Kultusminister Konferenz

Schriftgröße ändern

Zum Ändern der Schriftgröße verwenden Sie bitte die Funktionalität Ihres Browsers. Die Tastatur-Kurzbefehle lauten folgendermaßen:

[Strg]-[+] Schrift vergrößern
[Strg]-[-] Schrift verkleinern
[Strg]-[0] Schriftgröße zurücksetzen

schließen
 

Ergebnisse der 307. Plenarsitzung der Kultusministerkonferenz

Die Kultusministerkonferenz hat sich auf ihrer 307. Plenarsitzung mit den Themen Koordinierung der Länder im Bildungsbereich, Einsetzung des Rates für deutsche Rechtschreibung, Lehrerbildung, Bildungsstandards für die Grundschule und den Hauptschulabschluss sowie Weiterentwicklung des Akkreditierungs-systems in Deutschland befasst.

1. Koordinierung der Länder im Bildungsbereich unverzichtbar

Für die Kultusministerinnen und Kultusminister aller 16 Länder ist die gemeinsame Koordinierung im gesamten Bereich von Bildung, Wissenschaft und Kultur von zentraler Bedeutung. "Die Kultusministerkonferenz ist deshalb zur Wahrnehmung gesamtstaatlicher Verantwortung auch in Zukunft unverzichtbar", heißt es in dem einstimmig gefassten Beschluss. Die Kulturhoheit der Länder ist das Kernstück des Föderalismus. Die Kultusministerkonferenz begrüßt daher den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom Oktober 2004.

Zu den Kernaufgaben der Kultusministerkonferenz gehörten insbesondere Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung in Schule und Hochschule, z. B. die Bildungsstandards, das Institut für Qualitätsentwicklung im Bildungswesen, der Bildungsbericht für Deutschland ebenso wie die Verantwortung für das Akkreditierungssystem von Studiengängen. Für die Vorbereitung und Umsetzung ihrer Beschlüsse benötigt die Kultusministerkonferenz ein effizient arbeitendes Sekretariat, heißt es in dem Beschluss.

Die Ministerarbeitsgruppe zur Reform der KMK-Arbeit, die bereits Ende vergangenen Jahres eingesetzt wurde, wird wie geplant der Kultusministerkonferenz am 02. Dezember 2004 Vorschläge zur inhaltlichen Gestaltung der Arbeit der Kultusministerkonferenz, zu ihren Entscheidungsstrukturen und -prozessen sowie zur Organisation des Sekretariats unterbreiten. Diese Vorschläge werden auch konkretisieren, wie die begonnene Reduzierung von Gremien und Stellen des Sekretariats fortgesetzt werden kann. Die Vorschläge werden dann der Ministerpräsidentenkonferenz zugeleitet. "Wir gehen davon aus, dass auf Basis dieser Vorschläge die weitere Arbeit des KMK-Sekretariats auf einer rechtlich eindeutigen Grundlage gesichert wird", sagte Ahnen. 

2. "Rat für deutsche Rechtschreibung"

18 Mitglieder der wichtigsten Gruppen aus Wissenschaft und Praxis in Deutschland, die sich mit Fragen der Orthografie beschäftigen oder über besondere Erfahrungen mit der Schreibpraxis und der Anwendung von Schreibregeln verfügen, sollen gemeinsam mit je 9 Vertreterinnen und Vertretern entsprechender Organisationen aus Österreich und der Schweiz den neuen "Rat für deutsche Rechtschreibung" bilden. "Der Rat soll seine Arbeit sehr zügig noch in diesem Jahr aufnehmen und wird in seiner Zusammensetzung durch ein hohes Maß an Pluralität gekennzeichnet sein", betonte die Präsidentin der Kultusministerkonferenz, Doris Ahnen. Die Präsidentin wird nun in Gesprächen mit der Bundesregierung sowie den Regierungen Österreichs und der Schweiz die weiteren Schritte zur Einrichtung des Rates abstimmen.

Der neue Rat für deutsche Rechtschreibung hat die Aufgabe, die Einheitlichkeit der Rechtschreibung im deutschen Sprachraum zu bewahren. Er wird die Entwicklung der Schreibpraxis beobachten und die Rechtschreibung auf der Grundlage des orthografischen Regelwerks im notwendigen Umfang weiterentwickeln.

Die Konferenz der Ministerpräsidenten hatte der von der Kultusministerkonferenz bereits im Juni vorgeschlagenen Gründung des Rates für deutsche Rechtschreibung am 08. Oktober 2004 in Berlin ausdrücklich zugestimmt. Die Kultusministerkonferenz hält in Übereinstimmung mit der Ministerpräsidentenkonferenz an ihrem Beschluss fest, wonach die Neuregelung der Rechtschreibung mit Ablauf der Übergangszeit zum 01.08.2005 in Kraft tritt.

Die Kultusministerkonferenz erwartet entsprechend der Beschlussfassung der Ministerpräsidentenkonferenz, dass der Rat ggf. Änderungen in den Bereichen Getrennt- und Zusammenschreibung, Fremdwörter, Interpunktion und Trennung so rechtzeitig vorschlägt, dass sie zum 01.08.2005 in Kraft treten könnten. 

