Kultusminister Konferenz

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Ergebnisse der 326. Plenarsitzung der Kultusministerkonferenz am 18. Juni 2009

Die Kultusministerkonferenz hat sich während ihrer 326. Plenarsitzung am 18. Juni 2009
unter dem Vorsitz ihres Präsidenten, Minister Henry Tesch, insbesondere mit folgenden Themen befasst:

  • Projekttag in Schulen zur Auseinandersetzung mit der deutschen Geschichte im 20. Jahrhundert
  • Kompetenzstufenmodelle zu den Bildungsstandards in den Fächern Mathematik und Englisch für den Hauptschulabschluss
  • Kultusministerkonferenz für PISA 2012 – OECD muss im Vorfeld Klärungen herbeiführen
  • Einstellung und Ausbildung von Lehrern in den Ländern
  • Übergang Kindertagesstätte – Grundschule
  • Deutsche Auslandsschulen: Verantwortung der Länder für Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung

 


9. November: Projekttag in Schulen soll zur Auseinandersetzung mit deutscher Geschichte im 20. Jahrhundert anregen

Zur vertieften Auseinandersetzung mit der deutschen Geschichte des 20. Jahrhunderts soll ein Projekttag anregen, der nach einer Empfehlung der Kultusministerkonferenz jährlich jeweils am 9. November in den Schulen durchgeführt werden kann. Der Projekttag zur Stärkung der Demokratieerziehung richtet sich an Schülerinnen und Schüler ab der fünften Jahrgangsstufe.

„Am 9. November jähren sich der Beginn der Novemberrevolution 1918/1919, die Reichspogromnacht 1938 und der Mauerfall 1989. Dieses Datum bietet daher die große Chance, Kontinuitäten und Brüche deutscher Geschichte im 20. Jahrhundert mit Schülerinnen und Schülern intensiv zu diskutieren. Ein Projekttag schafft darüber hinaus Möglichkeiten, Gedenktstätten und Lernorte zum Nationalsozialismus oder zur DDR-Geschichte aufzusuchen, Diskussionsveranstaltungen und Lesungen zu organisieren oder auf historische Spurensuche in Archive und Museen zu gehen. Die Geschichte Deutschlands im 20. Jahrhundert hat ihre ganz besondere Bedeutung für die Gegenwart und deshalb sollten alle Schülerinnen und Schülern damit vertraut sein.“


Kompetenzstufenmodelle Mathematik und Englisch für den Hauptschulabschluss verabschiedet

Im Rahmen ihrer Gesamtstrategie hat die Kultusministerkonferenz in Berlin weitere Kompetenzstufenmodelle zu den Bildungsstandards und die damit verbundenen Kompetenzstufenfestlegungen („Cut–offs“) verabschiedet. Konkret folgte die Kultusministerkonferenz den vom Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen entwickelten Kompetenzstufenmodellen in den Fächern Mathematik und Englisch für den Hauptschulabschluss.

Die Kultusministerkonferenz hatte 2004 verbindliche nationale Bildungsstandards beschlossen, die spätestens seit dem Schuljahr 2005/2006 die Grundlage für den Fachunterricht in allen 16 Ländern bilden. Bildungsstandards beschreiben die fachbezogenen Kompetenzen, die Schülerinnen und Schüler bis zu gewissen Abschnitten ihrer Schullaufbahn erworben haben sollen. Kompetenzstufenmodelle sind für eine empirische Überprüfung des Einhaltens der Bildungsstandards erforderlich.

Der Präsident der Kultusministerkonferenz, Henry Tesch, erklärte: „Mit den aktuellen Beschlüssen setzt die Kultusministerkonferenz den eingeschlagenen richtigen Weg einer auf empirischer Bildungsforschung fundierten Bildungspolitik fort. Das Bildungssystem muss sich daran messen lassen, ob die gesetzten Bildungsstandards erreicht werden. Dabei verfolgen wir weiter das Ziel, leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler so früh wie möglich und kontinuierlich zu fördern. Für möglichst jeden Schüler und jede Schülerin sollen die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Schulabschluss sowie den Übergang in eine berufliche Ausbildung geschaffen werden.“

Im Fach Mathematik hat das IQB nunmehr zu allen Bildungsstandards der Kultusministerkonferenz (für den Primarbereich, den Hauptschulabschluss sowie für den Mittleren Schulabschluss)  Kompetenzstufenmodelle vorgelegt. Darüber wird mit den Vertretern von Lehrerverbänden, des Bundeselternrates und der Bundesschülerkonferenz ein Fachgespräch geführt werden. Für die weiteren Fächer sind vergleichbare Fachgespräche vorgesehen, sobald die entsprechenden Kompetenzstufenmodelle hierzu vorliegen.


