Kultusminister Konferenz

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278. Plenarsitzung der Kultusministerkonferenz

KMK beschließt Arbeitsprogramm für die Jahre 1997 und 1998

Die Kultusministerkonferenz hat auf ihrer 278. Plenarsitzung am 27./28.02.1997 in Bonn ihr Arbeitsprogramm für die Jahre 1997/98 beschlossen, mit dem sie ihre Beratungsschwerpunkte und Ziele für das laufende und folgende Jahr neu festgelegt hat. Die KMK hat für die Jahre 1997/98 damit im Vergleich zum Vorjahr ein wesentlich gestrafftes Programm verabschiedet, dies auch im Kontext ihrer laufenden Beratung zur Konzentration der Arbeit. Als besondere Schwerpunkte der niedersächsischen Präsidentschaft 1997 werden in dem Arbeitsprogramm der Kultusministerkonferenz für den Schulbereich, die Gleichwertigkeit von allgemeiner und beruflicher Bildung, die Weiterentwicklung des dualen Systems der Berufsausbildung sowie die Funktion und Bedeutung des Lehrerberufs in Gegenwart und Zukunft hervorgehoben. Als besondere Schwerpunkte des Präsidenten für den Bereich Wissenschaft und Forschung werden eine grundlegende Positionsbestimmung der Länder zur strukturellen Entwicklung des Hochschulbereichs, eine Positionsbestimmung der Länder zur Neuordnung der Ausbildungsförderung, das Thema Innovationstransfer zwischen Wissenschaft und Wirtschaft und eine Positionsbestimmung der Länder Leitlinien zur strategischen Orientierung der Forschungslandschaft hervorgehoben.
Im einzelnen werden darüber hinaus als Schwerpunktaufgaben und Prioritäten herausgestellt:

Schule:

  • Neufassung der Vereinbarung zur gymnasialen Oberstufe
  • Neugestaltung des Schulanfangs
  • Empfehlungen für die verschiedenen sonderpädagogischen Förderschwerpunkte
  • Fremdsprachen in der beruflichen Bildung
  • Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung für die vier Lehramtstypen des allgemeinbildenden Schulwesens
  • Begleitung und Umsetzung der Dienstrechtsreform zu schulspezifischen Fragen
  • Stärkung der Mitwirkung und Mitgestaltung der an der Schule Beteiligten
  • Lehrkräfte, Schülerinnen, Eltern (Stärkung der Eigenverantwortung von Schule)
  • Stellungnahme der KMK zur 3. Internationalen Mathematik- und Naturwissenschaftenstudie (TIMMS) und zur OECD-Studie "Education at a Glance"

Hochschule/Forschung:

  • Stellungnahme der Kultusministerkonferenz zur Novellierung des Hochschulrahmengesetzes
  • Stellungnahme der KMK zur Neuordnung der ärztlichen Ausbildung, Kapazitätsermittlung in der Medizin
  • Bericht der KMK Studiengänge im Gesundheitswesen
  • Bericht der KMK Dienstrechtsreform im Hochschulbereich
  • Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Studienstandorts Deutschland,
  • Konkretisierung in Einzelfragen auf der Grundlage des KMK-Berichts an die Ministerpräsidentenkonferenz.

Im Bereich Kunst und Kultur wird sich die KMK weiter mit der Länderkoordinierung betreffend die Kulturförderung des Bundes befassen, darüber hinaus mit den Themen Entwicklung und Umsetzung geeigneter Formen der länderübergreifenden Zusammenarbeit in der Filmförderung und Rückführung kriegsbedingt verlagerten Kulturguts.
 
Im internationalen und europäischen Bereich wird sich die KMK entsprechend der Beschluß- und Beratungslage in den EU-Gremien mit Stellungnahmen zum EU-Weißbuch "Lehren und Lernen" äußern sowie mit Stellungnahmen zu dem Thema EU-Multimedia im Bildungsbereich und zum 5. EU-Forschungsrahmenprogramm 1998 bis 2002. Geplant ist außerdem die Verabschiedung eines Positionspapiers der KMK zu Anforderungen an eine europäisch orientierte Kulturförderungspolitik.
 
Zu den weiteren wichtigen Arbeitsvorhaben, die sich die KMK in ihrem Arbeitsprogramm vorgenommen hat, gehören die Förderung der deutschen Sprache im Schulwesen der MOE-Staaten und in der GUS, im Bereich Sport die Verabschiedungen von Empfehlungen zur bewegungsfreundlichen Schule, zum Thema Leistungssport und Schule und zur Umstrukturierung von schulsportlichen Wettbewerben. Im Bereich von Fort- und Weiterbildung wird die KMK u.a. Empfehlungen zu Nichtschülerprüfungen beim Nachholen schulischer Abschlüsse erarbeiten sowie Empfehlungen zur politischen Weiterbildung, d.h. zu den Rahmenbedingungen für die politische Weiterbildung.

