Kultusminister Konferenz

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Hochschulmedizin

Die Länder koordinieren in der Kultusministerkonferenz alle relevanten Themen im Bereich der Hochschulmedizin. Dazu gehören die Ausbildung der Heilberufe, insbesondere der Ärztinnen und Ärzte, Forschung und Lehre sowie die medizinische Versorgung der Bevölkerung durch die Universitätskliniken. Die Kombination dieser drei Aufgaben ist eine Besonderheit der Universitätskliniken, die in dieser Form bei keinen anderen Krankenhäusern besteht. Die 33 Universitätskliniken sind eine der tragenden Säulen unseres Gesundheitssystems. Die rechtlichen Rahmenbedingungen hierfür werden auf mehreren Ebenen verhandelt und festgelegt. So wird das System der Hochschulmedizin durch Vorgaben der Europäischen Union sowie von Bund und Ländern geprägt.

Medizinstudium

Die Ausbildung der angehenden Ärztinnen und Ärzte findet im Medizinstudium an den medizinischen Fakultäten und Universitätskliniken durch eine forschungsbasierte wissenschaftliche Lehre und in der Praxis statt. Etwa 10.000 Studierende schließen pro Jahr ihr medizinisches Studium in Deutschland ab. Weil die Zulassung zu den ärztlichen und zu allen anderen Heilberufen nach dem Grundgesetz in die Zuständigkeit des Bundes fällt und die Ausbildung dadurch wesentlich durch Vorschriften des Bundes geprägt wird, steht die Kultusministerkonferenz bei diesem Themenbereich im ständigen Dialog mit der Bundesregierung und ist bei anstehenden Gesetzgebungsvorhaben des Bundes zu beteiligen.

Hochschulkliniken

Die von den Wissenschaftsressorts der Länder getragenen Universitätskliniken erfüllen eine ganze Reihe besonderer Funktionen: Sie sind einerseits Ausbildungsstätten für angehende Mediziner. Sie sind darüber hinaus Forschungsstätten für die medizinische Grundlagenforschung, die klinische Forschung und die Versorgungsforschung. Sie tragen damit ganz wesentlich zur Weiterentwicklung der Medizin und der medizinischen Versorgung der Bevölkerung bei.

Darüber hinaus sind sie durch das Gesetz als Krankenhäuser zur medizinischen Versorgung der Bevölkerung zugelassen. Zwischen Kiel und München, Aachen und Berlin arbeiten in Deutschland rund 180.000 Menschen in den Universitätskliniken. Sie versorgen etwa 1,7 Millionen Patienten pro Jahr. In den Ambulanzen der Universitätskliniken werden rund 7 Millionen Menschen behandelt.

Mit ihrer besonderen Funktion als Forschungs- und Ausbildungsstätte stellen sie eine Maximalversorgung sicher, die über die Leistungsangebote der übrigen Krankenhäuser wesentlich hinausgeht. Sie halten die entsprechenden hochdifferenzierten medizinisch-technischen Einrichtungen mit hochqualifiziertem Personal vor. Sie stellen die Behandlung komplexer und seltener Erkrankungen und eine Notfallversorgung rund um die Uhr sicher und bieten Spezialambulanzen an.

Der damit verbundene planerische, logistische und finanzielle Aufwand bedarf einer angemessenen Berücksichtigung im politischen Raum, damit die Universitätskliniken auch in Zukunft ihre wichtigen Aufgaben adäquat erfüllen können. Die Kultusministerkonferenz steht daher in ständigem Dialog mit den Gesundheitsministerien von Bund und Ländern, mit den Krankenkassen, mit den Ärzteverbänden und den Krankenhausverbänden über die angemessene Finanzierung der umfassenden Leistungen der Hochschulkliniken und ist an den häufigen Gesetzesänderungen zur Krankenhausfinanzierung beteiligt. Das Tätigkeitsfeld der Kultusministerkonferenz und der Wissenschaftsministerien reicht bei der Hochschulmedizin weit über den Wissenschaftsbereich hinaus in den Gesundheitsbereich.

Fachkräftesicherung und -qualifizierung

Die Kultusministerkonferenz trägt maßgeblich dazu bei, den Fachkräftebedarf in den Gesundheitsberufen zu sichern und die Qualifikationsanforderungen zeitgemäß weiterzuentwickeln.

Der allgemein in der beruflichen Qualifizierung erkennbare Trend zur Verlagerung der Ausbildung an Hochschulen hat auch die Gesundheitsfachberufe erreicht. Gründe dafür sind Veränderungen im Gesellschafts- und Gesundheitssystem, die zu höheren fachlichen Anforderungen innerhalb des tradierten Arbeitsfeldes der jeweiligen Berufsgruppe führen mit dem Ziel, die Qualität des beruflichen Handelns wie auch die gesundheitliche und pflegerische Versorgung zu verbessern. Die Kultusministerkonferenz fördert diese Entwicklung durch den Auf- und Ausbau von Studienangeboten für die Gesundheitsfachberufe sowie den Ausbau einer fachspezifischen Wissenschaft und Forschung.