Kultusminister Konferenz

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Kultusministerkonferenz verabschiedet neue Empfehlungen zu Erziehung und Unterricht von Kindern und Jugendlichen mit autistischem Verhalten

Die Kultusministerkonferenz hat am 16.Juni 2000 neue Empfehlungen zum Thema "Erziehung und Unterricht von Kindern und Jugendlichen mit autistischem Verhalten" verabschiedet.

Damit liegen nun insgesamt neun Empfehlungen zu einzelnen sonderpädagogischen Förderschwerpunkten auf der Grundlage der allgemeinen Empfehlungen der Kultusministerkonferenz vom 06.Mai 1994 vor. Die Arbeit am Gesamtwerk der Empfehlungen ist damit abgeschlossen.

Die neuen Empfehlungen beschreiben den sonderpädagogischen Förderbedarf bei Kindern und Jugendlichen mit autistischem Verhalten. Dessen Feststellung umfasst die Erhebung des individuellen Förderbedarfs unter Berücksichtigung der Entwicklungs- und Lerngeschichte sowie die Entscheidung über den Bildungsgang und den Förderort. Die Feststellung geschieht in der Verantwortung von Schule und Schulaufsicht, die entweder selbst über sonderpädagogische Kompetenz verfügen oder fachkundige Beratung hinzuziehen.

Die sonderpädagogische Förderung von Kindern und Jugendlichen mit autistischem Verhalten macht sich zur Aufgabe, ihnen den Umgang mit eigenen Wünschen und Vorstellungen zu erleichtern und die schwierige Auseinandersetzung mit sich selbst und anderen zu befördern. Ziel ist größtmöglichste soziale Integration und der Aufbau weitgehender Selbständigkeit. Ein behutsames und Ängste überwindendes Herangehen, verbunden mit anregenden und an die jeweilige Erlebniswelt der Kinder anknüpfenden pädagogischen Angeboten, soll ihnen bei der Bewältigung individueller Schul- und Alltagssituationen helfen. Umfassende Eingliederungsmaßnahmen dienen ferner dazu, dass sie ihre Zurückgezogenheit überwinden und alle Bildungsangebote annehmen können.

Der vollständige Text der neuen "Empfehlungen" ist auf der Internetseite der Kultusministerkonferenz abrufbar oder schriftlich beim Sekretariat der Konferenz anzufordern.