Kultusminister Konferenz

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KMK-Präsidentin Ute Erdsiek-Rave zur Pressekonferenz Bildungsföderalismus

Kultusministerkonferenz auf gutem Weg

Erdsiek-Rave: „Die vereinbarte Föderalismusreform wird in den Bereichen Bildung, Wissenschaft und Forschung zu einem erheblichen Zuwachs an Verantwortung der Länder in planerischer und gesetzgeberischer Hinsicht führen. Gleichzeitig wird mit den neuen Chancen zur Innovation in Schule und Hochschule ihre gemeinsam wahrzunehmende gesamtstaatliche Verantwortung für die Bundesrepublik Deutschland gestärkt.“ Für die Arbeit der Kultusministerkonferenz bedeute dies eine neue Qualität ihres Zusammenwirkens in Bildung, Wissenschaft und Kultur, eine Aufgabe, die sie verantwortungsvoll übernehmen werde, so die KMK-Präsidentin. In diesem Zusammenhang setze die Kultusministerkonferenz weiterhin auf eine konstruktive Zusammenarbeit mit Gewerkschaften und Verbänden.

Ute Erdsiek-Rave erläuterte, dass die Kultusministerkonferenz vier Arbeitsgruppen eingesetzt hat, die im Vorfeld und parallel zu der zu erwartenden Grundgesetzänderung die notwendigen Beschlüsse zu den Aufgaben der Kultusministerkonferenz und den sich daraus ergebenden strukturellen Konsequenzen vorbereiten. Die Arbeitsgruppen würden sich mit den Themen „Bildungsplanung und –forschung“, „Hochschulbau“, „Hochschule und Forschungsförderung“ sowie „Laufbahnen, Besoldung und Versorgung“ beschäftigen. Die Kultusministerkonferenz werde in ihrer nächsten Sitzung Anfang März die Ergebnisse der Arbeitsgruppen beraten.

Der Einsatz der Arbeitsgruppen beruhe auf einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom Dezember vergangenen Jahres:

„Die aus dem Koalitionsvertrag vom 11.11.2005 sich ergebende Klärung der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern insbesondere in den Bereichen Bildung, Wissenschaft und Forschung wird von der Kultusministerkonferenz begrüßt als Gewinn an Handlungs- und Innovationsfähigkeit der Länder und damit der Leistungsfähigkeit Deutschlands als Ganzes. Die Kultusministerkonferenz nimmt die verabredete Entflechtung sowohl als größere Freiheit als auch als größere Verantwortung an.

Im Jahre 2006 werden voraussichtlich zügig die erforderlichen Grundgesetz- und Gesetzesänderungen erfolgen. Aus dem Mehr an Freiheit ergibt sich zugleich eine größere gesamtstaatliche Verantwortung. Letztere nimmt die Kultusministerkonferenz wahr. Vor diesem Hintergrund nimmt die Kultusministerkonferenz Stellung zum derzeitigen Stand der Diskussion.

Die Klärung der Zuständigkeiten erfordert eine Neujustierung der vorhandenen Gremienstrukturen; aus der verringerten Zahl gemeinsamer Aufgaben zwischen Bund und Ländern ergibt sich die Konsequenz, die Gremien und ihre Aufgaben neu zu ordnen:

Im Bereich der schulischen Weiterentwicklung und gemeinsamen Projektarbeit nimmt ausschließlich die Kultusministerkonferenz die Koordination wahr.

Im Bereich des Hochschulbaus und der Beteiligung des Bundes bei der Hochschulentwicklung wird der verbleibende Koordinierungsbedarf vom Wissenschaftsrat wahrgenommen, der damit eine wichtige Funktion zur Qualitätssicherung wahrnimmt. Die Länder werden sich darüber hinaus über ein fakultatives Verfahren zur Begutachtung der Ländermittel für den Hochschulbau verständigen.

Die Gemeinschaftsaufgabe Forschungsförderung verbleibt grundsätzlich in der bisherigen Koordinationsstruktur; über die zukünftige organisatorische Ansiedlung ist zu entscheiden.

Die Gemeinschaftsaufgabe Bildungsberichterstattung wird in der bisherigen Struktur einer Steuerungsgruppe zwischen Kultusministerkonferenz und BMBF koordiniert.

Dieses Verfahren kann ebenso angewendet werden für die Verabredung der Teilnahme an internationalen Leistungsstudien.

Die Programme der Bildungsforschung sind hinsichtlich der Themen zwischen Bund und Ländern einvernehmlich abzustimmen und – so weit sinnvoll – über die DFG zu administrieren.

Die Länder verständigen sich darüber, welche Punkte im Hochschulbereich länderübergreifend und einheitlich zu regeln sind, insbesondere um die Mobilität der Lehrenden und Studierenden sicherzustellen. Ferner ist in der Kultusministerkonferenz zu erörtern, wie die Länder zukünftig mit dem Art. 125 a GG (neu) umgehen werden.

Im Bereich des Hochschulbaus in der Abgrenzung zur Gemeinschaftsaufgabe Forschungsförderung sind besondere Klärungen zu erzielen. Zum Stichtag bereits begonnene Projekte müssen zu Ende finanziert werden.
Die Zweckbindung der rücküberwiesenen Bundesmittel soll über 2013 hinaus erhalten bleiben sowie eine Garantie in den Ländern für eine komplementäre Finanzierung gewährleistet werden.

Die Kultusministerkonferenz wird darüber beraten, wo bei Laufbahnen, Besoldung und Versorgung für Lehrer und Hochschullehrer entsprechend den spezifischen Anforderungen von Schule und Hochschule ein gemeinsames Vorgehen sinnvoll ist.“