Kultusminister Konferenz

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Deutschlands Beitrag zum Welterbe

„Jede Schädigung von Kulturgut, gleichgültig welchem Volke es gehört, bedeutet eine Schädigung des kulturellen Erbes der ganzen Menschheit, weil jedes Volk seinen Beitrag zur Kultur der Welt leistet.“

(Henri-Baptiste Gregoir)

Schutz von Welterbestätten ist Aufgabe der gesamten Menschheit

1976 ist die Bundesrepublik Deutschland dem „UNESCO-Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt“ beigetreten. Das Konzept gründet auf dem Prinzip, dass der Schutz von Kultur- und Naturdenkmälern mit „außergewöhnlichem universellen Wert“ nicht in der Hand einzelner Staaten liegen soll, sondern Aufgabe der gesamten Menschheit ist. In Deutschland koordiniert die Kultusministerkonferenz die Vorschläge der Länder für die UNESCO-Liste des Kultur- und Naturerbes der Welt.

Handreichung der Kultusministerkonferenz der Länder zum UNESCO-Welterbe

Deutschland ist ein Staat mit einem hohen Anteil an anerkannten Welterbestätten und trägt eine besondere Verantwortung, auf eine repräsentative, ausgewogene und glaubwürdige Welterbeliste hinzuwirken. Vor diesem Hintergrund hat die Kultusministerkonferenz am 12.10.2017 eine „Handreichung der Kultusministerkonferenz der Länder zum UNESCO-Welterbe" verabschiedet.

Die Handreichung basiert auf den Empfehlungen vom April 2014 des von der Kultusministerkonferenz eingesetzten Fachbeirates zur Fortschreibung der deutschen Tentativliste für das UNESCO-Welterbe, auf den Ergebnissen des von der Kultusministerkonferenz mit Kooperationspartnerinnen und -partnern am 05./06.06.2015 in Leipzig durchgeführten Symposiums „Schritte zur Erzielung der Global Strategy in Deutschland“ und auf intensiven Beratungen und Diskussionen in den vergangenen Jahren. Ziel des Leitfadens ist es, die Welterbeverfahren transparenter zu machen, Zuständigkeiten darzustellen, Verständnis und Akzeptanz der Welterbekonvention zu stärken und einen Beitrag zur Vernetzung der Akteurinnen und Akteure zu leisten.

Inzwischen 51 Welterbestätten in Deutschland

Das UNESCO-Welterbekomitee prüft, welche Stätten in die „Liste des Kultur- und Naturerbes der Welt“ aufgenommen werden können. Die Bundesrepublik Deutschland ist mit insgesamt 51 Welterbestätten auf der UNESCO-Liste des Kultur- und Welterbes vertreten, darunter zehn grenzüberschreitende oder transnationale Stätten.

Das UNESCO-Welterbekomitee hat während seiner 44. Sitzung vom 16. bis zum 31.07.2021 gleich fünf Stätten in die Welterbeliste aufgenommen: den "Niedergermanischen Limes", den "Donaulimes", die "SchUM-Stätten in Speyer, Worms und Mainz" als Zeugnisse jüdischen Lebens in Deutschland, die "Mathildenhöhe Darmstadt" und "Bedeutende Kurstädte Europas" (die UNESCO erkennt die besondere Bedeutung elf europäischer Bäder an, wovon drei - Baden-Baden, Bad Ems und Bad Kissingen - in Deutschland liegen).

Koordinierung in der Kultusministerkonferenz / Tentativliste

Die Ländervorschläge werden im Sekretariat der Kultusministerkonferenz zu einer einheitlichen Liste zusammengeführt. Diese so genannte Tentativliste dient als Grundlage für künftige Nominierungen zum Welterbe. Die aktuelle Tentativliste wurde am 12.06.2014 verabschiedet. Die Entscheidung basiert auf den im Abschlussbericht des Fachbeirats gegebenen Empfehlungen für eine Fortschreibung der Tentativliste.

Turnusmäßig reicht die Kultusministerkonferenz zum Stichtag 1. Februar Vorschläge für die Aufnahme in die UNESCO-Liste des Welterbes zur Entscheidung im Folgejahr ein.

