Kultusminister Konferenz

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Ergebnisse der 310.Plenarsitzung der Kultusministerkonferenz

Die Kultusministerkonferenz hat sich auf ihrer 310. Plenarsitzung am 2. und 3. Juni 2005 in Quedlinburg unter dem Vorsitz ihrer Präsidentin, Ministerin Prof. Dr. Johanna Wanka, insbesondere mit den Themen:

  1. Gestufte Studienstruktur in den Lehramtsstudiengängen
  2. Neuregelung der deutschen Rechtschreibung
  3. Kultusminister und DIHK für Stärkung des dualen Systems der Berufsausbildung
  4. Haushalt des Sekretariates

befasst.

1. Eckpunkte für die gegenseitige Anerkennung von Bachelor- und Masterabschlüssen in den Lehramtsstudiengängen

Die Kultusministerkonferenz hat sich auf Eckpunkte für die gegenseitige Anerkennung von Bachelor- und Masterabschlüssen in den Lehramtsstudiengängen verständigt und dabei erneut die Bedeutung der Lehrerbildung für die Qualität des Schulunterrichts hervorgehoben.

Nach dem Beschluss der Kultusministerkonferenz werden Bachelor- und Masterabschlüsse in der Lehrerausbildung künftig in allen Ländern anerkannt, wenn das Studium während der Bachelorphase sowie der Masterphase mindestens zwei Fachwissenschaften sowie Bildungswissenschaften integriert. Die Kultusministerkonferenz wird die ländergemeinsamen Standards in den Bildungswissenschaften weiterentwickeln. Darüber hinaus werden ländergemeinsame inhaltliche Anforderungen für die Fachwissenschaften und deren Didaktik erarbeitet.

Um eine verbesserte Orientierung an den Erfordernissen des Lehrerberufes zu erreichen, werden schulpraktische Studien bereits im Bachelor-Studiengang angeboten. Der Anteil schulpraktischer Studien im Studium wird insgesamt deutlich erhöht. Die Kultusministerkonferenz strebt eine stärkere Vernetzung der Bildungs- und Fachwissenschaften und deren Didaktik sowie der schulpraktischen Studien an. Die konsekutiven Studiengänge dürfen nicht zu einer Verlängerung der bisherigen Regelstudienzeiten führen. Außerdem müssen sowohl die Studiengänge als auch ihre Abschlüsse nach Lehrämtern differenziert sein.

Die Kultusministerkonferenz erwartet, dass die Länder alle Studiengänge, durch die die Bildungsvoraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden, modularisieren, die Module an den ländergemeinsamen Standards ausrichten und die Studiengänge begleitend evaluieren. Wie alle Bachelor- und Master-Studiengänge sind auch die Bachelor- und Masterstudiengänge in der Lehrerausbildung zu akkreditieren. Zur Sicherung der staatlichen Verantwortung für die inhaltlichen Anforderungen der Lehrerausbildung wirkt ein Vertreter der für das Schulwesen zuständigen Obersten Landesbehörde im Akkreditierungsverfahren mit; die Akkreditierung des jeweiligen Studiengangs bedarf seiner Zustimmung. Im Rahmen des Akkreditierungsverfahrens ist insbesondere die Einhaltung der ländergemeinsamen fachlichen Anforderungen für die Lehrerausbildung festzustellen.

Bereits eingerichtete Bachelor- und Masterstudiengänge, mit denen die Bildungsvoraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden, sind bis 2010 den vorstehenden Regelungen anzupassen.

2. Neuregelung der deutschen Rechtschreibung

Die Kultusministerkonferenz dankt dem Rat für deutsche Rechtschreibung für die bisher geleistete Arbeit. Der Rat hat in kurzer Zeit die Bereiche möglicher Änderungen am Regelwerk benannt. Für den Schuljahresbeginn 2005/2006 ist für Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern bedeutsam, dass die 1996 beschlossene Neuregelung (in der Fassung von 2004) Grundlage des Unterrichts an den Schulen bleibt, bis der Rat gegebenenfalls konkrete Änderungen vorlegt. Für alle Bereiche, zu denen aus dem Rat keine Änderungswünsche zu erwarten sind, das sind die Laut-Buchstaben-Zuordnung, die Schreibung mit Bindestrich sowie die Groß- und Kleinschreibung, endet mit dem 31.07.2005 an Schulen der Übergangszeitraum bei der Fehlerkorrektur. Für jene Bereiche, zu denen der Rat noch mögliche Änderungen vorlegen könnte, werden die vor 1996 geltenden Schreibweisen bis auf Weiteres nicht als falsch markiert und bewertet.

Die Kultusministerkonferenz vereinbart zum Umgang mit der Neuregelung der deutschen Rechtschreibung in allen Ländern:

  1. Die Neuregelung der deutschen Rechtschreibung, wie sie sich aus der Amtlichen Regelung von 1996 in der Fassung von 2004 ergibt, ist die verbindliche Grundlage des Rechtschreibunterrichtes an allen Schulen.

  2. Am 31.07.2005 endet die Übergangsfrist und die damit verbundene Korrekturpraxis. Schreibweisen, die nicht der Neuregelung entsprechen, werden ab dem 01.08.2005 als Fehler nicht nur markiert, sondern auch bewertet. In den Bereichen, in denen der Rat seine Beratungen noch nicht abgeschlossen hat, jedoch Änderungsvorschläge zu erwarten sind, wird bei der Bewertung Toleranz geübt. Dies betrifft die Getrennt- und Zusammenschreibung, Worttrennung und Interpunktion. Für den Überschneidungsbereich von Getrennt- und Zusammenschreibung und Groß- und Kleinschreibung gilt diese Toleranzklausel ebenso.

  3. In Zweifelsfällen werden Wörterbücher zugrunde gelegt, die nach den Erklärungen des Verlages den aktuellen Stand der Regelung vollständig enthalten. In Österreich wird das Österreichische Wörterbuch zugrunde gelegt.

  4. Der aktuelle Stand des Regelwerks und des Wörterverzeichnisses ist im Internet (unterwww.rechtschreibkommission.de) und im Buchhandel zugänglich.

3. Kultusminister und DIHK für Stärkung des dualen Systems der Berufsausbildung

Die Kultusministerkonferenz und der Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages, Ludwig Georg Braun, stimmen in der Auffassung überein, das bewährte duale System der Berufsausbildung zu erhalten und zu stärken.

Angesichts der Lage auf dem Ausbildungsmarkt erscheint es sinnvoll, vollzeitschulische berufliche Bildungsgänge unter bestimmten Bedingungen anzuerkennen und ihnen durch stärkere Praxisanteile eine höhere Wertigkeit zu geben.

Soweit die Industrie- und Handelskammern betroffen sind, sollen auf Landesebene über Arbeitsgemeinschaften zusammen mit dem jeweiligen Kultusministerium Maßnahmen entwickelt werden, die dem Ziel der besseren Vermittlung von Jugendlichen dienen.

Dazu gehören zum Beispiel Mentorenprogramme zur Begleitung von Schülern in der letzten Phase vor dem Schulabschluss sowie Kooperationsverträge zwischen Schulen und Betrieben.

4. Haushalt des Sekretariats

Der Haushalt des Sekretariats sowie der gemeinsam finanzierten Einrichtungen wurde beschlossen und wird über die Finanzministerkonferenz der Ministerpräsidentenkonferenz vorgelegt.