeinschaftsaufgabe zu erhalten. Nur so kann die Unabhängigkeit der Forschungseinrichtungen und der -förderung sowie der Einfluss der Länder auf ihre Forschungs-Infrastruktur gewährleistet werden. Die Finanzierung ist von Bund und Ländern zu tragen. Veränderungen in den Finanzierungen sind so umzusetzen, dass sie für Bund und Länder ausgeglichen erfolgen, dabei ist die beabsichtigte alleinige Zuständigkeit des Bundes für das BAföG einzubeziehen.

BLK:

Die Aufgaben der BLK müssen neu organisiert werden.