Kultusminister Konferenz

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Ergebnisse der 314.Plenarsitzung der Kultusministerkonferenz

Die Kultusministerkonferenz hat sich auf ihrer 314. Plenarsitzung am 1. und 2. Juni 2006 in Plön unter dem Vorsitz ihrer Präsidentin, Ministerin Ute Erdsiek-Rave, insbesondere mit folgenden Themen befasst:

  1. Schule und Integration
  2. Gesamtkonzeption für Maßnahmen zur Feststellung der Leistungsfähigkeit des Bildungssystems und der Schulen
  3. Vereinbarungen zur Sekundarstufe I und zur gymnasialen Oberstufe
  4. Auswirkungen der Verkürzung der Schulzeit auf zwölf Jahre auf den Hochschulbereich


1. Schule und Integration

 

Die Ergebnisse des am 2.6.2006 vorgelegten ersten gemeinsamen Bildungsberichts von KMK und BMBF mit dem Schwerpunkt „Bildung und Migration“ wie auch die Befunde der Pisastudien sowie der Pisa-Zusatzstudie 2003 zum selben Thema veranlassen die KMK und die Länder, die seit 2001 eingeleiteten, umsteuernden Maßnahmen fortzusetzen und durch weitere Maßnahmen zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund zu intensivieren.

Die Befunde, so unterschiedlich sie innerhalb Deutschlands sind, stellen eine große Herausforderung dar. Sie sind mit vielen anderen Ländern wegen deren klarer Zuwanderungs- und Integrationspolitik nicht zu vergleichen und machen deutlich, dass bestimmte Zuwanderungsgruppen bislang in Deutschland gesellschaftlich, wirtschaftlich und kulturell nicht hinreichend integriert sind. Diese Fehlentwicklung können Kindertageseinrichtungen und Schulen allein nicht bewältigen; sie bedürfen gezielter Unterstützung im Sinne einer gesamtgesellschaftlichen Herausforderung – auch die der Migrantengruppen.

Die Untersuchungen zeigen vor allem, dass

  • über 40% der Schülerinnen und Schüler der so genannten zweiten Generation, obwohl hier in Deutschland geboren, nicht über grundlegende Kompetenzen in den Bereichen Lesen, Mathematik und Naturwissenschaften verfügen. Damit zeigen diese Schülerinnen und Schüler, zu einem großen Teil mit einem türkischen Migrationshintergrund, schlechtere Leistungsergebnisse als solche der so genannten ersten Generation, überwiegend Aussiedler aus der ehemaligen Sowjetunion und Polen, die etwa ein Drittel der Schüler mit Migrationshintergrund ausmachen,
  • nach dem Kriterium der Staatsbürgerschaft die Hälfte der Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund deutsche Staatsangehörige sind,
  • zwar der Besuch der Kindertageseinrichtungen sich angenähert hat, jedoch Kinder mit Migrationshintergrund nur halb so häufig vorzeitig, doppelt soviel aber verzögert eingeschult werden,
  • die Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund sich sehr viel ungünstiger auf die Schulformen verteilen als diejenigen ohne diesen Hintergrund,
  • die Zahl dieser Schülerinnen und Schüler ohne Schulabschluss wesentlich zu hoch ist und die Quote der Jugendlichen an den Ausbildungsplätzen besorgniserregend sogar noch gesunken ist,
  • abhängig von sozialer Herkunft Schülerinnen und Schüler an Schulen mit einem hohen Migrantenanteil auch zuhause und im Freundeskreis nicht deutsch sprechen,
  • Staaten mit klar strukturierten Förderprogrammen bessere Erfolge erzielen.

 


Die KMK betrachtet es als eines ihrer zentralen Felder, mit Klarheit und Konsequenz Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund an Bildungserfolge und eine ausgewogenere Bildungsbeteiligung heranzuführen und erwartet dafür Unterstützung anderer Politikbereiche und gesellschaftspolitischer Aktivitäten. Hier sind die Bereiche Beruflicher Bildung, der Arbeitsmarktpolitik, Innen- und Sozialpolitik sowie kommunalpolitische Strategien erforderlich.

