Kultusminister Konferenz

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Kultusministerkonferenz und Bundesagentur für Arbeit

Schülerinnen und Schüler sollen in Zukunft beim Übergang von der Schule in Ausbildung, Studium und Beruf noch zielgenauer beraten und unterstützt werden. Das ist der Inhalt einer gemeinsamen Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung, die am 15.10.2004 von der Präsidentin der Kultusministerkonferenz, Doris Ahnen, und dem Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit, Heinrich Alt, anlässlich der 307. Kultusministerkonferenz im saarländischen Mettlach unterzeichnet wurde. Die neue Rahmenvereinbarung trägt den aktuellen Anforderungen der modernen Arbeitswelt Rechnung und löst die bislang gültige Vereinbarung aus dem Jahr 1971 ab. "Wir wollen allen jungen Menschen einen erfolgreichen Übergang von der Schule in Ausbildung und Erwerbsleben ermöglichen. Damit dies gelingt, müssen Beratung und Förderung von Schülerinnen und Schülern früh ansetzen", erklärte Ahnen.

Angespannte Situation auf dem Ausbildungsstellenmarkt

Gemeinsam sind Kultusministerkonferenz und Bundesagentur für Arbeit der Auffassung, dass die Vorbereitung junger Menschen auf die Arbeitswelt nicht nur eine zentrale Aufgabe der Schulen und Berufsberatung ist, sondern auch der Wirtschaft sowie weiterer regionaler und lokaler Akteure. Alt wies in diesem Zusammenhang auf die zunehmend schwieriger gewordene Situation am Ausbildungsstellenmarkt hin. Während von 1992 bis 2003 die Zahl der Abgänger aus allgemein bildenden Schulen von 777.300 auf 933.600 kontinuierlich angestiegen ist, ging die Anzahl der angebotenen Ausbildungsstellen im selben Zeitraum von 721.800 auf 572.500 zurück. "Diese Lücke muss zunehmend durch Angebote der Länder und der Bundesagentur für Arbeit gefüllt werden. Im Jahr 2004 werden voraussichtlich für ca. 190.000 Jugendliche Maßnahmen durch die Bundesagentur für Arbeit durchgeführt", sagte Alt. Ahnen unterstrich: "Von der nach wie vor schwierigen Situation am Ausbildungsmarkt sind insbesondere Schülerinnen und Schüler ohne Schulabschluss sowie benachteiligte Jugendliche betroffen. Einer der Schwerpunkte der Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung liegt in der Förderung gerade dieser Personengruppen." Deshalb würden die Länder auch ihre Anstrengungen weiter verstärken, die Zahl der Schulabgängerinnen und -abgänger ohne Abschluss deutlich zu verringern.

Berufswahlvorbereitung

Schule und Berufsberatung stehen gemeinsam in der Pflicht, eine Berufswahlvorbereitung für alle Jugendlichen anzubieten. Die Jugendlichen sollen zum Ende ihrer Schulzeit mit klaren und realistischen Vorstellungen die erforderlichen Entscheidungen für ihre berufliche Zukunft fällen können. Die gemeinsame Berufswahlvorbereitung setzt daher spätestens zwei Jahre vor der Schulentlassung ein. Die Schule vermittelt grundlegende Kenntnisse über die Wirtschafts- und Arbeitswelt und informiert über die Grundlagen der Berufswahlentscheidung. Über Praktika und Besuche von Betrieben erhalten die Jugendlichen Einblicke in die Arbeitswelt. Die Schulen unterstützen die Angebote der Berufsberatung, indem sie Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme anhalten. Dies gilt insbesondere für individuelle Beratungsgespräche, Eignungsuntersuchungen und Gruppenveranstaltungen innerhalb und außerhalb der Schule.

Übergang Schule-Beruf

Eine engere Zusammenarbeit zwischen Schule, Berufsberatung und Wirtschaft ist unter der angespannten Situation auf dem Ausbildungsstellenmarkt beim Übergang von der Schule in den Beruf besonders wichtig. "Um Brüche zu vermeiden, müssen vor allem jene Jugendliche frühzeitig begleitet werden, deren erfolgreicher Übergang voraussichtlich gefährdet ist", erklärte Ahnen. Die Vereinbarung zielt auch darauf ab, zu einer engeren Abstimmung bei der bedarfsgerechten Ausgestaltung der Förderangebote der Länder und der BA zu kommen und deren Wirksamkeit im Hinblick auf eine erfolgreiche berufliche Integration zu erhöhen. In diesem Zusammenhang wies Alt auf den "Nationalen Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs in Deutschland" hin, in dem sich Wirtschaft und Bundesregierung - in enger Zusammenarbeit mit den Ländern - verpflichtet haben, allen ausbildungswilligen und ausbildungsfähigen jungen Menschen ein Angebot auf Ausbildung zu unterbreiten.

Hinweis: Den Text der Rahmenvereinbarung finden Sie hier.