Kultusminister Konferenz

Schriftgröße ändern

Zum Ändern der Schriftgröße verwenden Sie bitte die Funktionalität Ihres Browsers. Die Tastatur-Kurzbefehle lauten folgendermaßen:

[Strg]-[+] Schrift vergrößern
[Strg]-[-] Schrift verkleinern
[Strg]-[0] Schriftgröße zurücksetzen

schließen
 

303. Plenarsitzung der Kultusministerkonferenz am 09./10.Oktober 2003 in Darmstadt

Am 09./10.Oktober 2003 fand die 303. Plenarsitzung der Kultusministerkonferenz unter dem Vorsitz ihrer Präsidentin, Staatsministerin Karin Wolff, in Darmstadt statt.

1. Verabschiedung „Bildungsbericht für Deutschland – Erste Befunde
2. “Konsequenzen in den Ländern aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom
    24.09.2003 („Kopftuchurteil“
3. Kultusministerkonferenz will Rahmen für Bildung und Erziehung im Elementarbereich mit
    der Jugendministerkonferenz koordinieren
4. Maßnahmen zur Stabilisierung der beruflichen Bildung
5. Ländergemeinsame Vorgaben für Bachelor- und Masterstudiengänge
6. Neuordnung der Hochschulzulassung

Vor der Plenarsitzung fand im Verbindungsausschuss der Kultusministerkonferenz und des Wissenschaftsrates ein Gespräch über zentrale Fragen der Hochschulpolitik statt. Es ging hier im Wesentlichen um die Einführung der Bachelor-/Masterstudiengänge, die Auswirkungen der geplanten Änderungen im Gesundheitsbereich auf die Hochschulmedizin sowie die Reform der bundesstaatlichen Ordnung.

Mit dem Vorstandsvorsitzenden der Bundesanstalt für Arbeit, Herrn Florian Gerster, erörterte die Kultusministerkonferenz die angespannte Situation auf dem Ausbildungsstellenmarkt, die Auswirkungen dieser Entwicklung auf die beruflichen Schulen sowie Fragen der beruflichen Qualifizierung von Jugendlichen. Herr Prof. Dr. Bertram (Humboldt-Universität zu Berlin) analysierte in einem Vortrag die Konsequenzen der demographischen Entwicklung für den Bildungsbereich.

1. „Bildungsbericht für Deutschland: Erste Befunde“ vorgestellt

Mit dem „Bildungsbericht für Deutschland: Erste Befunde“ beginnt die Kultusministerkonferenz mit einer kontinuierlichen Berichterstattung über Bildung in Deutschland. Die Öffentlichkeit wird künftig systematisch und umfassend über wichtige Daten und Entwicklungen im Bildungswesen der Bundesrepublik Deutschland informiert. Die Kultusministerkonferenz dokumentiert mit dem nunmehr vorliegenden ersten Bericht die bereits vollzogenen und eingeleiteten Reformen im Schulbereich in den Ländern, sie legt damit zugleich Rechenschaft über ihre eigene Arbeit ab.

Mit der Erstellung des ersten Bildungsberichts für Deutschland hatte die Kultusministerkonferenz ein Konsortium unabhängiger Wissenschaftler beauftragt. Mit dieser Art der unabhängigen Bildungsberichterstattung betritt die Kultusministerkonferenz Neuland. Der vorliegende Bericht liefert „Erste Befunde“ und konzentriert sich im Wesentlichen auf das allgemein bildende Schulwesen. Ebenfalls im Bericht dargestellt werden Ergebnisse und Erkenntnisse aus dem vorschulischen Bereich, dem Hochschulbereich und der Weiterbildung.

Die Darstellung der Maßnahmen der Länder zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung verdeutlicht, dass die Bildungspolitik in den Ländern diese Herausforderungen im Rahmen der beschlossenen sieben Handlungsfelder umfassend, aktiv und mit hohem Reformtempo aufgegriffen hat.

Der Bericht bestätigt erneut vier große Herausforderungen für das deutsche Bildungswesen: Die Kultusministerinnen und Kultusminister müssen sich auf anspruchsvolle gemeinsame Bildungsziele und Standards verständigen und Verfahren entwickeln, mit denen die Wirksamkeit unseres Bildungssystems regelmäßig systematisch überprüft werden kann. Für Bildung und Erziehung müssen ausreichende Ressourcen bereitgestellt und diese optimal genutzt werden. Es ist noch stärker darauf zu achten, dass die Bildungschancen aller gewahrt werden und eine wirksamere individuelle Förderung erfolgt.

