Anerkennung im Schulbereich
Die Anerkennung schulischer Leistungen, die im Ausland erbracht wurden, beschränkt sich auf die Anerkennung von Schulabschlüssen. Für Leistungen aus einer noch nicht abgeschlossenen Schullaufbahn findet kein behördliches Anerkennungsverfahren statt. Über die Einstufung in die an einer deutschen Schule fortzusetzende Schullaufbahn entscheidet vielmehr die jeweilige Schulleitung in Absprache mit der örtlichen Schulbehörde, den Schülerinnen und Schülern sowie ihren Eltern, in der Regel im Anschluss an einen Probeunterricht.
Im Ausland erworbene Schulabschlüsse können unter bestimmten Voraussetzungen einem deutschen Schulabschluss gleichgestellt werden.
Über die Gleichstellung mit dem deutschen Hauptschulabschluss, einem Mittleren Bildungsabschluss ('Realschulabschluss') sowie der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife für berufliche Zwecke (z.B. für die Aufnahme einer Berufsausbildung) entscheiden die Zeugnisanerkennungsstellen der Länder. Die zuständigen Stellen sind über die Datenbank 'anabin' unter 'Anerkennungs- und Beratungsstellen in Deutschland' abrufbar.
Für die Anerkennung von Schulabschlüssen zum Zwecke der Hochschulzulassung sind dagegen die Hochschulen zuständig.
Kurz und knapp
Kurz und knapp
- Im Ausland erbrachte Schulleistungen können angerechnet werden.
- Über die Einstufung in eine bestimmte Schulform oder Jahrgangsstufe entscheidet die Schule nach Absprache mit der Schulbehörde.
- Ein Anerkennungsverfahren ist nur für die Zuerkennung eines deutschen Schulabschlusses erforderlich.
- Die Entscheidung über die Zuerkennung eines deutschen Schulabschlusses treffen die Anerkennungsstellen in den Ländern.