Kultusminister Konferenz

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Ergebnisse der 320.Plenarsitzung der Kultusministerkonferenz

Die Kultusministerkonferenz hat sich auf ihrer 320. Plenarsitzung am 13. Dezember 2007 in Berlin unter dem Vorsitz ihres Präsidenten, Senator Prof. Dr. E. Jürgen Zöllner, insbesondere mit folgenden Themen befasst:

  • Kultusministerkonferenz und Verbände von Menschen mit Migrationshintergrund unterzeichnen Erklärung zur Zusammenarbeit von Elternhaus und Schule
  • ZVS wird zu einer Serviceeinrichtung für Hochschulzulassung weiterentwickelt
  • Kultusministerkonferenz beschließt Systemakkreditierung
  • Positionspapier zur Bildungs-, Wissenschafts- und Kulturpolitik in der Europäischen Union
  • Wahl der Präsidentin und des Präsidiums für das Jahr 2008


Kultusministerkonferenz und Verbände von Menschen mit Migrationshintergrund unterzeichnen Erklärung zur Zusammenarbeit von Elternhaus und Schule

 

Der Präsident der Kultusministerkonferenz, Senator Prof. Dr. E. Jürgen Zöllner, und führende Vertreter der Organisationen von Menschen mit Migrationshintergrund haben sich in einer Erklärung zur gemeinsamen Verantwortung für eine gelingende Integration bekannt. In der Erklärung „Integration als Chance - gemeinsam für mehr Chancengerechtigkeit“ wird die herausgehobene Bedeutung des Bildungsbereichs für eine erfolgreiche Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund betont. Sie knüpft an den Nationalen Integrationsplan an und bekräftigt die Selbstverpflichtungen der Länder, die u.a. den Ausbau der Betreuungsangebote in Kindertageseinrichtungen, die Bildungs- und Erziehungspläne für den vorschulischen und schulischen Bereich, die Sprachförderung, den Ausbau von Ganztagsschulen oder die Verminderung der Quoten von Schulabbrechern betreffen.

„Wir gehen in der heute unterzeichneten Gemeinsamen Erklärung einen bedeutenden Schritt weiter, in dem wir uns auf konkrete Schritte für eine aktive Zusammenarbeit von Elternhaus und Bildungseinrichtungen verständigt haben“, erklärte der Präsident der Kultusministerkonferenz, Prof. Dr. Zöllner. „Bildung ist eine grundlegende Voraussetzung für das Gelingen von Integration und damit auch für Chancengerechtigkeit in der Gesellschaft und im Berufsleben. Die Schule ist auf die Unterstützung und Förderung der Eltern bei den Bildungsprozessen angewiesen. Das haben uns die aktuellen Ergebnisse von PIRLS/IGLU und PISA erneut deutlich gemacht. Ich bin daher froh, dass die Organisationen die Schulen tatkräftig unterstützen wollen.“

ZVS wird zu einer Serviceeinrichtung für Hochschulzulassung weiterentwickelt

Die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) wird zu einer Serviceeinrichtung für Hochschulzulassung weiterentwickelt, die sowohl von den Hochschulen als auch den Bewerbern als zentrales Portal genutzt werden kann. Die Kultusministerkonferenz wird den entsprechenden Entwurf eines Staatsvertrages zur Unterzeichnung durch die Regierungschefs der Länder an die Ministerpräsidentenkonferenz weiterleiten. Über die Aufgaben der bisherigen ZVS im zentralen Vergabeverfahren hinaus soll die neue Serviceeinrichtung insbesondere Mehrfachbewerbungen in den einzelnen Studienfächern abgleichen sowie die Zulassungsverfahren vereinfachen und beschleunigen. Die neue Serviceeinrichtung für Hochschulzulassung wird als Stiftung des öffentlichen Rechts errichtet. Sie soll ihre Arbeit zum Zulassungsverfahren im Wintersemester 2008/2009 aufnehmen.

„Mit der neuen Serviceeinrichtung schaffen wir ein umfassendes und einfach zu handhabendes Informations- und Zulassungssystem, das das Bewerbungsverfahren zu den differenzierten Studienangeboten der Hochschulen spürbar verbessern wird. Die Hochschulrektorenkonferenz unterstützt unseren Vorschlag. Wir gehen davon aus, dass weitgehend alle Universitäten und Fachhochschulen die Serviceangebote der neuen Einrichtung nutzen werden“, erklärte der Präsident der Kultusministerkonferenz, Senator Prof. Dr. E. Jürgen Zöllner.