Neben fachlich ausgewiesenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern ist die gleichberechtigte Mitgliedschaft von Vertreterinnen und Vertretern aus dem Verlagswesen, der Zeitungs- und Zeitschriftenverlage, aus dem pädagogischen sowie aus dem journalistischen und schriftstellerischen Bereich vorgesehen (siehe Anlage). Die Auswahl der vorgeschlagenen Institutionen macht deutlich, wie wichtig es der Kultusministerkonferenz ist, möglichst viel Kompetenz und möglichst viele Sichtweisen einzubinden. In dem Rat haben ausdrücklich auch Kritikerinnen und Kritiker der reformierten Rechtschreibung einen Platz. "Ich appelliere an alle Beteiligten, in den neuen Rat ihre Kompetenz einzubringen. Der Rat ist ein faires Angebot insbesondere an die Kritikerinnen und Kritiker, sich an der Weiterentwicklung der Rechtschreibung zu beteiligen", sagte die Präsidentin.

3. Qualitätsentwicklung im Schulbereich: Kultusministerkonferenz beschließt bundesweit gültige Bildungsstandards für die Jahrgangsstufen 4 und 9

Mit der Einführung weiterer Bildungsstandards für die Grundschule und den Hauptschulabschluss in allen 16 Ländern treibt die Kultusministerkonferenz den Reformprozess zur Qualitätsentwicklung im Schulwesen weiter konsequent voran. Die Bildungsstandards für den Primarbereich (Jahrgangsstufe 4) in den Fächern Deutsch und Mathematik sowie für den Hauptschulabschluss (Jahrgangsstufe 9) in den Fächern Deutsch, Mathematik und Erste Fremdsprache (Englisch/Französisch) werden gemäß dem Beschluss der Kultusministerkonferenz bundesweit als Grundlage der Unterrichtsentwicklung übernommen und ab dem Schuljahr 2005/2006 an den Schulen verbindlich eingeführt. "Dieser Beschluss zeigt, dass die Länder ihrer Verantwortung, das Bildungssystem konsequent weiterzuentwickeln und für die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen, die Vergleichbarkeit schulischer Leistungen sowie Mobilität zu sorgen, gerecht werden", sagte Ahnen. Mit den Bildungsstandards werden klare Erwartungen und Ziele formuliert. Die Schulen können in größerer Eigenverantwortung bestimmen, wie sie diese Ziele erreichen.

Mit der konkreten Erarbeitung der Bildungsstandards waren Fachdidaktiker und Schulpraktiker betraut. Die Entwürfe der Bildungsstandards sind auf einer Fachtagung am 21. Juni 2004 mit Vertretern der Wirtschaft, der Wissenschaft, der Fachdidaktik, mit Lehrkräften, Eltern und der Schülerschaft diskutiert worden. Die Ergebnisse dieser Tagung und der vorausgegangenen schriftlichen Stellungnahmen sind in die Überarbeitung der Bildungsstandards eingeflossen.

Die Normierung und Überprüfung der Standards ist Aufgabe des neu geschaffenen "Instituts zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen".

Weiterhin hat die Kultusministerkonferenz der Vergabe des Gemeinsamen Bildungsberichts für Deutschland an ein Konsortium unter Führung des Deutschen Instituts für Internationale Pädagogische Forschung (DIPF) zugestimmt. Der Bildungsbericht wird voraussichtlich Anfang 2006 vorliegen.

Die Bildungsstandards können hier heruntergeladen werden.

4. Lehrerbildung hat bei der Qualitätsentwicklung im Schulbereich einen zentralen Stellenwert

Die Kultusministerkonferenz hat sich in Mettlach auch mit Fragen der Lehrerbildung befasst und die gemeinsamen Reformziele der Länder deutlich gemacht. "Es geht uns vor allem um eine stärkere Verzahnung von Theorie und Praxis in der ersten Phase der Ausbildung von angehenden Lehrkräften, die Stärkung der methodischen und diagnostischen Kompetenz der Lehrerinnen und Lehrer sowie eine Verbesserung der Fortbildung", erklärte Ahnen.

Zurzeit werden Standards für die Lehrerbildung in den Bildungswissenschaften erarbeitet, die für die berufliche Ausbildung, die Professionalisierung und somit für den Berufsalltag von Lehrkräften grundlegend sind. Ziel ist dabei, länderübergreifend gemeinsame und verbindliche Vorgaben für die Lehrerausbildung festzulegen. Eine Beschlussfassung ist für Dezember 2004 vorgesehen.

Außerdem beabsichtigt die Kultusministerkonferenz die "Ländergemeinsamen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen" um Regelungen für Lehramtsstudiengänge zu ergänzen, damit diese akkreditiert werden können. Die inhaltlichen und strukturellen Veränderungen der Lehrerbildung sind in vielen Ländern mit der Einführung von konsekutiven Studiengängen verbunden. Im November 2004 findet dazu eine Anhörung statt. Danach ist die endgültige Beschlussfassung durch die Kultusministerkonferenz vorgesehen.

