Kultusminister Konferenz

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Inklusion: Überarbeitungen der inhaltlichen Anforderungen für die Lehrerbildung gehen weiter

Lehrkräfte werden zukünftig auf die Herausforderung Inklusion vorbereitet

Die Kultusministerkonferenz hat die Überarbeitung der ländergemeinsamen inhaltlichen Anforderungen für die Lehrerbildung mit Blick auf die Erfordernisse inklusiven Unterrichts fortgesetzt. Zur weiteren Umsetzung der Anforderungen, die ein inklusives Schulsystem an die Ausbildung von Lehrkräften stellt, aktualisierte die Kultusministerkonferenz (KMK) die Fachprofile für Chemie, Geschichte, Mathematik, Physik, Evangelische Religionslehre und Katholische Religionslehre der „Ländergemeinsamen inhaltlichen Anforderungen für die Fachwissenschaften und Fachdidaktiken in der Lehrerbildung“.

In einem ersten Schritt änderte die Kultusministerkonferenz bereits Mitte des Jahres die „Standards für die Lehrerbildung: Bildungswissenschaften“ und das Fachprofil Sonderpädagogik unter inklusionsspezifischen Gesichtspunkten.

„Unser vornehmliches Ziel bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist das gemeinsame Lernen von jungen Menschen mit und ohne Behinderung. Die Länder haben diese Herausforderung angenommen und bereiten die Lehrerinnen und Lehrer auf den Umgang mit der Vielfalt in einem inklusiven Schulsystem vor. Für diesen Weg schafft die Kultusministerkonferenz weitere Voraussetzungen. Alle Lehrerinnen und Lehrer sollen für den Umgang mit Heterogenität und das Gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne Behinderung schon in ihrer Ausbildung vorbereitet werden“, sagte die Präsidentin der Kultusministerkonferenz und nordrhein-westfälische Schulministerin Sylvia Löhrmann. Mit der Einbeziehung der Wissenschaftskreise bei der Überarbeitung werde auch an den Hochschulen ein Diskurs über notwendige Veränderungen der Lehrerbildung mit Blick auf die Anforderungen der Inklusion an künftige Lehrkräfte initiiert.

Die Kultusministerkonferenz hat im Oktober 2011 mit ihrem Beschluss zur „Inklusiven Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in Schulen“ ländergemeinsam bereits die konzeptionellen Grundlagen der schulischen Inklusion geschaffen, die sich aus der Behindertenrechtskonvention ergeben. Im Dezember 2012 hat die KMK vorgegeben, dass in der Ausbildung für alle Lehrämter „den pädagogischen und didaktischen Basisqualifikationen in den Themenbereichen Umgang mit Heterogenität und Inklusion sowie Grundlagen der Förderdiagnostik“ eine besondere Bedeutung zukommt.

<media 14674 - download_pdf "PDF-Download">undefinedHier</media> finden Sie eine Übersicht der KMK-Beschlüsse zum Thema Lehrerbildung und Inklusion.