Sie wird daher im Blick auf die sieben Handlungsfelder nach Pisa 2000 und in Verfolgung der entsprechenden gemeinsamen Projekte nach Pisa 2003 die Maßnahmen der Länder in den Bereichen

  • der Förderkonzepte im vorschulischen und Grundschulbereich
  • einer frühen Sprachstandsfeststellung
  • des konsequenten deutschen Spracherwerbs vor Eintritt in die Grundschule
  • der entsprechenden Handreichungen bzw. Curricula für gelingenden Sprachunterricht
  • der Diagnoseverfahren mit entsprechender individueller Förderung
  • der Umsetzung der gemeinsamen Bildungsstandards
  • der weiterführenden sprachlichen Förderung in Grundschule und Sekundarstufe I sowohl durch weitere Deutschangebote als auch durch bewusste Lese- und Spracherziehung in allen Fächern
  • Einbeziehung der Eltern in Kooperationsmodelle. Diese müssen mit den Integrationsmaßnahmen für erwachsene Zuwanderer besser verknüpft werden
  • entsprechender Elemente in der Lehreraus- und –fortbildung
  • Erhöhung des Migrantentanteils in den Lehr- und Erziehungsberufen. Deshalb appelliert die KMK an Abiturientinnen und Abiturienten mit Migrationshintergrund, sich für den Beruf der Lehrerin oder Erzieherin bzw. des Lehrers oder des Erziehers zu entscheiden

 

länderübergreifend optimieren, um schnell die Qualität der jeweiligen Förderkonzepte in allen Ländern zu nutzen.

Die genannten und zusätzliche Maßnahmen dienen dem klaren Ziel, dass die künftige Verteilung der Kinder und Jugendlichen auf die verschiedenen Bildungsgänge unabhängig vom Migrationsstatus sein muss. Ebenso soll sich die Quote der Schulabgänger mit und ohne Abschluss nicht mehr nach Migrationsstatus unterscheiden.

Dazu ist es erforderlich, eine Evaluation und Bildungsforschung in diesem Feld aufzubauen. Dies sollte ein erstes Feld der Kooperation mit dem Bund im Bereich der Bildungsforschung werden.

Anlage
undefinedHintergrundinformation über die Aktivitäten zur Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund in den Ländern als Konsequenz nach PISA 2000.


2. Kultusministerkonferenz legt Gesamtkonzeption für Maßnahmen zur Feststellung der Leistungsfähigkeit des Bildungssystems und der Schulen vor

 

Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen, dass für einzelne Bildungseinrichtungen wie für das gesamte Bildungssystem klare Ziele festgelegt und systematisch überprüft werden müssen. Die Präsidentin Ute Erdsiek-Rave betonte: „Mit der heute vorgelegten Gesamtstrategie gewährleistet die Kultusministerkonferenz die systematische Verknüpfung der bestehenden und neuen Untersuchungen zur Beobachtung des Bildungssystems (Bildungsmonitoring). Neben einer Verbesserung des Steuerungswissens sollen davon zusätzliche Impulse für die Weiterentwicklung des Bildungswesens auf den verschiedenen Ebenen ausgehen.“

Als zentrale, miteinander verbundene Instrumente der Kultusministerkonferenz für die gemeinsame Beobachtung des Bildungssystems (Bildungsmonitoring) gelten zukünftig

  • internationale Schulleistungsuntersuchungen
  • die zentrale Überprüfung des Erreichens der Bildungsstandards in einem Ländervergleich
  • Vergleichsarbeiten zur landesweiten Überprüfung der Leistungsfähigkeit einzelner Schulen
  • die gemeinsame Bildungsberichterstattung von Bund und Ländern.

 

Erdsiek-Rave: „Die Kultusministerkonferenz stellt mit einer regelmäßigen Teilnahme an internationalen Vergleichsuntersuchungen in der Primarstufe (IGLU und TIMSS in Klasse 4) und der Sekundarstufe I (PISA) sicher, dass das deutsche Bildungssystem auch zukünftig mit denen anderer Länder verglichen wird und weitere Verbesserungen eingeleitet werden können.“

Ab dem Jahr 2009 bilden die KMK-Bildungsstandards die Grundlage für den Vergleich der Länder. Für die Überprüfung des Erreichens der Bildungsstandards auf der Basis von Länderstichproben entwickelt das Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) zentrale Testverfahren, die den technischen und methodischen Standards internationaler Vergleichsuntersuchungen entsprechen. Damit die Ergebnisse für die Schul- und Unterrichtsentwicklung genutzt werden können und die internationale Anbindung durch Normierungsverfahren an entsprechenden Vergleichsuntersuchungen sichergestellt wird, soll der Ländervergleich ca. ein Jahr vor Abschluss des jeweiligen Bildungsgangs durchgeführt werden, und zwar für

a) den Primarbereich in Jahrgangsstufe 3

b) den Hauptschulabschluss in Jahrgangsstufe Klasse 8

c) den Mittleren Schulabschluss in Jahrgangsstufe 9

 

Um den Erfordernissen der internationalen Verknüpfung der Bildungsstandards sowie dem Wunsch nach längeren Intervallen zwischen den Tests Rechnung zu tragen,

  • wird im Grundschulbereich ein Ländervergleich in Deutsch und Mathematik in einem fünfjährigen Rhythmus in Verbindung mit der IGLU-Studie durchgeführt (erstmals 2011)
  • werden für den Bereich der Sek I die Ländervergleiche in zwei Fächergruppen in Ankopplung an PISA abwechselnd in einem sechsjährigen Zyklus durchgeführt: Deutsch, Englisch, Französisch erstmalig im Jahre 2009, Mathematik, Biologie, Chemie, Physik erstmalig im Jahr 2012.

