Kultusminister Konferenz

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Qualitätssicherung im Hochschulbereich

1.Zu den Kernaufgaben der Kultusministerkonferenz gehören Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung im Hochschulbereich mit internationalem Bezug.

2. Im Bereich der Lehre sind mit der Einführung der Akkreditierung von Studiengängen, durch die Etablierung des Akkreditierungsrates, die Bildung von Akkreditierungsagenturen und die Verabschiedung der Strukturvorgaben für Bachelor- und Masterstudiengänge entscheidende Schritte getan.

Auch die Evaluierung von Studiengängen und -fächern ist in Hochschulgesetzen der Länder verankert; eine Reihe von Evaluationsagenturen ist gegründet. Die in den meisten Ländern eingeführten bzw. in Vorbereitung befindlichen Hochschulkontrakte dienen in Verbindung mit der leistungsorientierten Mittelverteilung ebenfalls der Qualitätssicherung und Effizienzsteigerung.

Der Hochschulausschuss wird gebeten, bis zum 1. Juli 2005 ein Gesamtkonzept vorzulegen, wie die Qualitätssicherung verbindlich durch u.a. regelmäßige Evaluierungen und verpflichtende hochschulinterne Qualitätssicherungssysteme dauerhaft abgesichert werden kann.

3. Im Bereich der Forschung bestehen insbesondere durch die vorhandenen Begutachtungsverfahren (vornehmlich auf dem Prinzip des peer review beruhend) schon jetzt vielfältige wissenschaftsadäquate, qualitätssichernde Mechanismen.

Auch die DFG-Richtlinien für gute wissenschaftliche Praxis in den Fächern gehören dazu. Darauf aufbauend wird der Hochschulausschuss gebeten, nach Beratungen mit der Hochschulrektorenkonferenz und den Wissenschaftsorganisationen (insbesondere Deutsche Forschungsgemeinschaft und Max-Planck-Gesellschaft) bis Ende 2005 auch für den Bereich der Forschung ein Gesamtkonzept zur Qualitätssicherung in der Forschung an deutschen Hochschulen vorzulegen.

4. Eine institutionelle Akkreditierung erfolgt de facto bereits in weiten Bereichen durch die Begutachtungen des Wissenschaftsrates. Der Hochschulausschuss wird gebeten zu überprüfen, ob und wie dieses System ggf. ergänzt werden soll.

5. In diesem Zusammenhang wird sich die Kultusministerkonferenz mit Nachdruck dafür einsetzen, dass der Wissenschaftsrat zeitnah auch konkrete Vorschläge für ein so genanntes Ranking im Bereich der Lehre vorlegt, um die Transparenz des Hochschulsystems auf eine verantwortungsvolle Art und Weise sicher zu stellen.