Die Befunde des Berichts decken sich weitgehend mit den bereits bekannten internationalen Untersuchungen zur Bildungssituation in Deutschland. Der erste Bildungsbericht für Deutschland enthält keine neuen Hiobsbotschaften über die Bildungssituation in Deutschland. Er bereitet wesentliche bildungsstatistische Daten übersichtlich auf, analysiert systematisch ausgewählte Ergebnisse der Schulleistungsuntersuchungen TIMSS, PISA und IGLU, setzt die deutschen Daten in Beziehung zu vorliegenden internationalen Untersuchungen wie „Education at a Glance“ der OECD, enthält gezielte Hinweise zur Weiterentwicklung unseres Bildungssystems und leistet damit einen wichtigen Beitrag zu einer empirisch fundierten bildungspolitischen Debatte in Deutschland.

Der erste Bildungsbericht für Deutschland ist ein wesentlicher Baustein zum Aufbau eines umfassenden nationalen Bildungsmonitorings der Länder. Er fügt sich ein in die bisherigen gemeinsamen Initiativen der Länder zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung. Mit den demnächst vorliegenden Bildungsstandards werden als nächster Schritt für alle Länder verbindliche Zielsetzungen mit hohen Qualitätsansprüchen formuliert. Derartige Bildungsstandards bilden eine wesentliche Grundlage zur Verbesserung der Wirksamkeit des Unterrichts, indem sie Bildungsziele transparent machen und die Vergleichbarkeit der Ergebnisse fördern. Zur Überprüfung der Einhaltung der nationalen Bildungsstandards wird die Kultusministerkonferenz in den nächsten Monaten eine unabhängige wissenschaftliche Einrichtung aufbauen.

Die zentralen Befunde und Schlussfolgerungen der Wissenschaftler in den verschiedenen Kapiteln konzentrieren sich vor allem auf Handlungsbedarfe für das Bildungswesen, die in den internationalen Vergleichsstudien der vergangenen Jahre deutlich geworden sind. Dazu zählen u.a.:

Darstellung ausgewählter Voraussetzungen und Bedingungen, unter denen sich Lehren und Lernen in Deutschland vollzieht - Kontextqualitäten

Der demografisch bedingte Rückgang der Schülerzahlen bei gleichzeitig wachsender ethnischer, kultureller und sozialer Heterogenität der Schülerschaft stellt große Anforderungen an das Schulsystem. Möglichst allen Heranwachsenden sollen gleiche Bildungschancen und eine hohe Qualifikation geboten werden.

Deutschlands Schülerinnen und Schüler beginnen im internationalen Vergleich relativ spät mit zielgerichtetem Lernen.

Die Innovationskraft der Schulen ist in hohem Maß von Ausbildung und Qualifizierung des Lehrpersonals und einer gezielten Personalplanung abhängig.

Berichterstattung zu den wesentlichen Prozessen vor allem der schulischen Bildung - Prozessqualitäten

Im internationalen Vergleich verfügen die Schulen in Deutschland über vergleichsweise wenig Selbstständigkeit und Eigenverantwortung.

Die öffentlichen Ausgaben für Lernmittel stagnieren, der privat finanzierte Anteil nimmt zu. Die mittlere Ausleihzeit der Schulbücher beträgt inzwischen neun Jahre.

Schulleitungen in Deutschland haben vergleichsweise wenig Spielraum in der Ausgestaltung ihrer Tätigkeit. Die Qualifizierung für diese Funktion erfolgt in der Regel nach Amtsantritt und ist von Land zu Land sehr unterschiedlich.

Bezogen auf den Unterricht kooperieren Deutschlands Lehrkräfte im internationalen Vergleich innerhalb ihrer Kollegien relativ selten. Die Partizipation der Schülerschaft ist zwar rechtlich verankert, genießt aber aus ihrer Sicht keinen hohen Stellenwert.

Sowohl besonders leistungsstarke wie leistungsschwache Schülerinnen und Schüler werden an deutschen Schulen zu selten durch gezielte Maßnahmen gefördert.

Systematisierte Darstellung der Ländermaßnahmen zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung

Alle Länder haben sich nach Feststellung der Wissenschaftler darauf eingestellt, die in den sieben Handlungsfeldern im Dezember 2001 vereinbarten Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung möglichst umfassend umzusetzen.