Kultusministerkonferenz für PISA 2012 – OECD muss im Vorfeld Klärungen herbeiführen

Die Kultusministerkonferenz hält unverändert an der Absicht fest, entsprechend ihrer Gesamtstrategie zum Bildungsmonitoring an der PISA-Untersuchung im Jahre  2012 teilzunehmen. Sie erwartet, dass vor einem im Oktober 2009 zu treffenden endgültigen Beschluss ein Dialog mit der OECD über Methodik und Aussagekraft der Studie in Gang kommt. Außerdem erwartet die Kultusministerkonferenz, dass die finanziellen Rahmenbedingungen geklärt sind.


Gemeinsame Leitlinien der Länder zur Deckung des Lehrkräftebedarfs

I. Zur Sicherung der Unterrichtsversorgung vereinbaren die Länder eine gemeinsame Strategie zur Bereitstellung der erforderlichen Studienplätze sowie der notwendigen Kapazitäten im Vorbereitungsdienst. Hierzu wird im Einzelnen vereinbart:

  • Es wird eine Modellrechnung „Lehrereinstellungsbedarf und  angebot in der Bundesrepublik Deutschland, Modellrechnung 2010-2020“ erarbeitet. Die Modellrechnung soll auf länderbezogenen Informationen zum Lehrerbedarf basieren, soll länderspezifisch erfolgen und Aussagen über vorhandene Lehramtsstudiengänge und Trendaussagen zum fächerspezifischen Bedarf enthalten. Die Kommission für Statistik wird gebeten zu prüfen, welche länderübergreifenden Kriterien und Parameter dafür abgestimmt werden können.
  • Die Länder erfassen die gegenwärtig bereitgestellten und für die Jahre bis 2012 vorgesehenen Kapazitäten für den Vorbereitungsdienst. Die entsprechenden Ergebnisse werden dem 327. KMK-Plenum am 15./16.10.2009 vorgelegt.
  • In der Amtschefskonferenz informieren die Länder einmal pro Jahr über die voraussichtliche Entwicklung des Lehrkräftebedarfs und über geplante Maßnahmen zur Deckung des Lehrkräftebedarfs. Die Modellrechnung „Lehrereinstellungsbedarf und –angebot in der Bundesrepublik Deutschland“ wird regelmäßig an die aktuelle Entwicklung angepasst (Fortschreibung ca. alle 2 Jahre).
  • Die Länder streben Vereinbarungen mit Hochschulen an, um die zur Deckung des prognostizierten Bedarfs erforderlichen Kapazitäten für Lehramtsstudienplätze zu sichern - insbesondere zum Problem von Zugangsbeschränkungen in Bedarfslehrämtern und Bedarfsfächern. Sie verpflichten sich, die Lehrerausbildung frühzeitig praxisnah zu gestalten.
  • Die Länder erwarten von den Hochschulen Maßnahmen zur Reduzierung der Zahl der Lehramtsstudienabbrecher insbesondere in den mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Fächern. Die Länder unterstützen in diesem Zusammenhang freiwillige Selbsteinschätzungen zu Beginn eines Lehramtsstudienganges.
  • Die Länder werden mindestens die zur Deckung des mittelfristigen eigenen Bedarfs prognostizierten Kapazitäten für den Vorbereitungsdienst  vorhalten oder - im Wege von Kooperationen - mit anderen Ländern abgestimmte Anstrengungen zur bedarfsgerechten Erhöhung der jeweiligen Kapazitäten für den Vorbereitungsdienst unternehmen.
  • In jedem Land wird die Einstellung in den Vorbereitungsdienst möglichst zeitnah zum Studienabschluss erfolgen; jedes Land bietet, soweit dies fachlich möglich ist, zwei Einstellungstermine an und berücksichtigt im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten und unter Beachtung des Rechtsanspruchs der Bewerberinnen und Bewerber fachspezifische Bedarfe.
  • Die Länder treten in einen Erfahrungsaustausch zur Qualifizierung von Quer  und Seiteneinsteigern im Lehrerberuf. Die Länder werden bei den Programmen zur Qualifizierung der Quer- und Seiteneinsteiger qualitative Standards berücksichtigen.
  • Sie setzen sich für eine Erhöhung des Anteils von Lehrerinnen und Lehrern mit  Migrationshintergrund sowie für einen ausgewogenen Anteil von Männern und Frauen im Lehrerberuf, insbesondere im Primarbereich, ein.
  • Die Länder streben an, Maßnahmen zur Stärkung der Lehrerbildung in den Hochschulen zu ergreifen.