Erklärung der Kultusmisterkonferenz zur Neuregelung der deutschen Rechtschreibung  

Die Kultusministerkonferenz hat auf ihrer 278. Plenarsitzung am 27./28.02.1997 in Bonn eine Erklärung zur Neuregelung der Rechtschreibung verabschiedet, mit der sie auf die Irritationen reagiert, die in der Öffentlichkeit durch die in Bayern, Schleswig-Holstein und Niedersachsen angestrebten Volksbegehren sowie infolge der Initiative von Abgeordneten des Deutschen Bundestages entstanden sind. Die Kultusministerkonferenz erkennt in allen diesen Initiativen keine neuen Argumente, die eine erneute inhaltliche Diskussion der Neuregelung der Rechtschreibung notwendig machen würden, und stellt zur Klärung noch einmal fest:

  1. Die Neuregelung der Rechtschreibung ist in der gemeinsamen Verantwortung von Bund und Ländern und in Abstimmung mit den anderen deutschsprachigen Staaten in einem langjährigen Beratungsprozess erarbeitet und von den dazu legitimierten politischen Instanzen beschlossen worden. Die politischen Entscheidungsträger haben durch ihren gemeinsamen Beschluss zur Einführung der Neuregelung in allen Schulen und Behörden im gesamten deutschen Sprachraum dabei auch ihre Verantwortung und Verpflichtung wahrgenommen, die notwendige Einheitlichkeit der deutschen Rechtschreibung sicherzustellen. Die Kultusminister betonen, dass es für die Rechtschreibung nur eine gemeinsame Regelung in allen Ländern geben kann. Die Einheitlichkeit des Sprachraums in Frage zu stellen, wie es die genannten Initiativen tun, ist für die Kultusministerkonferenz inakzeptabel.
  2. Die Kultusministerkonferenz ist davon überzeugt, dass die Neuregelung nicht die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger tangiert. Sie berührt schon gar nicht den Wesensgehalt von Grundrechten. Es handelt sich um eine maßvolle Anpassung einer Konvention mit dem Ziel einer Bereinigung nach rd. 100 Jahren und damit der Herstellung einer neuen Übersichtlichkeit. Daher bedarf es keiner Befassung durch die Parlamente. Auch in den anderen deutschsprachigen Staaten ist keine Befassung der Parlamente vorgesehen. Die Neuregelung der Rechtschreibung wird in allen deutschsprachigen Ländern deshalb durch Erlasse und Verordnungen in die Schulen eingeführt, wie dies auch bei der Regelung anderer Unterrichtsgegenstände geschieht.
  3. Die Kultusministerkonferenz ist nach wie vor von der inhaltlichen Richtigkeit und Anwendbarkeit der Neuregelung überzeugt, weil sie Inkonsequenzen beseitigt, das Regelwerk strukturierter und transparenter macht und damit das Erlernen des richtigen Schreibens erleichtert. Dies bestätigen erste Erfahrungen in vielen Schulen, in denen die Einführung der Neuregelung bereits begonnen hat. Die Erleichterung des Schreibens für ihre Kinder wird von vielen Eltern ausdrücklich begrüßt. Die Kultusministerkonferenz ist nicht bereit, auf Kosten der jungen Generation dem Unwillen gegenüber Veränderung entgegenzukommen, denn dadurch würde blockiert, dass sich auf Dauer wieder mehr Menschen in ihrer Sprache sicher fühlen können. Dies, und nicht das Beharren auf dem Bekannten um jeden Preis, ist für die Haltung der Kultusministerkonferenz entscheidend.
  4. Die Kultusministerkonferenz ist davon überzeugt, dass die Irritationen, die bei den Bürgerinnen und Bürgern durch die neuerliche öffentliche Diskussion entstanden sind, nicht zuletzt durch die polemisch überspitzte Darstellung einzelner Regelungen durch die Kritiker ausgelöst wurden. Sie ist auch überzeugt, dass bei sachlicher Auseinandersetzung mit den grundlegenden Prinzipien der Neuregelung in ihrem Zusammenhang deutlich wird, dass das Ziel der Erleichterung des richtigen Schreibens durch die Neuregelung erreicht wird. Die Ansprüche an die Orthografie würden überreizt, wenn man auf eine totale Regelungsdichte abzielen würde. Dies kann keine Konvention über richtiges Schreiben erreichen; in der lebendigen Entwicklung des Schreibens wird es immer Zweifelsfälle geben.
  5. Die Aufgabe der gemeinsam von Deutschland, Österreich und der Schweiz eingesetzten Kommission, die ihre Arbeit im März 1997 beginnt, wird es sein, die Einführung der Neuregelung zu begleiten und Zweifelsfälle auf der Grundlage des Regelwerks zu klären Die Expertenkommission übernimmt insgesamt in ihrer Besetzung durch Fachleute aus allen deutschsprachigen Ländern die Aufgaben, die bisher allein der Duden-Redaktion, also einem privaten Verlag, überlassen waren."

