Kultusminister Konferenz

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Reform der Kultusministerkonferenz

(Dokumentation)

Bildung ist der Kern des verfassungsrechtlich verankerten Kulturföderalismus. Anders als in allen anderen Politikfeldern gibt es im Bereich von Bildung, Wissenschaft und Kultur kaum eine geteilte Verantwortung zwischen dem Bund und den Ländern. Die Länder nehmen diese Aufgaben in gesamtstaatlicher Verantwortung wahr. Die KMK ist der Ort zur föderalen Abstimmung dieser Aufgaben, ihr Sekretariat das Instrument zu ihrer Koordinierung.

In den letzten Jahren ist Bildung zunehmend ein zentrales Thema in der öffentlichen Diskussion geworden. Dies gilt für den Schulbereich ebenso wie für den Hochschulbereich. Die Maßnahmen der Länder und die Arbeit der KMK erfahren dadurch ein erheblich höheres Maß an Aufmerksamkeit als dies zuvor der Fall war.

Im Zentrum der Entscheidungen stehen jetzt qualitative Bewertungen der Bildungssysteme und ihre Weiterentwicklung. Durch die konzeptionell und organisatorisch angemessene Reaktion der KMK auf die Ergebnisse internationaler und nationaler empirischer Leistungsvergleiche und Studien sowie durch die Anbahnung eines Systems gestufter Studiengänge und der Akkreditierung im Hochschulbereich hat die KMK wesentliche Weichenstellung vorgenommen und dadurch an Ansehen und öffentlicher Legitimation gewonnen. Die Umsteuerung im Bildungssystem in Richtung Qualitätsentwicklung ist irreversibel. Sie hat den Charakter eines Paradigmenwechsels in der Bildungspolitik der Länder. Dieser Paradigmenwechsel bedeutet: Weg von detaillierten, formalen Anerkennungsdefinitionen in Richtung verbindlicher Vereinbarungen von Qualitätssicherungsmaßnahmen. Die für das Reformgeschehen notwendige Transparenz und Akzeptanz wurde geschaffen. Die noch vor einigen Jahren vorgetragene Kritik an der KMK betraf vor allem die Kleinteiligkeit von Beschlüssen sowie das Tempo der Entscheidungsprozesse. Weiterhin wurde mit dem Prinzip der Einstimmigkeit der Vorwurf des "kleinsten gemeinsamen Nenners" verbunden. In den letzten Jahren wurde die Arbeit der KMK in folgender Weise grundlegend verändert.

I Zur Reform des deutschen Bildungswesens hat die KMK folgende Maßnahmen eingeleitet:

  • Regelmäßige Teilnahme an nationalen und internationalen Schulleistungsvergleichen
  • Entwicklung und Implementierung bundesweit geltender Bildungsstandards
  • Gründung eines wissenschaftlichen Instituts der Länder zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen
  • Länderübergreifende Qualitätssicherung und Definition von sieben vorrangigen Handlungsfeldern, z. B. Förderung bildungsbenachteiligter Kinder (insbesondere mit Migrationshintergrund), Verbesserung der Lesekompetenz und des Verständnisses mathematischer und naturwissenschaftlicher Zusammenhänge sowie Verbesserung der Professionalität der Lehrertätigkeit (insbesondere diagnostische und methodische Kompetenz)
  • Entwicklung gemeinsamer Standards einer Lehrerbildungsreform
  • Koordinierung bundesweiter Hochschulreformvorhaben, z.B. der Bachelor-Master-Strukturen
  • Aufbau eines "Akkreditierungsrates" (künftig als Stiftung) zur Qualitätssicherung im deutschen Hochschulsystem und zur Mitwirkung in internationalen Prozessen
  • Koordinierung des Beitrags der Länder zur Schaffung eines europäischen Hochschulraumes (Bologna-Prozess)
  • Aufbau einer Bildungsberichterstattung für Deutschland

II Aus den durch die Reform der KMK definierten neuen Aufgaben ergeben sich entsprechende Konsequenzen für Struktur und Arbeitsweise der KMK und ihr Sekretariat:

