Künftige Nominierungen zum Welterbe aus Deutschland ausgewählt
Die Kultusministerkonferenz hat eine Entscheidung über künftige Nominierungen aus Deutschland für den Eintrag in die UNESCO-Liste des Kultur- und Naturerbes der Welt getroffen.
Dabei handelt es sich um:
• Höhlen der ältesten Eiszeitkunst (Schwäbische Alb)
• Jüdischer Friedhof Altona Königstraße
• Wasserbau und Wasserkraft, Trinkwasser und Brunnenkunst in Augsburg
• Künstlerkolonie Mathildenhöhe Darmstadt
• Die SchUM-Städte Speyer, Worms und Mainz
• Alte Synagoge und Mikwe in Erfurt – Zeugnisse von Alltag, Religion und Stadtgeschichte zwischen Kontinuität und Wandel
• Alpine und voralpine Wiesen- und Moorlandschaften (Historische Kulturlandschaften im Werdenfelser Land, Ammergau, Staffelseegebiet und Murnauer Moos, Landkreis Garmisch-Partenkirchen)
Diese Kulturgüter erfüllen nach Einschätzung der Kultusministerkonferenz und des von ihr beauftragten Fachbeirats das entscheidende Kriterium des außergewöhnlichen universellen Wertes. Zudem fallen sie nicht in die Kategorie jener Kulturstätten, die nach Einschätzung der UNESCO auf der Welterbeliste bereits überrepräsentiert sind und damit geringere Aussichten auf Aufnahme haben.
Des Weiteren werden die folgenden Kulturgüter berücksichtigt, die den außergewöhnlichen universellen Wert erfüllen:
• Gebaute Träume – Die Schlösser Neuschwanstein, Linderhof und Herrenchiemsee des Bayerischen Königs Ludwig II.
• Residenzensemble Schwerin – Kulturlandschaft des romantischen Historismus
„Die Kultusministerkonferenz hat auf Grundlage der exzellenten Arbeit und Vorbereitung durch international renommierte Expertinnen und Experten eine überzeugende Auswahl her-vorragender Bewerbungen getroffen. Durch das sorgsam gewählte Verfahren erhöhen sich die Chancen Deutschlands bei der UNESCO, mit den Nominierungen auch in Zukunft zum Zuge zu kommen. Das war und ist unser erklärtes Ziel. Die strengen Evaluierungs- und Entschei-dungsprozesse der UNESCO haben eine Anpassung unserer Strategie erfordert“, erklärte die Präsidentin, der Kultusministerkonferenz, Sylvia Löhrmann.
Deutschland gehört mit 38 Welterbestätten zu den fünf Staaten mit den meisten Eintragungen auf der Welterbeliste mit derzeit insgesamt 981 Stätten in 160 Staaten. Dass Deutschland ein reiches Kulturerbe von herausragender Bedeutung besitzt, zeigen auch die bei der Kultusministerkonferenz eingereichten insgesamt 31 Anträge der Länder. Die Kultusministerkonferenz bekennt sich ausdrücklich zu ihrer besonderen Verantwortung für das Kulturerbe der deut-schen Länder und fühlt sich verpflichtet, das nominierte und eingeschriebene Welterbe auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene nachhaltig zu schützen und zu nutzen. Die Kultusministerkonferenz wird sich daher dafür einsetzen, die Idee und das Ziel der Welterbekonvention zu stärken und somit zu einem weltweiten verantwortungsvollen Umgang mit dem Kultur- und Naturerbe der Menschheit beitragen.
Vor diesem Hintergrund hat die Kultusministerkonferenz 2010 ein neues Verfahren zur Fortschreibung der „Vorschlagsliste der Bundesrepublik Deutschland für die Nominierungen zur Liste des Kultur- und Naturerbes der Welt“ (Tentativliste) beschlossen, das sich durch Transparenz und den Nachweis des außergewöhnlichen universellen Wertes und Erfüllung der Kriterien der ICOMOS-Lückenstudie „Filling the gaps“ auszeichnet.
Die Kultusministerkonferenz begrüßt, dass der Fachbeirat eine Vielzahl von Möglichkeiten und Chancen aufgezeigt hat, wie die weiteren 22 Anträge, die aktuell für die Fortschreibung der Tentativliste nicht vorgeschlagen worden sind, durch zusätzliche Forschung oder Präzisierungen weiterentwickelt oder im Rahmen serieller Nominierungen unter der Federführung anderer Staaten oder im Rahmen von Erweiterungsanträgen oder durch Antragstellungen bei anderen Programmen wie dem Weltdokumentenerbe, dem Immateriellen Kulturerbe der UNESCO oder dem Europäischen Kulturerbe-Siegel berücksichtigt werden können.
Den Abschlussbericht des Fachbeirats finden Sie hier
Die Präsidentin dankte dem elfköpfigen Fachbeirat mit Expertinnen und Experten aus Deutschland, den Niederlanden, der Schweiz und Israel für die sachkundige Arbeit bei der Beurteilung der insgesamt 31 eingegangenen Vorschläge. Der Kulturstiftung der Länder ge-bühre großer Dank für die Unterstützung dieses sich über einen Zeitraum von zwölf Monaten erstreckenden Evaluierungsprozesses als betreuender Geschäftsstelle, der auch Besichtigungsreisen und Fachgespräche mit den Antragstellern umfasste. Der Arbeit des Fachbeirats waren Vorauswahlverfahren in den Bundesländern in den Jahren 2011 und 2012 vorausgegangen. Daran waren kommunale und regionale Verwaltungen, Nichtregierungsorganisationen und Verbände beteiligt. Die Länder wählten - häufig durch unabhängige Kommissionen von Expertinnen und Experten - aus weit über 100 Vorschlägen 31 Bewerbungen aus. Die Länder Bremen, Saarland und Schleswig-Holstein hatten keine eigenen Bewerbungen vorgelegt.
Die Kultusministerkonferenz bereitet ein Symposium zum nachhaltigen und verantwortungs-bewussten Umgang mit dem Welterbe in Deutschland vor, an dessen Ende Handlungsempfehlungen für Länder und Kommunen und ein Zeitplan für eine weitere Fortschreibung der Tentativliste, voraussichtlich in den Jahren 2017 bis 2019, stehen sollen. An diesem Zeitplan können sich auch diejenigen Länder und Antragsteller orientieren, bei deren Anträgen der Fachbeirat im jetzigen Verfahren eine nachhaltige Erforschung der Grundlagen empfohlen hat.