KMK verabschiedet Fortschreibung der Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe  

Die Kultusministerkonferenz hat auf ihrer 278. Plenarsitzung am 27./28.02.1997 in Bonn die Fortschreibung der Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in derSekundarstufe II verabschiedet. Mit dieser Fortschreibung werden die Richtungsentscheidungen der Kultusministerkonferenz zur Weiterentwicklung der Prinzipien der gymnasialen Oberstufe und des Abiturs vom 01.12.1995 und deren Konkretisierung durch die Kultusministerkonferenz im Oktober 1996 in Dresden nun in die Vereinbarung aufgenommen. Die Vereinbarung soll in den Schulen spätestens mit dem Schuljahresbeginn 1999/2000 in Kraft treten. Mit der Fortschreibung der Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II ist der vierjährige Beratungsprozeß zur Weiterentwicklung von gymnasialer Oberstufe und Abitur in der KMK abgeschlossen. Damit hat die KMK die Qualität des deutschen Abiturs gesichert und die gymnasiale Oberstufe zukunftsgerichtet weiterentwickelt.   Die Umsetzung der KMK-Beschlüsse zur Weiterentwicklung von gymnasialer Oberstufe und Abitur kann damit nun in allen Ländern auf der Grundlage des gemeinsam beschlossenen Rahmens erfolgen. Die KMK hält bei der Weiterentwicklung der gymnasialen Oberstufe und des Abiturs an der Grundstruktur der Oberstufe des Gymnasiums fest. Die beschlossenen Reformschritte sollen aber die für die Studierfähigkeit der Abiturienten vorrangigen Kompetenzen in Deutsch, Mathematik und Fremdsprache stärken und zugleich in der Organisation des Lernens Raum für neue Formen des fächerverbindenden und fachübergreifenden Unterrichts geben.

Kultusministerkonferenz beschließt Bericht "Hochschulen und Hochschulpolitik vor neuen Herausforderungen"

- Eigenverantwortung, Einheitlichkeit und Vielfalt im Hochschulwesen, Studiengebühren, Hochschuleingangsprüfungen, Qualifikation von Professoren, Beschäftigung auf Zeit, Flexibilisierung der Dienstaufgaben -

Die Kultusministerkonferenz hat auf ihrer 278. Plenarsitzung am 27./28.02.1997 in Bonn den Bericht "Hochschulen und Hochschulpolitik vor neuen Herausforderungen" verabschiedet. Der Bericht geht von dem Grundverständnis aus, daß es heute mehr denn je darauf ankomme, die Leistungsziele der Hochschulen nicht nur abstrakt, sondern in der konkreten Praxis des täglichen Handels klar zu benennen, die Erreichung dieser Ziele durch Evaluation von Forschung und Lehre regelmäßig auf den Prüfstand zu stellen und aus den Erkenntnissen Folgerungen für künftiges Handeln zu ziehen. Ebenso bestehe Einigkeit darüber, heißt es in dem Bericht, daß dies nicht in einem dirigistischen Modell einer sich intensivierenden staatlichen Einflußnahme auf die Hochschulen möglich sei.

Vor diesem Hintergrund befaßt sich die Kultusministerkonferenz in ihrem Bericht erneut mit den Zielsetzungen der Hochschulpolitik. "Ihre Stellungnahme soll nicht die Vielfalt der Vorschläge zur Reform der Hochschulen in einem zusammenfassenden Papier wiederholen oder ergänzen. Vielmehr geht es um eine länderübergreifende Verständigung über wichtige Vorfragen zur Lösung der aufgeworfenen Probleme und über jene Handlungsschritte, die im Kontext der anstehenden Entscheidungen und Maßnahmen von besonderer Bedeutung sind. Ziel der Überlegungen ist nicht eine Radikalreform, sondern eine Weiterentwicklung des gewachsenen Hochschulsystems.", heißt es im Bericht.

Der Bericht konzentriert sich bei der Erörterung der anstehenden Handlungsschritte auf die Frage der personellen Entwicklung im Hochschulbereich, auf das Dienstrecht und die Fragen der Hochschulorganisation und des Hochschulmanagements. Dabei haben die Überlegungen der Kultusministerkonferenz nicht nur die Lehre im Blick, sondern insbesondere auch die Verbesserung der Bedingungen für Forschung an den Hochschulen.

In dem einführenden Teil des Berichtes, in dem die grundlegenden Vorfragen für die weiteren Handlungsschritte angesprochen werden, heißt es zum Verhältnis von Forschung und Lehre zunächst grundsätzlich: "In der kommenden Phase geht es darum, verstärkt um Qualitätssicherung an den Hochschulen bei gleichzeitiger Effizienzsteigerung des Ressourceneinsatzes z.B. durch die Förderung fachübergreifender Kooperation und durch Schwerpunktbildung bemüht zu sein. Es gilt, Bedingungen für die Weiterentwicklung der Wissenschaften in Deutschland zu schaffen, die sowohl der kulturstaatlichen Tradition Deutschlands als auch dem weltweiten Wettbewerb um wissenschaftliche Exzellenz Rechnung tragen. Vor diesem Hintergrund muß in den Hochschulen der Akzent vor allem darauf gerichtet sein, günstige Bedingungen für international beachtete Forschung zu schaffen und zu sichern. Sie sind Voraussetzungen für die notwendige Qualitätssicherung in der Lehre wie auch für die Forderung der internationalen Attraktivität des Studien- und Wissenschaftsstandorts Deutschland. Damit seien die Leitthemen für eine leistungsorientierte Differenzierung in der Mittelverteilung, die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, die Profilbildung der Hochschulen und die Verbesserung von Organisation und Management bestimmt.
 