Die Arbeit der Kultusministerkonferenz zielt auch darauf ab, Lehrerinnen und Lehrern die notwendige gesellschaftliche Anerkennung zu sichern. Die von den Ländern eingeleiteten Reformen zur Qualitätssicherung im Bildungswesen können nur von engagierten Lehrkräften umgesetzt werden, die Unterstützung für ihre anspruchsvolle und teilweise schwierige Aufgabe von Politik, Eltern, Schülerinnen und Schülern sowie von gesellschaftlichen Gruppen erfahren. 

5. Weiterentwicklung des Akkreditierungssystems in Deutschland

Die Kultusministerkonferenz hat am 15.10.2004 Eckpunkte zur Weiterentwicklung des in Deutschland grundsätzlich bewährten Systems von Akkreditierungsrat und Agenturen für die Einführung der Bachelor- und Masterstudiengänge beschlossen. Dem Akkreditierungsrat kommt sowohl bei der Einführung des neuen, gestuften Studiensystems als auch bei der Qualitätsentwicklung der Hochschulausbildung eine entscheidende Rolle zu. Die Kultusministerkonferenz präzisierte in ihrem Beschluss die Zuständigkeiten des Akkreditierungsrates, dem die Verantwortung für das Verfahren der Akkreditierung übertragen ist und der künftig als Stiftung des öffentlichen Rechts arbeiten wird. Einen entsprechenden Vorschlag des Landes Nordrhein-Westfalen nahm die Kultusministerkonferenz zustimmend zur Kenntnis. Die Länder werden noch in diesem Jahr mit der Stiftung eine Vereinbarung abschließen, mit der sie die Wahrnehmung ihrer Aufgaben bei der Sicherung der Gleichwertigkeit der Abschlüsse und der Mobilität auf die Stiftung übertragen.

Außerdem beauftragte die Kultusministerkonferenz den Akkreditierungsrat, eine Vereinbarung mit den Agenturen zu schließen, in der die Rechte und Pflichten der Partner im Akkreditierungssystem geregelt werden. Ziel ist es dabei, die Zusammenarbeit zwischen Akkreditierungsrat und Agenturen auf eine klare Grundlage zu stellen und damit zu verbessern.

Im Zuge der Umstellung des herkömmlichen Studiensystems auf die gestufte Studienstruktur bis 2010 ist in den kommenden Jahren mit einer großen Anzahl von Anträgen für die Akkreditierung von Studiengängen zu rechnen. Um das zu erwartende hohe Antragsvolumen bewältigen zu können, sollen künftig die Akkreditierungsverfahren von Hochschulen oder einzelner Fachbereichen/Fakultäten möglichst effizient durchgeführt werden können. Dafür kommt zum Beispiel die Bündelung der Akkreditierung mehrerer Studiengänge in einem Antrags- und Begutachtungsverfahren in Betracht. Die Qualitätsanforderungen an das Studienangebot in dem zu akkreditierenden Studiengang bleiben davon unberührt.

6. Ministerin Prof. Dr. Johanna Wanka 1. Vizepräsidentin der KMK

Zur ihrer 1. Vizepräsidentin hat die Kultusministerkonferenz die brandenburgische Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur, Frau Prof. Dr. Johanna Wanka gewählt. Die Wahl war nach dem Ausscheiden des bisherigen 1. Vizepräsidenten, Minister Steffen Reiche, aus dem brandenburgischen Landeskabinett erforderlich geworden.

Anlage zu Punkt 2: "Rat für deutsche Rechtschreibung"

Als Mitglieder von deutscher Seite im Rat für deutsche Rechtschreibung sind vorgesehen:

  • Institut für deutsche Sprache (2 Sitze)
  • Deutsche Akademie für Sprache und Dichtung (2 Sitze)
  • Duden-Verlag (1 Sitz)
  • Wissen Media Verlag/Wahrig-Wörterbuch (1 Sitz)
  • Gesellschaft für deutsche Sprache (1 Sitz)
  • Union der deutschen Akademien der Wissenschaften (1 Sitz)
  • Börsenverein des deutschen Buchhandels (1 Sitz)
  • VdS Bildungsmedien (1 Sitz)
  • Deutscher Journalistenverband/Deutsche Journalistenunion (1 Sitz)
  • Arbeitsgemeinschaft der deutschsprachigen Nachrichtenagenturen (1 Sitz)
  • Bundesverband deutscher Zeitungsverleger (BDZV) (1 Sitz)
  • Verband deutscher Zeitschriftenverleger e.V. (1 Sitz)
  • PEN-Zentrum Deutschland (1 Sitz)
  • Fachverband Deutsch im Deutschen Germanistenverband (1 Sitz)
  • Symposium Deutschdidaktik (1 Sitz)
  • Lehrerinnen- und Lehrerverbände in DGB und DBB (1 Sitz)