Bei aller Vielfalt der Maßnahmen und bei aller Unterschiedlichkeit der landesspezifischen Prioritäten werden insbesondere folgende Schwerpunkte erkennbar: 

  • Eine frühe Sprachförderung, insbesondere für Migrantenkinder bzw. Kinder mit Deutsch als Zweitsprache, in der Regel verbunden mit Sprachstandsfeststellungen für alle Kinder.
  • Die bessere Verzahnung von Kindertagesstätten, Vorschulerziehung und Grundschule sowie die Einführung und der Ausbau einer verlässlichen Halbtagsgrundschule und von Ganztagsschulangeboten.
  • Die Ergebnissicherung mittels fortlaufender Lernstandsermittlung, der Entwicklung und Anwendung von Instrumenten der Leistungsdiagnose sowie die Durchführung schulübergreifender Vergleichsarbeiten.
  • Die Neufassung bzw. Weiterentwicklung von Rahmenplänen sowie die Erarbeitung von Standards in den Kernfächern.
  • Die Weiterentwicklung der methodischen und diagnostischen Kompetenz der Lehrkräfte.

2. Konsequenzen in den Ländern aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24.09.2003 („Kopftuchurteil“)

Das Bundesverfassungsgericht hat mit dem „Kopftuchurteil“ vom 24.09.2003 entschieden, dass die Länder vor dem Hintergrund ihrer jeweiligen kulturellen Prägung, Traditionen und der Zusammensetzung der Bevölkerung durch die Landesgesetzgeber regeln sollen, ob Lehrerinnen im Öffentlichen Dienst das Kopftuch tragen dürfen oder nicht.

In der heutigen Sitzung der Kultusministerkonferenz haben sich die Länder über ihre Absichten informiert und den Stand der Diskussionen in den Ländern mitgeteilt.

Folgende acht Länder sehen derzeit keinen gesetzlichen Regelungsbedarf: Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.

In Bremen ist die Prüfung der Frage, ob der Bürgerschaft ein Gesetzentwurf unterbreitet wird, noch nicht abgeschlossen. Dabei wird die besondere Tradition Bremens („Bremer Klausel“ des Grundgesetzes) zu berücksichtigen sein.

Folgende sieben Länder werden gesetzgeberisch tätig werden, um das Tragen des Kopftuches im Unterricht zu untersagen: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen und Saarland. Diese Länder werden hierbei die besonderen religiös-kulturellen Traditionen, wie sie z.B. in den Landesverfassungen und Schulgesetzen verankert sind, beachten. Diese Länder werden sich in ihrer Gesetzesvorbereitung abstimmen.

Da das Bundesverfassungsgericht keine für die Bundesrepublik Deutschland verbindliche Regelung getroffen hat, ist die Kultusministerkonferenz der Auffassung, dass die Länder – so wie vom Bundesverfassungsgericht auch intendiert – nach landeseigener Tradition und daraus resultierenden Bestimmungen entscheiden müssen.

3. Kultusministerkonferenz will Rahmen für Bildung und Erziehung im Elementarbereich mit der Jugendministerkonferenz koordinieren

Die Kultusministerkonferenz hat in mehreren Stellungnahmen zu den Ergebnissen von PISA und IGLU die Bedeutung der vorschulischen Bildung und Erziehung hervorgehoben. Die neurowissenschaftliche Forschung und die Entwicklungspsychologie haben darauf aufmerksam gemacht, dass Kinder von Geburt an lernen: die frühe Kindheit ist eine lernintensive Zeit, die für die Bildungsbiographie eines jeden Kindes wichtige Grundlagen schafft.

Um die Verbindung der frühkindlichen Bildung zwischen Elementarbereich und Primarbereich sicher zu stellen, sucht die Kultusministerkonferenz eine enge Abstimmung mit der Jugendministerkonferenz. Die Kultusministerkonferenz begrüßt deshalb, dass sich die Jugendministerkonferenz zurzeit mit der Erarbeitung eines Rahmen für die Bildungs- und Erziehungsziele im Elementarbereich befasst. Die Kultusministerinnen und Kultusminister halten es für notwendig, diesen Rahmen für Bildung und Erziehung in den Kindertagesstätten gemeinsam mit der Jugendministerkonferenz zu erarbeiten. Die Kultusministerkonferenz wird in Kürze die konkreten Schritte für eine Kooperation mit der Jugendministerkonferenz sicherstellen.

