Kultusminister Konferenz

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Ergebnisse der 315. Plenarsitzung der Kultusministerkonferenz

Die Kultusministerkonferenz hat sich auf ihrer 315. Plenarsitzung am 19. und 20. Oktober 2006 in Berlin unter dem Vorsitz ihrer Präsidentin, Ministerin Ute Erdsiek-Rave, insbesondere mit folgenden Themen befasst:

  1. Künftige Bund-Länder-Zusammenarbeit in den Bereichen Bildung und Forschung nach der Föderalismusreform
  2. Schülerstatistik


1. Künftige Bund-Länder-Zusammenarbeit in den Bereichen Bildung und Forschung nach der Föderalismusreform

 

Bund und Länder haben sich auf die Grundlagen einer gemeinsamen Zusammenarbeit in den Bereichen Bildung und Forschungsförderung gemäß der im Juni und Juli 2006 von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Föderalismusreform verständigt.

Die Präsidentin der Kultusministerkonferenz, Ute Erdsiek-Rave, sprach von einer guten Grundlage für das künftige Zusammenwirken, etwa bei internationalen Vergleichsstudien im Bildungsbereich, der Fortschreibung des Nationalen Bildungsberichts sowie der gemeinsamen Forschungsförderung einschließlich der Förderung von Forschungsbauten an Hochschulen und Großgeräten. „Die Vereinbarungen tragen den im Grundgesetz verankerten neu geregelten Verantwortlichkeiten im Bildungsbereich Rechnung. Gemeinsames Ziel von Bund und Ländern ist die Stärkung des Bildungs- und Forschungsstandorts Deutschland im internationalen Vergleich.“

Entwurf einer Bund-Länder-Vereinbarung für die Gemeinschaftsaufgabe Forschungsförderung nach Art. 91 b Absatz 1 GG (neu): Wissenschafts- und Forschungsförderung, Forschungsbauten/Großgeräte, Gemeinsame Wissenschaftskonferenz

Im Bereich der Forschungsförderung tritt künftig eine Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) an die Stelle der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK). Ihr gehören die für Wissenschaft und Forschung sowie die für Finanzen zuständigen Ressortchefs des Bundes und der Länder an. Der Vorsitz wechselt im jährlichen Rhythmus zwischen Bund und Ländern. Das entsprechende Verwaltungsabkommen soll mit Wirkung zum 1. Januar 2007 in Kraft treten.

Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz wird alle Bund und Länder gemeinsam berührenden Fragen der Forschungsförderung, der wissenschafts- und forschungspolitischen Strategien und des Wissenschaftssystems behandeln. Ziel ist, in enger Koordination auf dem Gebiet der nationalen, europäischen und internationalen Wissenschafts- und Forschungspolitik die Leistungsfähigkeit des Wissenschafts- und Forschungsstandortes Deutschland zu steigern. Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz wird tätig in Fällen überregionaler und gesamtstaatlicher Bedeutung bei der Förderung von Einrichtungen und Vorhaben der wissenschaftlichen Forschung außerhalb von Hochschulen, von Vorhaben der Wissenschaft und Forschung an Hochschulen und von Forschungsbauten an Hochschulen einschließlich Großgeräten.

Einzelheiten der künftigen gemeinsamen Förderung von Forschungsbauten und Großgeräten sind in einer Zusatzvereinbarung geregelt. Als übergreifendes Ziel sehen Bund und Länder die Verbesserung der investiven Voraussetzungen der deutschen Hochschulen für eine erfolgreiche Teilnahme am nationalen und internationalen Wettbewerb in der Forschung.

Der Wissenschaftsrat wird seine Grundaufträge „Beobachtung und Fortentwicklung des Wissenschaftssystems“ einerseits sowie „Qualitätssicherung der Wissenschaft“ andererseits auch in Zukunft in bewährter Form wahrnehmen. Da jedoch beispielsweise die Gemeinschaftsaufgabe Ausbau und Neubau von Hochschulen einschließlich der Hochschulkliniken zukünftig entfällt, wird das Abkommen über die Errichtung des Wissenschaftsrates den veränderten Rahmenbedingungen angepasst.


Bund-Länder-Vereinbarung für die Gemeinschaftsaufgabe nach Art. 91 b Abs. 2 GG (neu) Feststellung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens im internationalen Vergleich
Die Gemeinschaftsaufgabe Bildungsplanung ist mit der Föderalismusreform entfallen. Künftig werden Bund und Länder im Bildungsbereich bei der Feststellung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens im internationalen Vergleich zusammenwirken.