Zur Frage der Stärkung der Eigenverantwortung der Hochschulen stellt die Kultusministerkonferenz in ihrem Bericht fest, daß eine größere Autonomie nicht den Abbau, sondern den Versuch einer Rückgewinnung von Steuerungsmöglichkeiten bedeute. Es müßten Bedingungen geschaffen werden, in denen Verantwortung nicht verschwindet, sondern durch Klärung von Zielen, die Einräumung von Handlungsfreiheit und Ergebniskontrolle überhaupt erst wieder wahrgenommen werden könne. Hierzu bedürfe es der Evaluierung aller Aufgaben in Forschung und Ausbildung sowie der Verwaltung.
 
Zur Frage von Einheitlichkeit und Vielfalt im Hochschulwesen stellt die Kultusministerkonferenz in ihrem Bericht fest, daß das deutsche Hochschulwesen - bedingt durch detaillierte Regelungen im Hochschulrahmengesetz und durch ein hohes Ausmaß an Selbstkoordination der Länder - stark uniform normiert sei.
 
Die dadurch entstandene "Regelungsdichte" dürfe nicht ausschließlich dem Bund angelastet werden. Auch die Länder hätten Reglementierungen dort gerne akzeptiert, wo sie ihrer eigenen Fähigkeit zur landesinternen Durchsetzung bestimmter Regelungsinteressen mißtrauten. Es liege jedoch in der Logik von Dezentralisierungsstrategien und der Betonung von Autonomie und Selbstverantwortung, daß der Regelungsrahmen deutlich aufgelockert werden müsse. Wörtlich heißt es dann weiter: "Nach Auffassung der Kultusministerkonferenz ist eine einheitliche Gestaltung des Hochschulwesens nur in folgender Hinsicht geboten: Die deutschen Hochschulen müssen auch künftig unter dem Aspekt der Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses und der Personalrekrutierung als ein einheitliches System angesehen werden. Der Wechsel von Hochschullehrern zwischen den Hochschulen auch über Ländergrenzen hinweg ist ein notwendiges Element von Innovation und Qualifikationsprüfung. 'Hausberufungen' von Professoren müssen auch künftig die Ausnahme bleiben. Deshalb bedarf es einheitlicher Regelungen der Einstellungsvoraussetzungen, der Personalstruktur und des Besoldungssystems für die Hochschulen. ... Für Studierende muß das Studiensystem auch künftig 'durchlässig' sein und den Wechsel des Hochschulortes während des Studiums ermöglichen. Die Anerkennung von Studienleistungen an einer Hochschule durch andere Hochschulen muß - ihre Vergleichbarkeit vorausgesetzt - gesichert sein. ... Bei Knappheit von Studienplätzen in einem bestimmten Bereich muß auch künftig ein länderweiter Ausgleich im Zulassungsverfahren erfolgen. Hinsichtlich der Hochschulorganisation sollten die vorzusehenden 'Grundtypen' von Hochschulen einheitlich festgelegt, alle Details ihrer internen Organisation (Organisationseinheiten, Organe, Gremienbesetzung, Wahlverfahren, Besoldung von Hochschulleitungen usw.) jedoch der Regelung durch die einzelnen Länder überlassen bleiben."

Zur Diskussion über Studiengebühren halten die Kultusminister in ihrem Bericht fest, daß die Kultusministerkonferenz in ihrer Mehrheit nicht der Auffassung sei, daß die für die Einführung von Studiengebühren zu fordernden Voraussetzungen zur Vermeidung sozialer Nachteile geschaffen und die Gefahr unerwünschter Nebeneffekte für die 'Wissenschaftslandschaft Deutschland' vermieden werden könnten. Die Kultusministerkonferenz sehe deshalb in der Einführung von Studiengebühren keine realistische Perspektive.

