Kultusminister Konferenz

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Vom Mediengestalter zum Sport- und Fitnesskaufmann

6 modernisierte und 4 neu geschaffene Ausbildungsberufe treten zum 01. August 2007 in Kraft

Mit vier neuen und sechs modernisierten Ausbildungsberufen, die zum 01.August 2007 in Kraft treten, beginnt für viele Berufsschüler und Berufsschülerinnen das neue Schuljahr. Mit modernen Berufe werden wichtige Voraussetzungen für die internationale Konkurrenzfähigkeit deutscher Fachkräfte geschaffen. In der Kultusministerkonferenz wird bei der Gestaltung neuer Rahmenlehrpläne insbesondere darauf geachtet, dass sie breit angelegt sind, somit berufliche Mobilität sichern und eine qualifizierte Beschulung in der Nähe des Ausbildungsortes ermöglichen. Deshalb wurden auch für die beiden Berufe im Holz- und Bautenschutz sowieim Sportbereich die Voraussetzungen für eine gemeinsame Beschulung in den ersten zwei Jahren geschaffen. Für die Zukunft fordert die Kultusministerkonferenz in ihrer „Erklärung gegen die Überspezialisierung in der dualen Berufsausbildung“ vom 28.02.2007 „die Initiierung neuer und die Spezialisierung bestehender Ausbildungsberufe von einer realistisch zu erwartenden Mindestzahl von Auszubildenden abhängig zu machen“.

Neue Ausbildungsberufe:

  • Holz- und Bautenschützer/Holz- und Bautenschützerin
  • Fachkraft für Holz- und Bautenschutzarbeiten
  • Mathematisch-technischer Softwareentwickler/Mathematisch-technische Softwareentwicklerin
  • Sportfachmann/Sportfachfrau

 

Modernisierte Ausbildungsberufe:

  • Bestattungsfachkraft
  • Brauer und Mälzer/Brauerin und Mälzerin
  • Mechatroniker für Kältetechnik/Mechatronikerin für Kältetechnik
  • Mediengestalter Digital und Print/Mediengestalterin Digital und Print
  • Produktprüfer-Textil/Produktprüferin-Textil
  • Sport- und Fitnesskaufmann/Sport- und Fitnesskauffrau

 

In den letzten Jahren hat die Instandsetzung und Sanierung von Bauwerken immer mehr an Bedeutung gewonnen. Bisher wurden die benötigten Fachkräfte durch Weiterbildung von Facharbeitern anderer Berufe gewonnen. Um dem Bedarf der Branche nach einer qualifizierten Erstausbildung gerecht zu werden, wurden zwei Berufe mit einer Ausbildungsdauer von zwei Jahren (Fachkraft für Holz- und Bautenschutzarbeiten) bzw. drei Jahren (Holz- und Bautenschützer bzw. Holz- und Bautenschützerin) geschaffen, wobei die zweijährige Ausbildung auf die dreijährige angerechnet werden kann. Während bei dem zweijährigen Beruf überwiegend allgemeine Tätigkeiten des Holz- und Bautenschutzes anfallen, erlernen die Auszubildenden im dritten Ausbildungsjahr spezielle Sonderverfahren. Diese Sonderverfahren sind so umfangreich, dass die Auszubildenden sich im 3. Jahr entweder für die Fachrichtung Holz- oder die Fachrichtung Bautenschutz qualifizieren können.

Mathematisch-technische Softwareentwickler oder -entwicklerinnen- ein Beruf, der aufgrund der gestiegenen Anforderungen innerhalb der IT-Branche völlig neu gestaltet worden ist - konzipieren, realisieren und warten komplexe Software-Systeme auf der Grundlage mathematischer Modelle. Sie sind in Betrieben unterschiedlicher Art und Größe tätig, wie z.B. Wirtschaftsunternehmen, Forschungseinrichtungen, Rechenzentren und Hochschulen.

Ab dem 01.08.2007 können sich Jugendliche auch zum Sportfachmann oder zur Sportfachfrau ausbilden lassen. Wie die Sport- und Fitnesskaufleute - deren Rahmenlehrplan infolgedessen neu überarbeitet wurde - sind auch sie in Verbänden und Sportvereinen, Betrieben der Fitnesswirtschaft und in der kommunalen Sport- und Sportstättenverwaltung tätig. Im Gegensatz zu den Kaufleuten, die vor allem Organisations- und Verwaltungstätigkeiten wahrnehmen, informieren und beraten die Sportfachleute über Sportangebote und gesundheitliche Aspekte von Sport und Ernährung. Zu ihren Aufgaben gehören zum Beispiel die Entwicklung und Durchführung von Trainingskonzepten und die Planung, Organisation und Durchführung von Wettkampfveranstaltungen.