4. Maßnahmen zur Stabilisierung der beruflichen Bildung

Die Kultusministerkonferenz hat sich in Darmstadt auch mit der Sicherung der Berufsausbildung und Qualifizierung junger Menschen befasst. Die Kultusministerinnen und Kultusminister beobachten mit großer Sorge, dass das duale System der Berufsausbildung quantitativ immer weniger in der Lage ist, seine Aufgabe zu erfüllen. Aufgrund des stark zurückgehenden Angebots in der beruflichen Berufsausbildung sind die Länder gezwungen, die vollschulischen Bildungsangebote auszuweiten. Deshalb werden die Länder dazu einen Maßnahmen- und Forderungskatalog zur Stabilisierung der beruflichen Bildung erarbeiten.

Dieser Maßnahmen- und Forderungskatalog wird u.a. folgende Themen aufgreifen:

Gleichberechtigte und frühzeitige Beteiligung der Kultusseite bei der Konzeption und Ausgestaltung von anerkannten Ausbildungsberufen.

Einbeziehung der in der Berufsschule erbrachten Leistungen in das Gesamtergebnis der Abschluss- oder Gesellenprüfung.

Anerkennung berufsqualifizierender vollzeitschulischer Bildungsgänge als gleichwertige Abschlüsse neben dem dualen Ausbildungssystem.

Anrechnung des Berufsgrundbildungsjahrs auf die Ausbildungszeit in anerkannten Ausbildungsberufen.

5. Ländergemeinsame Vorgaben für Bachelor- und Masterstudiengänge

Die Kultusministerkonferenz hat „Ländergemeinsame Strukturvorgaben (...) für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen" verabschiedet. Eine hochschulpolitische Grundsatzentscheidung hatte die Kultusministerkonferenz bereits am 12.Juni 2003 mit den 10 Thesen zur Bachelor- und Masterstruktur getroffen. Mit den nunmehr an die 10 Thesen angepassten Strukturvorgaben wird eine verlässliche Grundlage für die Akkreditierung der Bachelor- und Masterstudiengänge im Rahmen der im Bologna-Prozess angestrebten Umstellung des Hochschulsystems auf die neuen Abschlüsse geschaffen.

Zu den wesentlichen Bestimmungen der Strukturvorgaben zählen:

Funktion der Bachelor- und Masterabschlüsse

Die Strukturvorgaben stellen klar, dass der Bachelorabschluss künftig den Regelabschluss eines Hochschulstudiums darstellt. Dementsprechend müssen Bachelorabschlüsse berufsqualifizierend sein und die wissenschaftlichen Grundlagen, Methodenkompetenz und berufsfeldbezogenen Qualifikationen vermitteln, die für einen Eintritt ins Berufsleben erforderlich sind. Wer - vielfach nach einer ersten Phase der Berufspraxis - im Masterstudiengang weiter studieren will, soll neben dem Bachelorabschluss besondere Qualifikationen im Hinblick auf die spezifischen Anforderungen des jeweiligen Masterstudiengangs nachweisen.

Präzisierung des Studienaufwands für das Erreichen des Bachelor- und Masterniveaus

Mit den Strukturvorgaben wird klargestellt, dass für den Bachelorabschluss in der Regel 180 ECTS Punkte nachzuweisen sind und der Masterabschluss regelmäßig 300 ECTS Punkte voraussetzt. Damit werden entsprechend dem europäischen Leistungspunktsystem die Anforderungen an das Bachelor- und Masterstudium präzisiert und die Qualifikationsebene, die mit diesen Abschlüssen erreicht wird, definiert.

Der Bachelor- und der Masterabschluss setzen obligatorisch eine wissenschaftliche Abschlussarbeit voraus.

Festlegung der unterschiedlichen Formen des Masterstudiengangs

Die Strukturvorgaben legen fest, dass das Masterstudium konsekutiv im Anschluss an ein Bachelorstudium studiert werden kann, wobei der Masterstudiengang den Bachelorstudiengang fachlich fortführt und vertieft. Wird ein Masterstudiengang nicht konsekutiv, d. h. ohne enge inhaltliche Bezugnahme auf den vorangegangenen Bachelorstudiengang studiert, so muss gewährleistet sein, dass er denselben Anforderungen wie konsekutive Masterstudiengänge genügt und damit auch zu dem gleichen Qualifikationsniveau und denselben Berechtigungen führt. Schließlich kann ein Masterstudiengang nach einer berufspraktischen Erfahrung von in der Regel nicht unter einem Jahr auch als Weiterbildungsstudiengang studiert werden. In diesem Fall sollen die Inhalte des Masterstudienganges die beruflichen Erfahrungen berücksichtigen und an diese anknüpfen.