Zur Frage von Hochschuleingangsprüfungen stellt die Kultusministerkonferenz in dem Bericht fest, daß für den Hochschulzugang die durch spezifische Schulabschlüsse vermittelte Hochschulberechtigung in der Regel bisher eine notwendige wie zureichende Bedingung sei. "An dieser Regelung ist unter der Voraussetzung der Sicherung der Qualität des Abiturs und der sonstigen Hochschulzugangsberechtigungen nach Maßgabe der im Rahmen der Kultusministerkonferenz zu treffenden Vereinbarungen festzuhalten. Daher müssen das Abitur bzw. andere Hochschulzugangsberechtigungen die Grundlage für den Hochschulzugang bleiben. Hochschuleingangsprüfungen, die das Abitur oder andere Hochschulzugangsberechtigungen ersetzen, stellen keine Verbesserung der allgemeinen oder studiengangsspezifischen Studienerfolgsprognose dar. Einige Länder sind der Auffassung, daß bei prinzipieller Wahrung des Zugangsrechts durch das Abitur die Auswahl von besonders geeigneten Studienbewerbern durch die Hochschulen im Interesse einer Stärkung ihrer Autonomie und ihrer Identifikation mit Belangen der Lehre und der Studierenden möglich und für den Leistungsgedanken förderlich ist.

Mit dieser Erörterung von Grundlagen für die Entwicklung der Hochschulen in den kommenden Jahren ist die gemeinsame Basis geschaffen, auf der die KMK dann Leitlinien für wesentliche Handlungsfelder der Hochschulpolitik in den Bereichen personelle Entwicklung im Hochschulbereich, Dienstrecht sowie Hochschulorganisation und Hochschulmanagement entwickeln kann:

Zur Qualifizierung von Hochschullehrern in Deutschland heißt es u.a. im Bericht, daß der Wissenschaftsrat von der Einschätzung ausgehe, daß künftig nicht allein der Weg über die Habilitation für die Qualifizierung des Hochschullehrernachwuchses in Betracht zu ziehen sei. Er appelliere an die Hochschulen, auch außerhalb der Habilitation Zugangswege zum Hochschullehrerberuf offenzuhalten und ihnen im Rahmen von Berufungsverfahren ein stärkeres Gewicht einzuräumen. "Die Kultusministerkonferenz schließt sich diesem Appell an. Sie sieht hierin nicht nur einen Notbehelf in einer Phase eines besonderen hohen Ersatzbedarfes, sondern die Eröffnung attraktiver zusätzlicher Qualifizierungswege", heißt es in dem Bericht. Zur Beschäftigung von Hochschullehrern auf Zeit heißt es: "In der hochschulpolitischen Diskussion wird die verstärkte Nutzung der Möglichkeit von Zeitprofessuren unter Hinweis auf das Beispiel der Hochschulen im angelsächsischen Bereich gefordert." Allerdings sei die dortige Situation vor dem Hintergrund der grundsätzlich anderen Qualifikationswege für den Hochschullehrernachwuchs zu sehen. Das deutsche System der Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses über eine Habilitation sei mit dem Instrument der Zeitprofessur nicht einfach kombinierbar. Die Berufung in eine Zeitprofessur mußte so frühzeitig erfolgen können, daß sie nicht schon aus Altergründen in der Gefahr sei, in einer beruflichen Sackgasse zu enden. Dies setze der Forderung, künftig Hochschullehrer nach ihrer Habilitation regelhaft zunächst in eine Zeitprofessur zu berufen Grenzen. "Dennoch sollte nach Meinung aller Länder von der Möglichkeit Zeitprofessuren einzurichten insbesondere im Bereich der C-3-Stellen in wissenschaftlichen und klinischen Einrichtungen weit stärker als bisher Gebrauch gemacht werden." Eine Zeitprofessur könne für hervorragende jüngere Wissenschaftler insofern sehr attraktiv sein, als sie bereits frühzeitig eine - in die jeweilige wissenschaftliche Einrichtung eingebundene - selbständige wissenschaftliche Arbeit ermögliche. Weiter wird u.a. in dem Bericht diskutiert, ob und wie die gegenwärtige Festlegung der Dienstaufgaben für Professoren an Universitäten durch flexiblere Regelungen ersetzt werden könne, die situationsgerechtere Lösungen ermöglichen. Insbesondere wird hier die Möglichkeit einer variablen Festlegung für Lehr- und Forschungsaufgaben erörtert. Danach würden die Lehrverpflichtungen von Professoren künftig in Form von Bandbreiten geregelt, innerhalb welcher die Hochschule die jeweilige individuelle Lehrverpflichtung nach Maßgabe der jeweiligen Notwendigkeiten in der Lehre und in der Forschung festlegen könnte. Vorgegeben würde nach dieser Alternative der jeweiligen Einheit einer Hochschule ein auf der Basis einer bestimmten Durchschnittsverpflichtung von ihr erwartetes Gesamtangebot an Semesterwochenstunden. Zugleich würde bestimmt, daß die individuelle Verpflichtung, die jeweils für bestimmte Zeiträume festzusetzen wäre, innerhalb einer zu definierenden Spannbreite den Durchschnittswert über- oder unterschreiten könnte. Das bedeutet dann im Ergebnis, daß ein Teil der Hochschullehrer mehr lehrt als heute, damit ein anderer Teil größere zeitliche Freiräume für die Forschung erhalten kann. Dabei wird daran festgehalten, daß Forschung auch künftig Dienstaufgabe aller Hochschullehrer bleibt. In der Erörterung von Fragen der Hochschulorganisation und des Hochschulmanagements geht der Bericht u.a. insbesondere auf die Wahrnehmung der Aufsichtsfunktion für die Hochschulen ein. Hier könnte es sich anbieten, heißt es in dem Bericht, eigene Aufsichts- und Beratungsgremien zwischenzuschalten. Dieser Gedanke werde von den Ländern in unterschiedlicher Form vertreten. So würde zum einen das Ziel verfolgt, "Beiräte" unter Einbeziehung von Fachkompetenz aus den verschiedensten Bereichen zu bilden, um die Hochschule anzuregen, neue Gesichtspunkte in ihre Entscheidungen einfließen zu lassen und insbesondere stärker "anwenderorientiert" in Forschung und Lehre zu arbeiten. In diesem Modell werde die eigentliche Kompetenzverteilung zwischen den Hochschulorganen und der staatlichen Hochschulaufsicht nicht verändert. Auf der anderen Seite stehe die Vorstellung der Bildung echter "Aufsichtsräte", die wesentliche Teile der bisher vom Staat wahrgenommenen Aufsichtsfunktion übernehmen würden. Dabei müsse der Staat, wie immer dabei die Organisationsform im einzelnen ausgestaltet werde, den entscheidenden Einfluß auf die Besetzung und die Arbeit des Aufsichtsgremiums behalten. Dies schließe aber nicht aus, in das Aufsichtsgremium neben Vertretern der Arbeitnehmer der Hochschule auch Repräsentanten anderer gesellschaftlicher Gruppen (Wirtschaft, Gewerkschaften, Kirchen usw.) zu berufen. "Nach Auffassung der Kultusministerkonferenz muß es den Ländern überlassen bleiben, welche der hier angesprochenen Organisationsmodelle im Einzelfall zu verwirklichen sind. Soweit das Hochschulrahmenrecht dem entgegensteht, bedarf es der Änderung.", heißt es in dem Bericht.