Kultusministerkonferenz beschließt Systemakkreditierung

In Rahmen des Bolognaprozesses hat die Kultusministerkonferenz die Umstellung auf gestufte Studiengänge weiter erleichtert. Das bewährte Verfahren der Qualitätsüberprüfung einzelner Bachelor- und Masterstudiengänge wird ab 2008 um die Systemakkreditierung ergänzt, mit der das Qualitätssicherungssystem einer ganzen Hochschule im Bereich von Studium und Lehre überprüft wird. In Ausnahmefällen kann eine Hochschule die Systemakkreditierung auch für eine oder mehrere studienorganisatorische Teileinheiten beantragen, falls dort die Steuerungskompetenz und operative Verantwortung für Studium und Lehre liegt.

Mit der Möglichkeit der Systemakkreditierung verfolgt die Kultusministerkonferenz das Ziel, den Verfahrensaufwand der Hochschulen zu reduzieren und die Zertifizierung damit zu beschleunigen. „Dabei ist gewährleistet, dass die für die Programmakkreditierung geltenden Qualitätsstandards auch bei der Systemakkreditierung erfüllt werden“, betonte der Präsident der Kultusministerkonferenz, Senator Prof. Dr. E. Jürgen Zöllner. So muss die Hochschule nachweisen, dass die jeweiligen Steuerungssysteme in Studium und Lehre sämtliche einschlägigen Bestimmungen wie die ländergemeinsamen und länderspezifischen Strukturvorgaben für alle Studiengänge sicherstellen. Dies setzt die Definition eines Ausbildungsprofils, die kontinuierliche Überprüfung der Qualitätsziele sowie ein internes Berichts- und Dokumentationssystem an den Hochschulen voraus. Die Wirksamkeit des Qualitätssicherungssystems der jeweiligen Hochschule wird regelmäßig überprüft.

Für die Durchführung der Systemakkreditierung werden nur Agenturen zugelassen, die bereits Erfahrungen in der Qualitätssicherung des Hochschulmanagements nachweisen können. Über die Zulassung der Agenturen entscheidet der Akkreditierungsrat nach Prüfung und Empfehlung einer Gutachtergruppe.

Der Präsident der Kultusministerkonferenz, Prof. Dr. E. Jürgen Zöllner, erklärte zu dem Beschluss: „Dies ist eine gute und weitreichende Entscheidung, mit der wir die Qualitätsentwicklung der Hochschulen in eigener Verantwortung stärken. Die Systemakkreditierung entwickelt für die deutschen Fachhochschulen und Universitäten die Qualitätssicherung weiter, indem die Hochschulen sich zur Einhaltung hoher Qualitätsstandards in Studium und Lehre verpflichten.“

Positionspapier zur Bildungs-, Wissenschafts- und Kulturpolitik in der Europäischen Union

Die Kultusministerkonferenz hat Ziele und Strategien für ihr künftiges Handeln in europäischen Angelegenheiten vereinbart. Damit reagiert sie auf die Veränderungen der Bedingungen in Europa, die sich durch zwischenstaatliche und EU-gesteuerte Prozesse in den Bereichen Bildung, Wissenschaft und Kultur in den letzten Jahren ergeben haben. In ihrer Vereinbarung unterstützt die Kultusministerkonferenz die europäische Zusammenarbeit in Bildung, Wissenschaft und Kultur in einem Europa, das den kulturellen Reichtum und die Vielfalt der Bildungssysteme entsprechend den gewachsenen Traditionen der Mitgliedstaaten wahrt. Die Kultusministerkonferenz wird auch künftig EU-Vorhaben unter Beachtung der Zuständigkeit des Bundesrates durch fachliche Meinungsbildung begleiten und dabei eng mit dem Bundesrat, dem Bund und europäischen Partnern zusammenarbeiten.

Wahl der Präsidentin und des Präsidiums für das Jahr 2008

Mit Beginn des Jahres 2008 übernimmt die Ministerin für Bildung, Familie, Frauen und Kultur des Saarlandes, Frau Annegret Kramp-Karrenbauer, die Präsidentschaft der Kultusministerkonferenz. Die Präsidentschaftsübergabe findet am 16. Januar 2008 in Berlin statt. Zu Vizepräsidenten der Kultusministerkonferenz für das Jahr 2008 mit Sprecherfunktionen wurden gewählt: 1. Vizepräsident Minister Henry Tesch, Mecklenburg-Vorpommern (Sprecher für Schule), 2. Vizepräsident Staatsminister Dr. Thomas Goppel (Sprecher für Kultur), Bayern, 3. Vizepräsident Senator Prof. Dr. E. Jürgen Zöllner (Sprecher für Hochschulen), Berlin. Staatsministerin Doris Ahnen (Rheinland-Pfalz) und Staatsministerin Karin Wolff (Hessen) gehören dem Präsidium der Kultusministerkonferenz als kooptierte Mitglieder an.