Wesentliche Vorhaben im Bereich der neuen Gemeinschaftsaufgabe werden in Zukunft in regelmäßigen Zusammenkünften der Bundesministerin bzw. des Bundesministers für Bildung und Forschung mit den für Bildung zuständigen Ministerinnen und Ministern, Senatorinnen und Senatoren der Länder erörtert. Nachdem Einvernehmen über die jeweiligen Vorhaben hergestellt worden ist, werden die Ergebnisse der Öffentlichkeit gemeinsam vorgestellt.

Die Zusammenkünfte werden von einer Steuerungsgruppe vorbereitet. Ihr gehören acht stimmberechtigte Mitglieder an, die je zur Hälfte von Bund und Ländern delegiert werden. Die Steuerungsgruppe soll in ihrer Zusammensetzung eine möglichst weitgehende Vertretung aller Bildungsbereiche gewährleisten. Als beratende Mitglieder gehören der Steuerungsgruppe außerdem der Generalsekretär der Kultusministerkonferenz, der Direktor des Instituts für Qualitätssicherung im Bildungswesen, der Direktor des Instituts für Forschungsinformation und Qualitätssicherung der Deutschen Forschungsgemeinschaft und der Vorsitzende eines noch zu gründenden wissenschaftlichen Beirats an. Der Vorsitz der Steuerungsgruppe wechselt jährlich zwischen Bund und Ländern.

Wesentliche Aufgaben der Steuerungsgruppe sind die Koordinierung der Teilnahme Deutschlands an Vorhaben zur Feststellung der Leistungsfähigkeit des deutschen Bildungswesens im internationalen Vergleich, die Koordinierung und Begleitung der Bildungsberichterstattung sowie andere Vorhaben, die im Rahmen der neuen Gemeinschaftsaufgabe im gemeinsamen Interesse von Bund und Ländern durchgeführt werden.

Unterstützt wird die Steuerungsgruppe durch einen wissenschaftlichen Beirat, dem bis zu acht Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus dem In- und Ausland angehören. Die Mitglieder des Beirates müssen über exzellente Expertise im Bereich des deutschen und des internationalen Bildungswesens und der Bildungsforschung, insbesondere der empirischen Bildungsforschung, verfügen. Wie die Steuerungsgruppe soll auch der Beirat in seiner Gesamtheit die unterschiedlichen Bildungsbereiche annähernd widerspiegeln.

Das Abkommen, das mit Wirkung zum 1. Januar 2007 in Kraft treten soll, sieht darüber hinaus Übergangsvereinbarungen nach dem Außerkrafttreten der Rahmenvereinbarung Modellversuche für die über den 31. Dezember 2006 hinaus laufenden Vorhaben der Bildungsplanung vor. Bund und Länder verpflichten sich damit, in enger Abstimmung für einen geordneten Übergang der Vorhaben und für ihre Ausfinanzierung Sorge zu tragen. Die Übergangsregelungen betreffen laufende Vorhaben der Bildungsplanung (BLK-Modellversuchsprogramme, BLK-Verbundprojekte, BLK-Einzelmodellversuche, Projekte im BLK-Förderschwerpunkt „Fernstudium“ und Projekte zur Förderung des Einsatzes Neuer Medien in der Lehre), bundesweite Schüler- und Jugendwettbewerbe, die Deutsche SchülerAkademie, Medienprogramme und Medienprojekte im Schulbereich sowie Internetportale im Bildungsbereich.

2. Schülerstatistik

Die Kultusministerkonferenz hat ausführlich über die künftige Datengrundlage für die Bildungsstatistik beraten, jedoch noch keine Festlegungen getroffen. „Wir nehmen die Belange des Datenschutzes sehr ernst. Für die Kultusministerkonferenz kommen nur solche Regelungen in Betracht, die das Recht auf informationelle Selbstbestimmung in vollem Umfang erfüllen“, betonte die Präsidentin der Kultusministerkonferenz, Ute Erdsiek-Rave. Die Kultusministerkonferenz wird daher zu einem öffentlichen Workshop einladen, an dem Bildungspolitiker, Bildungswissenschaftler, Datenschützer und Medienvertreter teilnehmen sollen. Auf Grundlage der Ergebnisse des Workshops und der bereits vereinbarten Gespräche mit der Konferenz der Datenschutzbeauftragten wird die Kultusministerkonferenz dann im Jahr 2007 neu beraten.