KMK beschließt Rahmenvereinbarung über die Berufsfachschule  

Die Kultusministerkonferenz hat auf ihrer 278.Plenarsitzung am 27./28.Februar 1997 in Bonn die Neufassung der Rahmenordnung über die Berufsfachschule aus dem Jahr 1971 beschlossen. Die neue "Rahmenvereinbarung" bestimmt länderübergreifend Aufgaben und Ziele, Art und Dauer der Bildungsgänge in der Berufsfachschule sowie die Abschlüsse und Berechtigungen, die in den verschiedenen Ausprägungen der Berufsfachschule erworben werden können. In der Rahmenvereinbarung sind jetzt auch für alle einzelnen Bildungsgänge Regelungen enthalten, unter welchen Bedingungen in der Berufsfachschule der Erwerb des Mittleren Schulabschlusses möglich ist, sofern er nicht - wie bei den Assistentenberufen - Zugangsvoraussetzung für den Besuch der Schule ist. Im Sinne der Gleichwertigkeit von allgemeiner und beruflicher Bildung hat die KMK damit nun auch für die Berufsfachschulen den Schritt vollzogen, mit dem sie bereits im Jahr 1995 die Möglichkeiten, den Mittleren Schulabschluß an der Berufsschule zu erwerben, erweitert hatte. Berufsfachschulen sind berufliche Vollzeitschulen, die - je nach Bildungsgang - Schülerinnen und Schüler in Berufe einführen, ihnen einen Teil der Berufsausbildung eines Ausbildungsberufes vermitteln oder zu einem Berufsabschluß führen. "Sie erweitern", so die Rahmenvereinbarung, "die vorher erworbene allgemeine Bildung und können einen darüber hinausgehenden Bildungsstand vermitteln. Für Bildungsgänge an Berufsfachschulen, die eine berufliche Grundbildung vermitteln, deren erfolgreicher Besuch nicht oder nur teilweise auf die Ausbildungszeit in einem anerkannten Ausbildungsberuf anerkannt wird, stellt die neue Rahmenvereinbarung zum Erwerb des Mittleren Schulabschlusses fest: "Das Abschlußzeugnis schließt die Berechtigung des Mittleren Schulabschlusses ein, wenn eine Prüfung bestanden wird, die in ihrem schriftlichen Teil die Fächer Deutsch und Fremdsprache sowie zwei fachrichtungsbezogene Fächer umfaßt. Die Prüfung in den fachrichtungsbezogenen Fächern erstreckt sich in jedem Fall auf Mathematik oder eine Naturwissenschaft; an die Stelle der Mathematik können ersatzweise auch gleichwertige mathematische Inhalte aus den fachrichtungsbezogenen Fächern treten. Fächer und Umfang der mündlichen und ggfs. praktischen Prüfung richten sich nach Landesrecht. Das Anspruchsniveau für Deutsch, Fremdsprache, Mathematik richtet sich nach den von der Kultusministerkonferenz vereinbarten Standards zum Mittleren Schulabschluß (Beschluß der KMK vom 12.05.1995) unter Berücksichtigung des Berufsbezuges der jeweiligen Fachrichtung".   Für diejenigen Bildungsgänge der Berufsfachschule, die zu einem Abschluß in einem anerkannten Ausbildungsberuf führen oder die zu einem Berufsausbildungsabschluß führen, der nur über den Besuch einer Schule erreichbar ist, heißt es dazu: "Das Abschlußzeugnis schließt die Berechtigung des Mittleren Schulabschlusses ein, wenn (s. Anm.1) ein Notendurchschnitt von mindestens 3,0 (s. Anm. 2) und ausreichende Fremdsprachenkenntnisse entsprechend einem mindestens fünfjährigen Fremdsprachenunterricht nachgewiesen werden." Unter bestimmten, in der Rahmenvereinbarung festgelegten Voraussetzungen können alle vier verschiedenen Typen von Bildungsgängen an einer Berufsfachschule auch zum Erwerb der Fachhochschulreife führen."

