Kultusminister Konferenz

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UN-Menschenrecht auf Bildung: Stabile Grundlage in Deutschland

Vom 13. – 21. Februar 2006 besuchte der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für das Recht auf Bildung, Professor Dr. Vernor Muñoz Villalobos, Deutschland. Die Einrichtung des Mandats geht auf eine Resolution des Ausschusses für Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1998 zurück. Die Bundesrepublik Deutschland gehört zu den Staaten, die eine ständige Einladung an alle Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen ausgesprochen haben.

Klaus Böger, Berlins Senator für Bildung, Jugend und Sport und 1. Vizepräsident der Kultusministerkonferenz dankte Professor Dr. Vernor Muñoz Villalobos für seinen Besuch, der eine erhebliche Auswirkung auf die bildungspolitische Debatte in Deutschland haben werde. Zu den einzelnen Aspekten äußerte sich Böger wie folgt:

1. Die Kultusministerkonferenz wird am 2./3. März 2006 eine Erklärung zur Umsetzung der Kinderrechtskonvention in den Ländern abgeben, in der sie das Alter von 18 Jahren als maßgeblich für die Einstufung als Kind – wie von der UN gefordert – ansehen wird. Sie wird die Bundesregierung auffordern, auch den letzten ihrer diesbezüglichen Vorbehalte zurückzuziehen.

2. Die KMK teilt die Einstellung des UN-Sonderbeauftragten zur Bedeutung der vorschulischen Bildung.

3. Bei der Frage der Menschenrechtserziehung im konkreten Schulunterricht hob Böger hervor, dass diese neben der formalen Aufnahme in Schulprogrammen und –gesetzen eine selbstverständliche alltägliche Pflicht sei. Er unterstrich, dass die Ermunterung des UN-Sonderbeauftragten wichtig sei, diese nicht aus den Augen zu verlieren.


4. Böger verwies darauf, dass die Kultusminister in der Nach-PISA-Diskussion die Strukturdebatte aus nachvollziehbaren Gründen ausgeklammert hätten. Böger unterstrich die Bedeutung der sieben Handlungsfelder, auf die sich die Kultusminister geeinigt haben:

1. Maßnahmen zur Verbesserung der Sprachkompetenz bereits im vorschulischen Bereich
2. Maßnahmen zur besseren Verzahnung von vorschulischem Bereich und Grundschule mit dem Ziel einer frühzeitigen Einschulung
3. Maßnahmen zur Verbesserung der Grundschulbildung und durchgängige Verbesserung der Lesekompetenz und des grundlegenden Verständnisses mathematischer und naturwissenschaftlicher Zusammenhänge
4. Maßnahmen zur wirksamen Förderung bildungsbenachteiligter Kinder, insbesondere auch der Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergrund
5. Maßnahmen zur konsequenten Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität von Unterricht und Schule auf der Grundlage von verbindlichen Standards sowie eine ergebnisorientierte Evaluation
6. Maßnahmen zur Verbesserung der Professionalität der Lehrertätigkeit, insbesondere im Hinblick auf diagnostische und methodische Kompetenz als Bestandteil systematischer Schulentwicklung
7. Maßnahmen zum Ausbau von schulischen und außerschulischen Ganztagsangeboten mit dem Ziel erweiterter Bildungs- und Fördermöglichkeiten, insbesondere für Schülerinnen und Schüler mit Bildungsdefiziten und besonderen Begabungen.

Böger wörtlich: "Wichtig ist, über jede Strukturdebatte nie zu vergessen, dass der Reformprozess sich mit konkreten Bildungsinhalten und der Verbesserung der Chancengerechtigkeit befassen muss. Auch diesen Aspekt hat der UN-Sonderberichterstatter hervorgehoben. Alle Bildungsinteressierten sollten den Besuch und den kommenden Bericht von Herrn Muñoz nicht als Angriff, sondern als Unterstützung in der Reformdebatte in Deutschland sehen."

In einer Pressekonferenz am 21. Februar 2006 in Berlin zog der Sonderberichterstatter eine erste Bilanz seines Besuches. Ein ausführlicher Bericht wird dem Ausschuss für Menschenrechte der Vereinten Nationen im Jahre 2007 vorliegen.

Bei den Länderbesuchen achten die Sonderberichterstatter auf eine ausgewogene Berücksichtigung der Weltregionen. Einer seiner ersten Besuche führte Muñoz nach Deutschland. Die Zusammenführung zweier Systeme, die wirtschaftliche, gesellschaftliche und kulturelle Entwicklung nach der Wiedervereinung, die Besonderheiten eines föderalen Systems und nicht zuletzt die weitreichenden Reformanstrengungen im Bildungsbereich waren hier von besonderem Interesse. Das Programm ermöglichte ihm einen umfassenden Eindruck der kulturellen und bildungspolitischen Vielfalt in Deutschland. Der Sonderberichterstatter besuchte Schulen und Kindergärten in alten und neuen Ländern sowie in Stadt- und Flächenstaaten. In Berlin, Brandenburg, Bayern und Nordrhein-Westfalen führte er darüber hinaus Gespräche mit Repräsentanten der Bundesregierung und der Kultusministerkonferenz, mit Parlamentariern, Vertretern von Verbänden, Nichtregierungsorganisationen, Bildungsexperten und Wissenschaftlern.