1. Konzentration auf die Kernaufgaben. Diese sind ggf. entsprechend den Ergebnissen der Föderalismusdiskussion zu ergänzen

  • Konzeptionelle Arbeit im Sinne der Qualitätsentwicklung von Schule, z.B. durch Bildungsstandards, Bildungsmonitoring, Bildungsberichterstattung
  • Qualitätssicherung im Hochschulbereich u.a. durch Rahmenvorgaben für die Akkreditierung von Studienprogrammen sowie Mitwirkung bei der Formulierung entsprechender Standards im Bolognaprozess
  • Vereinbarungen, die die Vergleichbarkeit und Anerkennung der Abschlüsse sowie Mobilität gewährleisten, da ansonsten erhebliche Nachteile entstünden oder die Bildungs- und Wissenschaftslandschaft innerhalb Deutschlands bzw. im internationalen Vergleich ernstlich beeinträchtigen würde
  • Erhaltung und Förderung kultureller Vielfalt in Deutschland
  • Vertretung der Interessen der Länder im nationalen (gegenüber dem Bund) sowie im internationalen Kontext (Europa, OECD, UNESCO)
  • Austausch von Informationen und Erfahrungen zu länderspezifischen Konzepten der Bildungs-, Wissenschafts- und Kulturpolitik im Rahmen der Kulturhoheit der Länder
  • Effiziente Öffentlichkeitsarbeit in Wahrnehmung der gesamtstaatlichen Verantwortung in Bildung, Wissenschaft und Kultur

2. Wahrnehmung besonderer, zentralisierter Dienstleistungen für die Länder

Der Pädagogische Austauschdienst, dessen Programme zum großen Teil durch das Auswärtige Amt und die Europäische Union finanziert werden, bearbeitet Austauschmaßnahmen von jährlich ca. 35.000 Teilnehmern mit 90 Staaten.

Die Zentralstelle für das Ausländische Bildungswesen begutachtet jährlich ca. 15.000 ausländische Bildungsnachweise und ordnet sie in das deutsche Bildungssystem ein.

Neben der Einführung der Kosten-Leistungs-Rechnung für die zentralisierten Dienstleistungen werden diese im Haushalt der KMK künftig gesondert ausgewiesen. Dies schafft Transparenz und ermöglicht ggf. weitere Effizienzsteigerungen. Ziel ist die Ausgliederung in eine andere Rechtsform, wenn diese effizienter ist.

Für die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen wird eine Gebührenerhebung angestrebt. Hierzu müssen die Nutzergruppen definiert werden.

Die haushaltsmäßige Verwaltung der gemeinsam finanzierten Einrichtungen wird beibehalten, da sonst Mehrkosten entstehen.

3. Beschleunigung der Arbeitsweise der Kultusministerkonferenz

Der Präsident/ die Präsidentin nimmt die Außenvertretung der KMK wahr.

Das Präsidium wird als Leitungsgremium der KMK in seinen Funktionen gestärkt, um die Arbeit des Plenums zu entlasten. Den Präsidiumsmitgliedern werden Sprecherrollen für bestimmte Aufgabenbereiche zugeteilt. Zur Erhöhung der Beratungsfrequenzen werden regelmäßige Schaltkonferenzen durchgeführt.

Das Abstimmungsverfahren wird modifiziert.

Der Abstimmungsmodus in der KMK muss Akzeptanz und Umsetzung der Beschlüsse in den Ländern gewährleisten. Für Beschlüsse der KMK, die der Herstellung der notwendigen Einheitlichkeit und Mobilität im Bildungswesen dienen, sowie für finanzwirksame Beschlüsse bleibt das Einstimmigkeitsprinzip unabdingbar. Beschlüsse zu Stellungnahmen, Empfehlungen, Berichten und Projektinitiativen werden künftig mit Zweidrittelmehrheit gefasst.

Der Abstimmungsmodus in der KMK steht in Zusammenhang mit dem Abstimmungsmodus in der MPK. Sollten dort Veränderungen vorgenommen werden, hat dies auch Auswirkungen auf die KMK.