Anmerkungen:

  1. Für die Berufsfachschulen, die zu einem Berufsausbildungsabschluß führen, der nur über den Besuch einer Schule erreichbar ist, lautet die Formulierung: "Das Abschlußzeugnis dieser Bildungsgänge schließt die Berechtigung des Mittleren Schulabschlusses ein, wenn die staatliche Abschlußprüfung bestanden wurde und wenn im Abschlußzeugnis ein Notendurchschnitt.... "
  2. Bayern und Sachsen haben die Mindestnote gesetzlich auf 2,5 festgelegt; für die Anerkennung von Zeugnissen aus anderen Ländern legen sie die Mindestnote von 3,0 zugrunde.

KMK verabschiedet Empfehlung "Eine Welt/Dritte Welt" in Unterricht und Schule  

Die Kultusministerkonferenz hat auf ihrer 278. Plenarsitzung am 27./28.02.1997 in Bonn die Empfehlung Eine Welt/Dritte Welt in Unterricht und Schule verabschiedet. Erstmals hatte die KMK 1988 einen Bericht zur "Situation des Unterrichts über die Dritte Welt" vorgelegt; die jetzt beschlossene Neufassung berücksichtigt insbesondere, daß seither der Unterricht vielfach von der Orientierung an der Eigenproblematik der Entwicklungsländer auf die globalen Herausforderungen der "Einen Welt" ausgeweitet worden ist. Die neue Empfehlung soll daher praxisorientiert die Weiterentwicklung des Themenbereichs mit dieser neuen Zielsetzung in den Ländern fördern. Sie soll insbesondere eine Orientierungshilfe für die Lehrplanentwicklung, die Lehreraus- und -fortbildung, die entsprechenden Hochschulinstitute und die schulpädagogischen Landesinstitute, die Schulbuchverlage, die Hersteller audiovisueller Medien und die interessierte Öffentlichkeit sein. Darüber hinaus wendet sie sich auch an die Stellen und Organisationen des Entwicklungsbereichs, mit denen der Dialog weiter ausgebaut werden soll, und an alle, die sich in diesem Bereich engagieren.

Die Empfehlung nimmt zunächst eine Begriffsbestimmung des Konzepts "Eine Welt/Dritte Welt" vor. Kernstück der Empfehlung ist dann die Darstellung der Ziele und pädagogischen Grundsätze für den Unterricht. Zusammenfassend heißt es hier zu den Aufgaben der Schule: "Bei der Erziehung zur gemeinsamen Verantwortung für die "Eine Welt" ist auch die Schule gefordert, die Komplexität der zu lösenden Probleme und ihre existenzielle Relevanz darzustellen. Diese Erziehungsaufgabe ist insgesamt so bedeutsam, daß sie Bestandteil der Allgemeinbildung sein muß und der besonderen Berücksichtigung bei der beruflichen Ausbildung bedarf. Sie setzt neben Wissensvermittlung eine verstärkte Handlungsorientierung des Unterrichts voraus, um neben dem Problembewußtsein im Sinne globaler Verantwortung die eigene Handlungsfähigkeit zu entwickeln. Die Offenheit vieler junger Menschen gegenüber kultureller Vielfalt in der Welt, der Wille zur Völkerverständigung und die Friedensfähigkeit sind zu nutzen und zu fördern. Dies bedingt selbstverständlich auch, daß die eigene Kultur und die sie bedingenden Werte bewußt gemacht werden."

Als pädagogische Grundstätze für die Behandlung des Themas hebt die Empfehlung u.a.:

  • die fächerübergreifende Gestaltung des Unterichts,
  • die besonderen Ansprüche an die Schülerorientierung,
  • das zentrale Erziehungsziel der Wertorientierung und des persönlichen Engagements,
  • die Notwendigkeit von Methodenvielfalt und Medieneinsatz,
  • das Erziehungsziel des Bewußtseins der eigenen kulturellen Identität und des Eintretens für die interkulturelle Verständigung,
  • sowie die Zusammenarbeit mit Schulen in der "Dritten Welt" als Möglichkeit der Erziehung zur Handlungsorientierung hervor.

