Kultusminister Konferenz

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Kultusministerkonferenz befasst sich mit Krankenhausreform und Hochschulbau

Die für wissenschafts- und hochschulpolitischen Angelegenheiten zuständigen Ministerinnen und Minister sowie Senatorinnen und Senatoren als Kultusministerkonferenz Hochschule sprachen in der diesjährigen Sommersitzung unter anderem über die Krankenhausreform des Bundes und die Bedeutung des Hochschulbaus unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit. Die Kultusministerkonferenz findet nach Ressorts aufgeteilt am 22. und 23. Juni 2023 in Berlin statt.

KMK-Präsidiumsmitglied und Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege Senatorin, Dr. Ina Czyborra, sagte: „Die von den Wissenschaftsministerien der Länder federführend bearbeiteten Belange der Universitätsmedizin spielen eine wichtige Rolle in der Konzeption der von Bundesgesundheitsminister Prof. Lauterbach angestoßenen Krankenhausreform. Die wesentlichen Eckpunkte der Krankenhausreform werden allerdings in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe beraten an der in erster Linie die Gesundheitsministerien beteiligt sind. Der KMK ist es jedoch nach wie vor wichtig, dass auch die Stimme der Wissenschaftsministerien hier Gehör findet. Insbesondere die Wissenschaftsministerien wissen, wie sie in ihren Universitätskliniken die Krankenversorgung planen müssen, damit sie insbesondere  ihre Aufgaben in der Forschung für die medizinische Versorgung in Deutschland und in der Lehre für den ärztlichen Nachwuchs gewährleisten können. Die Kultusministerkonferenz hält daher weiterhin eine unmittelbare Einbeziehung der Wissenschaftsressorts  in die Verhandlungen für geboten, auch da die Reform noch dieses Jahr beschlossen werden soll.“

Daneben befasst sich die Kultusministerkonferenz mit der Bedeutung des Hochschulbaus und dessen Potenzial in der übergreifenden und gesamtgesellschaftlichen Aufgabe des Klimaschutzes. „Eine klimagerechte Sanierung der Hochschulgebäude könnte einen nennenswerten Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele im öffentlichen Sektor ermöglichen“, so Senatorin Ina Czyborra. In einem Bericht zur klimagerechten Sanierung der staatlichen Hochschulen in Deutschland werden unter anderem die finanziellen Herausforderungen und der Beitrag einer klimagerechten Sanierung von Hochschulgebäuden für den Klimaschutz aufgezeigt. Gegenstand der Beratungen waren auch Fragen mit Blick auf mögliche Kooperationen mit dem Bund.


Hintergrund zur Krankenhausreform:

In der derzeitigen Finanzierungsstruktur wird die gerade auch im Kontext der Forschung geleistete Versorgungsrolle der Universitätsklinika noch nicht ausreichend berücksichtigt. Die Universitätsklinika werden mit Krankenhäusern der Regelversorgung gleichgesetzt, ohne dass die besondere und umfassende Vorhaltung medizinischer Expertise und Infrastruktur im gebotenen Umfang anerkannt und gegenfinanziert wird. Auch die Reformvorhaben des Bundes in den vergangenen Jahren sind hierauf nicht ausreichend eingegangen – mit der Folge, dass die Wissenschaftsressorts zur Wahrung der Leistungsfähigkeit der Universitätsklinika die unzureichende Refinanzierung der Leistungen der Universitätsklinika und die daraus resultierenden Defizite in immer größerem Ausmaß ausgleichen mussten. Das Konzept der geplanten Krankenhausreform wird daher grundsätzlich begrüßt und bildet die richtige Grundlage, um im Rahmen der Krankenhausreform die Rolle der Universitätsklinika zu stärken.

Die Wissenschaftsressorts sind derzeit nicht formell in die Beratungen eingebunden. Dabei ist die Hochschulmedizin nicht nur betroffen, wenn es um ihre spezifischen Funktionen geht (Maximalversorgung, zukünftig verstärkt regionale Netzwerkfunktion etc.), sondern auch von allgemeinen Regelungen, die v.a. die unteren Versorgungsstufen betreffen, da die Universitätsmedizin für Zwecke von Lehre und Forschung auch diese Leistungen erbringen (können) muss. Die Zuständigkeit für die Hochschulmedizin und ihre Planung liegt bei den Wissenschaftsministerien der Länder.

Unterstützung für ihre Position erhält die KMK von der Finanzministerkonferenz (FMK). Die FMK hat am 26.01.23 darauf hingewiesen, dass die geplanten Reformen des Bundes zur Verbesserung der Finanzierung im Krankenhausbereich für den Bereich der Universitätsklinika dringend zur Verbesserung der Finanzierung der Universitätsklinika benötigt würden. Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) wurde gebeten, den besonderen Leistungen der Universitätsklinika im Reformprozess Rechnung zu tragen, und die Bundesregierung wurde aufgefordert, im Rahmen des Reformprozesses zur Krankenhausvergütung eine auskömmliche Finanzierung für Universitätsklinika durch die Kostenträger und gegebenenfalls den Bund zu ermöglichen.