 

Die Länder haben bereits seit einigen Jahren zusätzlich zu den internationalen und nationalen Studien Vergleichsarbeiten zur landesweiten Evaluation der Schulen in unterschiedlichen Jahrgangsstufen eingeführt. Diese Tests orientieren sich künftig an den Bildungsstandards der Kultusministerkonferenz. Die Länder verstärken dabei ihre Zusammenarbeit.

„Der gemeinsame Bildungsbericht von Kultusminsterkonferenz und Bundesbildungsministerium soll alle zwei Jahre erscheinen. Er liefert kontinuierliche und fundierte Informationen über Rahmenbedingungen, Ergebnisse und Erträge von Bildungsprozessen. Zugleich ist er eine gute Grundlage für politische Entscheidungen“, so die Präsidentin.

Aus der Gesamtstrategie der Kultusministerkonferenz zum Bildungsmonitoring ergeben sich für die verschiedenen Ebenen des Bildungssystems eine Reihe von Vorteilen:

  • Das Verhältnis zu anderen nationalen wie internationalen Verfahren wird zukünftig klar geregelt: Mit den Bildungsstandards wird eine gemeinsame, verbindliche Grundlage für das Bildungsmonitoring in den Ländern, für den Ländervergleich und für die Evaluation der einzelnen Schule vor allem bei Vergleichsarbeiten geschaffen. Internationale Verfahren dienen der notwendigen Einordnung des deutschen Bildungssystems in den internationalen Zusammenhang.
  • Die Bildungsstandards beziehen sich auf Unterrichtsfächer, deshalb erhöht sich der Erkenntniswert der Informationen. Damit werden Leistungsüberprüfungen und Schulentwicklung besser verknüpft.
  • Das Intervall beim Ländervergleich zwischen Test und Bericht wird von derzeit rund 24 Monaten auf rund zwölf Monate deutlich verkürzt.
  • Bildungsstandards dienen einerseits der Leistungsüberprüfung. Anderseits sind die Ergebnisse dieser Überprüfung wichtige Informationen für die Weiterentwicklung des Unterrichts ingesamt und geben wichtige Hinweise zur besseren individuellen Förderung aller Schülerinnen und Schüler.

 

Diese Gesamtstrategie ist ein wichtiger Teil der umfassenden Konzeption zur Weiterentwicklung des gesamten Bildungswesens, die die Kultusministerkonferenz als Reaktion auf PISA beschlossen hat.


3. Vereinbarungen zur Sekundarstufe I und zur gymnasialen Oberstufe neu gefasst

 

Die Kultusministerkonferenz hat in Plön Neufassungen der „Vereinbarung über Schularten und Bildungsgänge im Sekundarbereich I“ sowie der „Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II“ beschlossen. Präsidentin Ute Erdsiek-Rave: „Die neuen Vereinbarungen straffen und verschlanken die Regelungen, garantieren die Vergleichbarkeit der schulischen Abschlüsse und sichern die Durchlässigkeit des Bildungssystems.“

In der neuen Vereinbarung zum Sekundarbereich I sind die nationalen Bildungsstandards als Bestandteile eines umfassenden Systems der Qualitätssicherung verankert, das Schulentwicklung, interne und externe Evaluation umfasst. Leitlinie der Vereinbarung ist, den Ländern größere Gestaltungsfreiräume zu eröffnen. Dabei werden unterschiedliche, aber gleichwertige Maßnahmen der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung in den Ländern gegenseitig akzeptiert.

Die Vereinbarung hält im Grundsatz an den bislang bestehenden Regelungen über die verschiedenen Schularten und Bildungsgänge, die Wochenstundenzahl bis zum Erreichen eines Abschlusses, die Fächer und Lernbereiche im Pflicht- und Wahlpflichtunterricht sowie die Struktur der Abschlüsse am Ende des Sekundarbereichs I fest. Was den Fremdsprachenunterricht anbetrifft, so eröffnet die Vereinbarung die Möglichkeit, fremdsprachlichen Sachfachunterricht auf den Unterricht in der entsprechenden Fremdsprache anzurechnen. Bei der Gestaltung von integrierten Systemen erhalten die Länder mehr Spielräume (Differenzierung).

