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Höhlen der ältesten Eiszeitkunst für UNESCO-Welterbe nominiert

Die Kultusministerkonferenz reicht zum Stichtag 1. Februar eines jeden Jahres Vorschläge für die Aufnahme in die UNESCO-Liste des Welterbes zur Entscheidung im Folgejahr ein.

Höhle, Lonetal

Die „Höhlen der ältesten Eiszeitkunst“, die in der schwäbischen Alb liegen, sind von Seiten der Kultusministerkonferenz gegenüber der Bundesregierung als offizieller deutscher Antrag zur Einschreibung in die UNESCO-Welterbeliste benannt worden.  Die sechs Höhlen auf der Schwäbischen Alb im Lonetal und im Tal der Ach brachten mit ihren bis zu 40.000 Jahre alten, vornehmlich aus Mammutelfenbein geschnitzten Tier- und Menschenfiguren sowie Musikinstrumenten archäologische Funde hervor, die derzeit als älteste Belege menschlichen Kunstschaffens gelten. Die „Höhlen der ältesten Eiszeitkunst“ sind das erste Objekt auf der fortgeschriebenen „Tentativliste“ künftiger Nominierungen zum UNESCO-Welterbe, die die Kultusministerkonferenz in ihrer Sitzung im Sommer 2014 in Berlin beschlossen hat. Bei der Tentativliste handelt es sich um die nationale Vorschlagsliste von Stätten, die für das Welterbe vorgeschlagen werden sollen.

Darüber hinaus wird der Antrag „Der Naumburger Dom und die hochmittelalterliche Kulturlandschaft an Saale und Unstrut“ dem UNESCO-Welterbekomitee erneut vorgelegt, nachdem diese Nominierung bei der Sitzung des Welterbekomitees im Sommer 2015 in Bonn zunächst zurückgegeben worden war.   Zudem beantragt die Bundesrepublik Deutschland die Erweiterung bestehender Welterbestätten. Hierzu gehören die Laubenganghäuser in Dessau-Roßlau und die Bundesschule des ADGB in Bernau bei Berlin als Erweiterung der Welterbestätte „Bauhaus“ zu „Das Bauhaus und seine Stätten in Weimar, Dessau und Bernau“ und zwölf Objekte zur Erweiterung des Welterbes „Luthergedenkstätten“ zu „Luthergedenkstätten in Mitteldeutschland“ mit dann insgesamt achtzehn Orten, die mit Luther verbunden sind, u.a. dem Schloss Hartenfels in Torgau und der Veste Coburg. 

Turnusmäßig reicht die Kultusministerkonferenz zum Stichtag 1. Februar Vorschläge für die Aufnahme in die UNESCO-Liste des Welterbes zur Entscheidung im Folgejahr ein. Im vergangenen Jahr hatte die UNESCO die Speicherstadt und das Kontorhausviertel mit dem Chilehaus in Hamburg als 40. Welterbestätte in Deutschland in die Welterbeliste aufgenommen.

Mehr Informationen zum Weltererbe und zur Arbeit der Kultusministerkonferenz