Ein einfaches System der Gradbezeichnungen

Entsprechend den einzelnen Fächergruppen werden als Abschlussbezeichnungen für die neuen Studiengänge

  • Bachelor/Master of Arts oder
  • Bachelor/Master of Science

vorgegeben.

In den Wirtschaftswissenschaften können diese Bezeichnungen je nach inhaltlicher Ausrichtung des Studiengangs alternativ verwandt werden. Für die Ingenieurwissenschaften stehen neben den Bezeichnungen Bachelor/Master of Science die Bezeichnungen Bachelor/Master of Engineering zur Verfügung. Für Weiterbildungsstudiengänge im Bereich der Wirtschaftswissenschaften kann auch der international gebräuchliche Grad Master of Business Administration verwandt werden.

Klare Aussagen zur Wertigkeit der neuen Abschlüsse

Die Strukturvorgaben enthalten erstmals klare Aussagen hinsichtlich der Wertigkeit der neuen Abschlüsse im Verhältnis zu den herkömmlichen Diplom- und Magisterabschlüssen. Danach verleihen Bachelorabschlüsse grundsätzlich dieselben Berechtigungen wie Diplomabschlüsse an Fachhochschulen, während Masterabschlüsse wie Diplom- und Magisterabschlüsse an Universitäten einzustufen sind.

Die neuen Strukturvorgaben treten an die Stelle der bisher geltenden Vorgaben aus dem Jahre 1999. Als Vorgabe für das Akkreditierungsverfahren richten sie sich unmittelbar an den Akkreditierungsrat und die Agenturen. Gleichzeitig dienen sie den Hochschulen als Orientierungsrahmen für Planung und Konzeption der neuen Studiengänge.

(Den Beschluss der Kultusministerkonferenz finden Sie hier)

6. Neuordnung der Hochschulzulassung

Die Kultusministerkonferenz weist die Kritik der Bundesregierung am Gesetzentwurf des Bundesrates zur Neuordnung der Hochschulzulassung im Hochschulrahmengesetz zurück. In ihrer Gegenäußerung bekräftigte die Kultusministerkonferenz ihren Willen, das Hochschulzulassungsrecht zu reformieren. Ziel der Länder ist es, einerseits das Auswahlrecht der Hochschulen zu stärken, andererseits soll den bestqualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern ermöglicht werden, die gewünschte Hochschule selbst auszuwählen.

Aus Sicht der Kultusministerkonferenz trägt der Gesetzentwurf des Bundesrates der Zuständigkeit der Länder Rechnung, das Rahmenrecht mit Einzelregelungen auszufüllen. Zahlreiche örtliche bzw. landesweite Hochschulzulassungsverfahren außerhalb der ZVS-einbezogenen Studiengänge zeigen, dass die Länder in der Lage sind, rechtssichere und praktikable Verfahren durchzuführen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll auch die Beteiligung der Hochschulen am zentralen Auswahlverfahren verbessert werden.

Die Länder haben sich dazu auf zwei Modelle verständigt: Nach dem ersten Modell wird das Wahlrecht der Hochschulen in besonderer Weise betont, indem das Auswahlverfahren der Hochschulen der Studienplatzvergabe durch die ZVS vorangestellt wird, wobei bis zu 50 % der Studienplätze durch die Hochschulen vergeben werden können. Nach dem zweiten Modell wird das Wahlrecht der Bewerberinnen und Bewerber mit dem besten Abitur besonders hervorgehoben, indem die Studienplätze in dieser Quote vorab vergeben werden können. Die Länder entscheiden, welches Modell im jeweiligen Land zur Anwendung kommt.

Die Kultusministerkonferenz betonte, die vorgesehene länderdifferenzierte Lösung entspreche dem föderativen System der Bundesrepublik. Die Ausgestaltung der möglichen Auswahlkriterien obliegt den Ländern. Im Übrigen kommen auch künftig für 50 Prozent bis 70 Prozent der Studienplätze einheitliche Kriterien zur Anwendung.

Das Ansinnen der Bundesregierung, weitere Bereiche der Schul- und Hochschulpolitik wie: Verbesserung der Studierfähigkeit, Vorbereitung auf das Studium, Studienberatung, Bewerberauswahl und Ausländerstudium durch Bundesrecht zur regeln, wiesen die Länder mit Nachdruck zurück. Hierzu fehle es an der Zuständigkeit des Bundesgesetzgebers, welcher nach dem Grundgesetz lediglich rahmenrechtliche Vorgaben festlegen kann.