II. Die Länder betonen ihre gemeinsame Verantwortung für einen fairen Wettbewerb und verabreden eine vertrauensvolle Abstimmung bei der Gewinnung von Lehrerinnen und Lehrern aus anderen Ländern.

  • Sie bekräftigen den Beschluss der Kultusministerkonferenz zur „Übernahme von Lehrkräften aus anderen Ländern“ vom 10.05.2001, nach dem Lehrkräfte mit einer Freigabeerklärung (ihrer Dienststelle) jederzeit an Bewerbungsverfahren in einem anderen Land teilnehmen und eine Versetzung/Übernahme anstreben können; Freigabeerklärungen sollen auch weiterhin so großzügig wie möglich erteilt werden.
  • Auch künftig wird das Einigungs(Ländertausch)verfahren zwischen den einzelnen Ländern möglich sein, mit dem eine Versetzung/Übernahme in ein anderes Land erfolgen kann.
  • Die Länder können Einstellungs  und Übernahmemöglichkeiten mit Rückkehroptionen nach dienstlichen Erfordernissen und unter Berücksichtigung der haushaltswirtschaftlichen Gegebenheiten anbieten. Hierüber können verbindliche Vereinbarungen zwischen den jeweiligen Ländern getroffen werden.

Gezielte Werbe  und Informationsmaßnahmen in einem anderen Land werden nur im Einverständnis mit dem jeweiligen anderen Land durchgeführt.


Vertiefte Zusammenarbeit beim Übergang Kindertagesstätte – Grundschule

Die Länder sehen in einem positiv gestalteten Übergang von der Kindertageseinrichtung in die Grundschule einen wesentlichen Beitrag für ein gelingendes Aufwachsen von Kindern. Die Kultusministerkonferenz und die Jugendministerkonferenz haben daher in einem gemeinsamen Beschluss „Den Übergang von der Tageseinrichtung für Kinder in die Grundschule sinnvoll und wirksam gestalten – Das Zusammenwirken von Elementarbereich und Primarstufe optimieren“ erneut auf die Bedeutung dieser für die Bildungsbiographie eines jeden Kindes so bedeutenden Phase hingewiesen.

Sie haben sich dabei auf eine Reihe gemeinsamer Grundsätze verständigt, die als Handlungsleitfaden für die beteiligten Bildungsinstitutionen, deren Beschäftige und Eltern dienen können. Kindertagesstätte und Grundschule unterstützen „die Kinder in ihrer Neugierde, Lernbereitschaft und lernmethodischer Kompetenz durch die Ermöglichung vielfältiger Lernerfahrungen und die Förderung ihrer Fähigkeiten“. Dazu zählt auch eine zuverlässige Förderung der Fertigkeiten der deutschen  Sprache.

Trotz bereits erreichter Fortschritte im Zusammenwirken von Kindertagesstätten und Grundschulen sehen Kultusministerkonferenz und Jugendministerkonferenz es als notwendig an, dass die Länder „durch Rechtsetzung oder Vereinbarung Ziele zur Gestaltung des Übergangs und der Kooperation von Kindertagesstätte und Grundschule verbindlich formulieren und durch geeignete Instrumentarien auf ihre Umsetzung achten“.

Der Präsident der Kultusministerkonferenz, Henry Tesch, erklärte: „Das Eckpunktepapier bietet klare Orientierungshilfen für die Zusammenarbeit vor Ort. Bildung von Anfang an ist die beste Voraussetzung für eine erfolgreiche schulische und berufliche Entwicklung.“

Mit dem in Berlin verabschiedeten Eckpunktepapier setzen Kultusministerkonferenz und Jugendministerkonferenz ihre enge Zusammenarbeit fort. Bereits im Jahr 2004 war ein „Gemeinsamer Rahmen der Länder für die frühe Bildung in Kindertageseinrichtungen“ sowie ein gemeinsamer Beschluss zur „Stärkung und Weiterentwicklung des Gesamtzusammenhangs von Bildung, Erziehung und Betreuung“ gefasst worden.