Reduzierung der Gremienzahl

Im Jahre 1999 wurden die Gremien der KMK bereits um ein Drittel reduziert. In Umsetzung des Auftrages der MPK vom 17.06.04 entfallen darüber hinaus 17 von 31 ständigen Gremien und befristeten Arbeitsgruppen (etwa 55 % der Gremien).

Die Mitglieder der Hauptausschüsse werden zugleich als Verantwortliche für Themenbereiche eingesetzt. Unter ihrer Verantwortung können ad-hoc-Arbeitsgruppen zeitlich befristete Aufträge bearbeiten. Sie werden organisatorisch an das Sekretariat angebunden. Der erforderliche Informationsaustausch unter den Ländern darf durch die Reduktion der Gremien nicht beeinträchtigt werden. Den erforderlichen Informationsaustausch gewährleistet das Sekretariat.

Unverzichtbar sind die folgenden Gremien:

  • die Hauptausschüsse für Schule, Hochschule / Weiterbildung und Kultur
  • die Kommissionen für Sport, Europäische und internationale Angelegenheiten
  • die Unterausschüsse für Berufliche Bildung, für Statistik und für Hochschulmedizin.
  • die Unterausschüsse Schuldaten und Hochschuldaten werden zu einem gemeinsamen Gremium unter Leitung eines Amtschefs oder Ministers zusammengeführt.

Die Arbeit des Unterausschusses "Lehrerbildung" wird in einer zeitlich befristeten Arbeitsgruppe unter Vorsitz eines Amtschefs fortgeführt.

Die Arbeitsgruppe "Bewertung ausländischer Ausbildungsnachweise und Hochschulzulassung ausländischer Studienbewerber" wird durch einen Beirat für die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen ersetzt.

4. Sekretariat der KMK

Kernaufgaben des Sekretariats

  • Koordinierung aller aus den Aufgaben der KMK sich ergebenden inhaltlichen Arbeiten, insbesondere in Fragen der Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung im Bereich von Schule und Hochschule
  • Servicefunktion im Hinblick auf den internen und externen Informationsbedarf der KMK. Koordinierung des Informationsaustausches zwischen den Ländern.
  • Nationale und internationale Datenerfassung und Datenverarbeitung auch im Hinblick auf internationale Vergleichsuntersuchungen (PISA etc.)
  • Vorbereitung von Beschlüssen der KMK und ihrer Umsetzung
  • Vertretung der Anliegen der KMK gegenüber dem Bund sowie nationalen und internationalen Einrichtungen. Inhaltliche Vorbereitung und Koordinierung der Vertretung der KMK bei überregionalen Veranstaltungen sowie Veranstaltungen auf europäischer und internationaler Ebene
  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Kooperation mit anderen Ministerkonferenzen

Einsparungen im Personalbereich

  • Das Sekretariat bleibt auch weiterhin in den durch die Haushaltslage in den Ländern bedingten Stellenabbau einbezogen. Die weitere Umstrukturierung bringt eine zusätzliche 10prozentige Stellenreduzierung des gesamten Stellenbestandes (Verdoppelung des Stellenabbaus auf insgesamt 20 %) in den kommenden 5 Jahren. Diese Einsparung wird außerhalb der Kernbereiche der Koordinierung erbracht.
  • Vergütung /Besoldung

Vergütung und Besoldung der Bediensteten des Sekretariats orientieren sich am Mittelwert der Länder. Maßgeblich hierfür ist die TdL. Gleiches gilt für die Arbeitszeit und Sonderzuwendungen. Dies entspricht dem Beschluss der FMK vom 30.09.2004.

Mögliche Einnahmen

Durch die angestrebte Erhebung von Gebühren können weitere Einsparungen erzielt werden.

Sitz der KMK

Der Sitz der KMK ist am Sitz der Bundesregierung. Standorte des Sekretariats sind Bonn und Berlin. Über eine veränderte Aufteilung der Arbeitsbereiche wird zeitnah entschieden.