Kultusminister Konferenz

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Kultusministerkonferenz erwartet sachgerechte Anerkennung der neuen deutschen Studienabschlüsse Bachelor und Master

Die Kultusministerkonferenz hat am 06. März 2003 in Berlin folgenden Beschluss gefasst:

  1. Die Kultusministerkonferenz erklärt, dass sie die beim britischen Äquivalenzzentrum (UK NARIC) bestehende Tendenz, im Rahmen der neuen deutschen Hochschulabschlüsse den deutschen Bachelorabschluss lediglich einem britischen „Ordinary Bachelor“ zuzuordnen und den deutschen Mastergrad in Großbritannien nur auf der Ebene eines britischen Bachelorabschlusses (Bachelor Honours) anzuerkennen, für nicht gerechtfertigt hält. Diese Bewertung trägt den in Deutschland aufgrund eines wissenschaftlichen Studiums erworbenen wissenschaftlichen Qualifikationen nicht Rechnung. Die Kultusministerkonferenz erwartet eine sachgerechte Anerkennung der neuen deutschen Studienabschlüsse.
  2. Die Kultusministerkonferenz begrüßt die gemeinsame Erklärung der vier maßgeblichen Organisationen des britischen Hochschulwesens (Hochschulvereinigung der britischen Universitäten, UK NARIC, Quality Assurance Agency for Higher Education, Standing Committee of Principals) vom 29. Januar 2003, in der die Ziele des Bologna-Prozesses unterstrichen und die besondere Bedeutung der Mobilität der Studierenden betont werden. Die Kultusministerkonferenz betont, dass die Einführung des neuen gestuften Studiumssystems ein wesentliches Element des Bologna-Prozesses ist und sie an diesem Ziel unverändert festhält.
  3. Die Kultusministerkonferenz begrüßt die Absicht des europäischen Netzwerkes für Qualitätssicherung im Hochschulbereich (ENQA), europaweit harmonisierte Referenzrahmen für die neuen Studiengänge zu entwickeln und bittet den Akkreditierungsrat, dem auch Vertreter der KMK angehören, in bilateralen Gesprächen mit Großbritannien und auf der europäischen Ebene im Rahmen der ENQA auf eine Lösung des Problems hinzuwirken.