Der relativ neue Beruf der Bestattungsfachkraft wurde 2003 erst einmal zur Probe in Kraft gesetzt, da der Verordnungsgeber befürchtete, die Auszubildenden könnten im Umgang mit den Verstorbenen und den Hinterbliebenen überfordert sein. Sehr eingehende Untersuchungen haben jedoch gezeigt, dass die Auszubildenden - entgegen den Befürchtungen - sehr gut mit den berufsspezifischen Belastungen umgingen. Ohne tiefgreifende inhaltliche Änderungen wird dieser anspruchsvolle Ausbildungsberuf daher zum 01.08.2007 unbefristet in Kraft gesetzt. In einem nächsten Schritt soll eine Verordnung erarbeitet werden, die es den ausgebildeten Fachkräften ermöglicht, die Meisterprüfung im Bestattungsgewerbe abzulegen.

Auch traditionelle Berufe gehen mit der Zeit. Den technologisch höchst anspruchvollen Ausbildungsberuf des Brauers und Mälzers gibt es schon seit 1936. Bereits 1995 wurde er einmal neu geordnet. Da die bestehende Ausbildungsordnung die betriebliche Wirklichkeit nur noch bedingt widerspiegelte, erschien eine erneute Überarbeitung notwendig. So wurden bei der Modernisierung insbesondere Neuerungen im Bereich der Prozesssteuerung und der Prozesstechnik und die zunehmende Bedeutung von Biermixprodukten und alkoholfreien Getränken berücksichtigt.

An dem Handwerksberuf des Kälteanlagenbauers oder der Kälteanlagenbauerin sind die tiefgreifenden technischen und wirtschaftlichen Veränderungen auch nicht spurlos vorübergegangen. Insbesondere die Mess- Steuer- und Regelungstechnik hat sich in den letzten Jahren grundlegend weiterentwickelt, Kundenbeziehungen haben sich gewandelt. Änderungen in den Ausbildungsinhalten bringen häufig auch eine Änderung der Berufsbezeichnung mit sich. So firmiert dieser modernisierte Beruf ab dem 01.08.2007 unter der Bezeichnung Mechatroniker bzw. Mechatronikerin für Kältetechnik. Ob diese Berufsbezeichnung noch durch den Zusatz „Klimatechnik“ erweitert wird, wird die Zukunft zeigen.

Der Bereich Medienwirtschaft veränderte sich in den letzten Jahren dynamisch. Dies bedingt, dass auch die Ordnungsmittel für den Unterricht in der Berufsschule und die Ausbildung im Betrieb immer wieder aktualisiert werden müssen. So traten zum 01.08.2006 drei neue Rahmenlehrpläne in Kraft: Mediengestalter bzw. Mediengestalterinnen Bild und Ton, Medienkaufleute Digital und Print sowie Kaufleute für Marketingkommunikation. Am 01.08.2007 wird - pünktlich zu Beginn des neuen Schuljahres - der novellierte Rahmenlehr-plan für die Mediengestalter Digital und Print in Kraft treten.

In der Textilbranche kann eine ähnliche Entwicklung beobachtet werden. Die alte Berufsbezeichnung „Textilstopfer“ konnte nicht mehr zutreffend sein, da sie eine Form der Ausbesserung von Textilien bezeichnet, die heute kaum noch eine Rolle spielt. Stattdessen sind wesentliche Tätigkeiten des Berufes in der Kontrolle der produzierten Textilien, der Behebung von Fehlern und der Beseitigung von Fehlerursachen zu sehen. Diese Veränderung spiegelt sich auch in der ab dem 01.08.2007 geltenden Berufsbezeichnung „Produktprüfer oder Produktprüferin-Textil“ wider. Wie bei der Fachkraft für Holz- und Bautenschutzarbeiten handelt es sich dabei um einen zweijährigen Ausbildungsberuf, der auch Jugendlichen mit schlechteren Startchancen eine berufliche Perspektive bietet.

Mit der ständigen Modernisierung der Rahmenlehrpläne für die Berufsschulen leisten die Kultusministerien der Länder ihren Beitrag zur Sicherstellung der Qualifikation der Arbeitskräfte in der Bundesrepublik Deutschland. Seit der Jahrtausendwende wurden über 150 Rahmenlehrpläne neu erstellt, darunter Rahmenlehrpläne für über 25 gänzlich neu konzipierte Ausbildungsberufe. Es liegt nun an den Ausbildungsbetrieben, für diese modernen Ausbildungsberufe genügend Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen, um die Qualität bundesdeutscher Produkte und Dienstleistungen auch in der Zukunft zu sichern.