Die Empfehlung umfaßt in weiteren Teilen u.a. Hinweise zum altersgerechten Aufbau des Themenbereichs, zu Themenschwerpunkten und zur Organisation des fächerverbindenden Unterrichts sowie zu Materialien für Lehrkräfte.

Neue Medien und Telekommunikation im Bildungswesen  

Die Kultusministerkonferenz hat auf ihrer 278.Plenarsitzung am 27./28.02.1997 in Bonn den Bericht und Empfehlungen "Neue Medien und Telekommunikation im Bildungswesen - Sachstand und Perspektiven im Schul- und Weiterbildungsbereich" beschlossen.

Der Bericht stellt in seinen wesentlichen Teilen hierzu die Perspektiven für Schulen und Weiterbildung dar, er erläutert die Entwicklung in der Informations- und Kommunikationstechnologie als Hilfsmittel für Organisation, Verwaltung und Bildungsberatung und stellt die personellen, technischen und finanziellen Folgerungen dar.

Die Neuen Medien werden in dem Bericht als Gegenstand von Lehren und Lernen, als Hilfsmittel für den Unterricht, Feld für berufliche Qualifizierung und Mittel für das Fernlernen ausführlich gewürdigt. Zusammenfassend heißt es dazu, daß die Vielfalt der modernen Medientechnologien eine intensivere Auseinandersetzung in allen Bereichen des Bildungswesens erfordere. "Eine gezielte Aufnahme der Themenstellungen in den Bildungskanon ist deshalb unerläßlich", heißt es in dem Bericht. Große Chancen böten die Neuen Medien in ihrer Funktion als Hilfsmittel für die Gestaltung und Durchführung von Lehr- und Lernprozessen. "Dabei können pädagogisch bedeutsam Ziele wie Selbstbestimmung des Lernens, Projektorientierung, Kooperation und Teamarbeit, fächerübergreifende Arbeits- und Lernformen und bereichsübergreifendes Denken gefördert und gezielt angegangen und erfahren werden.", heißt es in dem Bericht. Unmittelbare Kommunikation und personales Zusammenwirken bleibe aber in allen Bereichen des Bildungswesens weiter unverzichtbar. Um die Chancen zu nutzen, die sich durch die Neuen Medien für alle Bereiche des Bildungswesens böten, sei didaktische und methodische Kreativität erforderlich. "Sie setzt allerdings", so der Bericht, "zumindest in der Anfangsphase zusätzliche Arbeiten und Fortbildungsbereitschaft auf Seiten der Lehrenden voraus."

Zur Umsetzung heißt es in dem Bericht, daß in den vergangenen Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen wurden, um Schülerinnen und Schüler in die Informations- und kommunikationstechnologische Bildung einzuführen. Wegen der raschen technischen Entwicklung müßten diese Anstrengungen kontinuierlich in allen Schulen bzw. Bildungsbereichen fortgesetzt, ihre Wirksamkeit und Aktualität periodisch evaluiert und auch unter medienpädagogischen Gesichtspunkten gewertet werden. Entwicklungen und Wirkungen der Neuen Medien müßten stets wiederkehrender Gegenstand sachlicher und kritischer Behandlung im Unterricht sein, um zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Medien zu erziehen.

Bei der technischen Ausstattung der Schulen müsse es das Leitziel sein, allen Schülerinnen und Schülern eine fundierte Medienkompetenz zu vermitteln. Das pädagogisch Sinnvolle und nicht das technisch Machbare sei beim schrittweisen Ausbau der Ausstattung vorrangig, weil zur Umsetzung der neuen methodischen und didaktischen Möglichkeiten deutliche Aufwendungen für die Schulen sowie für die Aus- und Fortbildung der Lehrenden erwartet werden müssen. Es könne zwar teilweise auf bereits bestehende Ausstattungen zurückgegriffen werden; aber in der Regel bestehe ein erheblicher Erweiterungs- und auch kontinuierlicher Ersatzbedarf. Es sei jedoch weder machbar noch notwendig, den jeweils neuesten technischen Standard und die jeweils neueste Anwendungsmöglichkeit in den Unterricht einbringen zu wollen. Spezifische Bereiche beruflicher Bildung bedürften in diesem Kontext allerdings einer besonderen Beachtung. Die Inanspruchnahme europäischer Fördermittel und das Einwerben von Sponsoren und Spendengeldern könne die Belastungen für die Sachaufwandsträger vermindern. Die steuerlichen Anreize für die Beschaffung Neuer Medien seitens der Lehrenden sollten verbessert werden. Die personellen, technischen und finanziellen Folgerungen ständen grundsatzlich unter dem Vorbehalt der tatsächlich verfügbaren Mittel und müßten im Rahmen der gegebenen Zuständigkeiten behandelt werden.