Aktuelle Tentativliste

Kulturerbe / Kulturlandschaft

  • Jüdisch-Mittelalterliches Erbe in Erfurt (bereits nominiert)
  • Alpine und voralpine Wiesen-, Weide- und Moorlandschaften im Werdenfelser Land, Staffelsseegebiet und Ammergau (bereits nominiert)
  • Gebaute Träume – Die Schlösser Neuschwanstein, Linderhof und Herrenchiemsee des Bayerischen Königs Ludwigs II.
  • Residenzensemble Schwerin
  • Die Franckeschen Stiftungen zu Halle: Waisenhaus und Bildungsarchitektur (zurückgezogen)
  • Jüdischer Friedhof Hamburg-Altona (zurückgezogen)

Transnationale serielle Nominierungen

  • Siedlungen der Herrnhuter Brüdergemeinde

Erweiterungsanträge im Rahmen der regelmäßigen Berichterstattung

  • Lutherstätten in Eisleben und Wittenberg – Lutherstätten in Mitteldeutschland (teilweise zurückgezogen)

Die Vorschläge, die alljährlich im Rahmen des deutschen Kontingents zur Nominierung für die Welterbeliste anstehen, werden von den für Denkmalpflege zuständigen Länderbehörden über das Sekretariat der Kultusministerkonferenz, das Auswärtige Amt und das UNESCO-Welterbezentrum in Paris dem UNESCO-Welterbekomitee zur Entscheidung vorgelegt.

Amtliche Übersetzung des außergewöhnlichen universellen Wertes (OUV) deutscher Welterbeestätten

1. Aachener Dom
2. Speyerer Dom
3. Residenz Würzburg mit Hofgarten und Residenzplatz
4. Wallfahrtskirche „Die Wies“
5. Schlösser Augustusburg und Falkenlust in Brühl
6. Dom und Michaeliskirche in Hildesheim
7. Römische Baudenkmäler, Dom und Liebfrauenkirche von Trier
8. Hansestadt Lübeck
9. Schlösser und Parks von Potsdam und Berlin
10. Kloster Lorsch
11. Bergwerk Rammelsberg, Altstadt von Goslar und Oberharzer Wasserwirtschaft
12. Altstadt von Bamberg
13. Klosteranlage Maulbronn
14. Stiftskirche, Schloss und Altstadt von Quedlinburg
15. Völklinger Hütte
16. Fossillagerstätte Grube Messel
17. Kölner Dom
18. Das Bauhaus und seine Stätten in Weimar, Dessau und Bernau
19. Luthergedenkstätten in Eisleben und Wittenberg
20. Klassisches Weimar
21. Wartburg
22. Museumsinsel Berlin
23. Gartenreich Dessau-Wörlitz
24. Klosterinsel Reichenau
25. Industriekomplex Zeche Zollverein in Essen
26. Altstädte von Stralsund und Wismar
27. Oberes Mittelrheintal
28. Rathaus und Roland in Bremen
29. Muskauer Park / Park Mużakowski
30. Grenzen des Römischen Reiches
31. Altstadt von Regensburg mit Stadtamhof
32. Siedlungen der Berliner Moderne
33. Wattenmeer
34. Alte Buchenwälder und Buchenurwälder der Karpaten und anderer Regionen Europas
35. Fagus-Werk in Alfeld
36. Prähistorische Pfahlbauten um die Alpen
37. Markgräfliches Opernhaus Bayreuth
38. Bergpark Wilhelmshöhe
39. Karolingisches Westwerk und Civitas Corvey
40. Speicherstadt und Kontorhausviertel mit Chilehaus
41. Das architektonische Werk von Le Corbusier – ein herausragender Beitrag zur Moderne
42. Höhlen und Eiszeitkunst der Schwäbischen Alb
43. Archäologischer Grenzkomplex Haithabu und Danewerk
44. Naumburger Dom
45. Montanregion Erzgebirge/Krušnohoří
46. Das Augsburger Wassermanagement-System

Dokumente und nützliche Links:

Fortschreibung der deutschen Liste zum UNESCO-Weltkulturerbe
(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 16.10.2019)

Stellungnahme der Kultusministerkonferenz zur Bindungswirkung des UNESCO-Übereinkommens
zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt
(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 20.09.2007)

Fortschreibung der deutschen Liste zum UNESCO-Weltkulturerbe
(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 12.06.2014)

Aktuelle Tentativliste deutsch/englisch

Abschlussbericht des Fachbeirats

Die Handreichung der Kultusministerkonferenz der Länder zum UNESCO-Welterbe stellt die Verfahren bis zur Anerkennung eines Welterbes dar, klärt über Zuständigkeiten auf und will das Verständnis für den Kern der Welterbekonvention stärken. So enthält die Handreichung Merkblätter u.a. zu den Themen: Grundlagen und Verpflichtungen, Schritte auf dem Weg zum Welterbe, Verfahren, Berichtspflichten und andere Formalien oder Vermeidung von und Verhalten in Konflikten. Eine Liste mit Kontakten zu Ansprechpartnern in den Ländern wird halbjährlich aktualisiert.

UNESCO-Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt: www.unesco.de/infothek/dokumente/uebereinkommen/welterbe-konvention.html

Detaillierte Informationen zu den Unesco-Welterbestätten und zu den deutschen Welterbestätten finden sich auf der Internetseite der UNESCO en.unesco.org und der Deutschen UNESCO-Kommission www.unesco.de/kultur/welterbe.html.