Kultusministerkonferenz bekräftigt ihre Verantwortung für die Auslandsschulen

Die Kultusministerkonferenz hat in einem am Donnerstag in Berlin gefassten Beschluss bekräftigt, dass das Auslandsschulwesen auch in Zukunft im gesamtstaatlichen Interesse von Bund und Ländern liegt. Sie setzt sich deshalb für die Fortsetzung der bisherigen Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Auslandsschulwesen ein. Die uneingeschränkte Verantwortung für die Bildungsarbeit und die Bildungsabschlüsse der Deutschen Auslandsschulen tragen hierbei weiterhin die Länder. Diese sichern die Qualität der Auslandsschulen durch Entsendung von Lehrkräften aus dem Schuldienst der Länder und gewährleisten Qualität und Anerkennung der Berechtigungen, die an den Auslandsschulen erworben werden.

Die Länder sprechen sich für Gespräche mit dem Bund zur Fortschreibung des Rahmenstatuts für die Tätigkeit deutscher Lehrkräfte im Ausland aus mit dem Ziel, die Entsendung von Lehrkräften auch weiterhin zu sichern. Die Kultusministerkonferenz vergibt gemeinsam mit dem Auswärtigen Amt ein Gütesiegel für exzellente Deutsche Auslandsschulen. Die Kultusministerkonferenz unterstützt die Deutschen Auslandsschulen bei der Einführung der Deutschen Internationalen Abiturprüfung. Sie fördert die Weiterentwicklung von Unterricht und Ausbildung an Deutschen Auslandsschulen mit dem Ziel der Mehrsprachigkeit und der interkulturellen Bildung auf der Grundlage innerdeutscher Bildungsstandards und unterstützt damit die Stärkung der Deutschen Sprache weltweit.

Die 133 Deutschen Auslandsschulen genießen im internationalen Umfeld ein besonderes Ansehen. Durch die schulische Versorgung einer wachsenden Zahl deutscher Experten und ihrer Familien im Ausland bilden sie das unverzichtbare „Rückgrat“ des außenpolitischen und außenwirtschaftlichen Engagements Deutschlands im Ausland. Die von der Kultusministerkonferenz verantworteten Bildungsgänge und Abschlüsse machen einen nahtlosen Übergang zwischen Schulen im Inland und Deutschen Auslandsschulen möglich. Darüber hinaus wirken die Auslandsschulen in den Gastländern als Zentren für Bildung und Kultur, die von Familien bewusst ausgewählt werden, um  den Kindern eine qualitativ hochwertige, bikulturelle Ausbildung zu ermöglichen. Sie leisten damit einen wesentlichen Beitrag zur internationalen Verständigung und fördern das Verständnis für deutsche und europäische Kultur im Ausland. Mehr als 3.000 Schüler erwerben jährlich an Auslandsschulen das Abitur. Daneben lernen an über 800 Landesschulen Schüler Deutsch als Fremdsprache mit dem Ziel, das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz zu erwerben. Jährlich legen weltweit mehr als 36.000 Schüler das Sprachdiplom ab. Das Auslandsschulwesen erreicht also jährlich insgesamt rund 300.000 Schüler weltweit.

Die Kultusministerkonferenz verfolgt das Ziel, die Erfahrungen der Auslandsschularbeit noch nachhaltiger für die Weiterentwicklung des Bildungswesens in Deutschland zu nutzen. Dies gilt insbesondere für die aus dem Auslandsschuldienst zurückkehrenden Lehrkräfte. Besonders die Erfahrungen mit der Unterrichtsentwicklung an selbständigen Schulen, mit Mehrsprachigkeit im Unterricht und mit interkultureller Begegnung sind geeignet, die pädagogische Kompetenz im Inland weiterzuentwickeln. Ebenso gilt es, die Expertise der Länder für das Qualitätsmanagement  an Schulen und für die Weiterentwicklung kompetenzorientierter Bildungsgänge verstärkt für die Arbeit des Auslandsschulwesens zu nutzen. Die Kultusministerkonferenz setzt sich das Ziel, die Effizienz der Steuerung des Auslandsschulwesens zu steigern.