Der Mittlere Schulabschluss wird auch in dem auf zwölf Jahre verkürzten Bildungsgang am Gymnasium erst nach Klasse 10 vergeben. Allerdings soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass Schülerinnen und Schüler nach Klasse 9 in einem verkürzten Bildungsgang am Gymnasium in bestimmte Bildungsgänge einer beruflichen Schule wechseln können. Sie können in diesem Falle am Ende der 10. Jahrgangsstufe den Mittleren Schulabschluss erwerben, wenn sie in die nächste Jahrgangsstufe versetzt sind.

Die Neufassung der „Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II“ greift aktuelle Entwicklungen in den Ländern auf und setzt sie um.

In der Neufassung wird die maximal erreichbare Punktzahl 900 (statt derzeit 840) betragen. Dadurch können mehr Lernergebnisse angerechnet werden und die Länder erhalten einen größeren Spielraum bei der Gewichtung von Ergebnissen. Dies vereinfacht die Berechnung der Abiturnote.

Die neu gefasste Vereinbarung sieht unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit eines Auslandsaufenthaltes von Schülerinnen und Schülern während der Qualifikationsphase, also den letzten vier Schulhalbjahren, vor, um damit die Mobilität der Schülerinnen und Schüler nicht nur innerhalb Deutschlands sondern Europas und der weiteren Welt zu erhöhen.

Neu aufgenommen wurde ein Abschnitt mit Regelungen zum Erwerb des schulischen, d.h. allgemein bildenden Teils der Fachhochschulreife als Ersatz für eine gesonderte Vereinbarung unter den Ländern.

Folgende grundlegende Strukturen bleiben erhalten:

  • die Gliederung in eine einjährige Einführungs- und eine zweijährige Qualifikationsphase,
  •  die Zuordnung der Fächer zu drei Aufgabenfeldern,
  • die Unterscheidung der Fächer nach Pflicht- und Wahlfächern,
  • die Möglichkeit einer individuellen Schwerpunktsetzung,
  • die Erteilung des Unterrichts auf unterschiedlichen Anspruchsebenen,
  • das Creditsystem zur Ermittlung der Gesamtqualifikation.

 

Die nähere Ausgestaltung obliegt den Ländern.

Die Dauer der Schulzeit bis zur Erlangung der Allgemeinen Hochschulreife beträgt zwölf oder 13 Schuljahre. Dabei ist ein Gesamtstundenvolumen von mindestens 265 Jahreswochenstunden ab der Jahrgangsstufe 5 bis zum Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife nachzuweisen. Darauf können bis zu fünf Stunden Wahlunterricht angerechnet werden.

Die Vereinbarung muss in den Ländern spätestens für Schülerinnen und Schüler umgesetzt sein, die 2011 in die Qualifikationsphase eintreten.


4. Auswirkungen der Verkürzung der Schulzeit auf zwölf Jahre auf den Hochschulbereich

 

Die Kultusministerkonferenz hat sich mit der für die nächsten Jahre prognostizierten weiter steigenden Nachfrage nach Studienplätzen und mit den Auswirkungen der Verkürzung der Schulzeit auf zwölf Jahre befasst. Sie misst der Schaffung neuer Studienplätze und der Verbesserung des Studienerfolgs eine entscheidende gesellschaftspolitische Bedeutung bei. Dieser Anforderung muss nach Ansicht der Kultusministerkonferenz die Fortentwicklung der Wissenschaftshaushalte der Länder Rechnung tragen. Dadurch soll es auch den neuen Ländern ermöglicht werden, das bisherige Angebot an Studienplätzen zu erhalten.

Die Kultusministerkonferenz stellt ausdrücklich fest, dass jedes Land gemäß den jeweiligen bildungspolitischen, fachlichen und finanziellen Gegebenheiten selbständig und eigenverantwortlich darüber entscheidet, welche Ansätze zum Erhalt und zur besseren Auslastung vorhandener Studienplätze sowie zur Ausweitung des Angebots an Studienplätzen verwirklicht werden.

Außerdem möchte die Kultusministerkonferenz erreichen, dass das Interesse von Schülern und Schülerinnen an einem naturwissenschaftlichen oder ingenieurwissenschaftlichen Studium weiter gestärkt wird. Die Wirtschaft wurde aufgefordert, ihre Ausbildungsangebote im beruflichen Bereich auszuweiten.

Die Präsidentin der Kultusministerkonferenz, Ute Erdsiek-Rave: „Die Bemühungen der Länder um ein ausreichendes Angebot an Studienplätzen müssen durch den Bund unterstützt werden und dieser hat seine Bereitschaft erklärt. Es handelt sich dabei um eine gesamtstaatliche Herausforderung, bei der wir alle Kräfte bündeln müssen. Die bisherigen Verhandlungen mit dem Bund um einen Hochschulpakt stimmen uns in der KMK positiv.“