20 Neueinträge ins Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes Gebärdensprache, Demoszene und Streuobstanbau gehören seit heute zum Immateriellen Kulturerbe in Deutschland
„Der Reichtum Deutschlands spiegelt sich in seiner beeindruckenden Kulturlandschaft wider. Die nun ausgezeichneten Bräuche, Handwerkstechniken und künstlerischen Ausdrucksformen machen diese thematische und geografische Vielfalt einmal mehr sichtbar und zeichnen sich durch eine vorbildliche Verbindung von gelebter Tradition und Zukunftsorientierung aus“, betont der Vorsitzende der Kulturministerkonferenz und Berliner Senator für Kultur und Europa Dr. Klaus Lederer.
„Kultur Tag für Tag zu leben, ist für unsere Gesellschaft ungemein wichtig“, unterstreicht Prof. Dr. Christoph Wulf, Vorsitzender des Expertenkomitees Immaterielles Kulturerbe in Deutschland und Vizepräsident der Deutschen UNESCO-Kommission. „Das wird uns in der Pandemie besonders bewusst. Wenn wir gemeinsam Traditionen pflegen, Wissen weitergeben und neue Wege finden, uns auszudrücken, entwickelt sich Zusammenhalt. Wenn wir miteinander singen, tanzen und feiern, entsteht Gemeinschaft. Deshalb brauchen wir das Immaterielle Kulturerbe. Es bringt höchst unterschiedliche Menschen zusammen.“
18 lebendige Traditionen wurden ins Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulterbes aufgenommen:
Demoszene – Kultur der digitalen Echtzeit-Animationen
Deutsche Gebärdensprache – DGS
Gemeinwohlorientierte Sportvereinskultur
Herstellung von mundgeblasenem gläsernen Lauschaer Christbaumschmuck
Idee und Praxis der Kunstvereine
Kaspertheater als Spielprinzip
Schwörtagstraditionen in ehemaligen Reichsstädten
Traditionelle Bewässerung der Wässerwiesen in Franken
Traditionelle Karpfenteichwirtschaft in Bayern
Zwei gute Praxisbeispiele zum Erhalt Immateriellen Kulturerbes werden ins Bundesweite Verzeichnis eingetragen:
Die Vielfalt des Sagenerzählens in Mecklenburg-Vorpommern
Erhalt der bauhandwerklichen Praxis der Jurahäuser im Altmühljura
Hintergrund
Zum Immateriellen Kulturerbe zählen lebendige Traditionen aus den Bereichen Tanz, Theater, Musik, mündliche Überlieferungen, Naturwissen und Handwerkstechniken. Seit 2003 unterstützt die UNESCO den Schutz, die Dokumentation und den Erhalt dieser Kulturformen. Bis heute sind 180 Staaten dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes beigetreten. Deutschland gehört dem Vertrag seit 2013 an.
Das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes zeigt exemplarisch, welche lebendigen kulturellen Traditionen und Ausdrucksformen in Deutschland praktiziert und weitergegeben werden. Das nationale Register würdigt kreative, inklusive und innovative Kulturformen, die von der Zivilgesellschaft beim Expertenkomitee Immaterielles Kulturerbe der Deutschen UNESCO-Kommission vorgeschlagen werden. Über Aufnahmen in das Verzeichnis wird regelmäßig in einem mehrstufigen Verfahren entschieden.
Einzelne Elemente aus den nationalen Verzeichnissen der Vertragsstaaten können für eine von drei internationalen UNESCO-Listen des Immateriellen Kulturerbes vorgeschlagen werden. Dazu gehören etwa die Saunakultur in Finnland und der Reggae aus Jamaika. Im vergangenen Jahr wurde das Bauhüttenwesen auf Vorschlag von Frankreich, Norwegen, Österreich, der Schweiz und Deutschland in das internationale UNESCO-Register zum Erhalt Immateriellen Kulturerbes aufgenommen.
Weitere Informationen
Bundesweites Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes
Pressekontakt
Deutsche UNESCO-Kommission
Stellvertretender Pressesprecher
Peter Martin
Telefon: +49 30 80 20 20-310
E-Mail: martin(at)unesco.de
Kulturministerkonferenz
Pressesprecher
Torsten Heil
Telefon: +49 30 25 41 8-462
E-Mail: torsten.heil(at)kmk.org