Der Bologna-Prozess

Deutschland hat gemeinsam mit Frankreich, Italien und Großbritannien auf der Konferenz der für Hochschulen zuständigen Ministerinnen und Minister an der Universität Sorbonne 1998 die Grundlage eines gemeinsamen Rahmens für die europäische Hochschulbildung geschaffen. Auf der Sorbonne-Erklärung aufbauend, unterzeichneten am 19. Juni 1999 Hochschulministerinnen und -minister aus 30 europäischen Staaten eine gemeinsame Erklärung mit dem Ziel, einen vergleichbaren, kompatiblen und kohärenten Hochschulraum in Europa (European Higher Education Area, EHEA) zu schaffen, in dem die Mobilität der Studierenden, Absolventinnen und Absolventen und Hochschullehrerinnen und -lehrern uneingeschränkt möglich sein soll. Dies war der Startschuss für einen umfassenden Reformprozess in der europäischen Hochschullandschaft, den man heute vor allem unter dem Namen der Stadt kennt, in der die Erklärung unterzeichnet wurde: Bologna.
Auf einen Blick
seit 1999 |
49 teilnehmende Staaten |
Ministerkonferenzen 1999 in Bologna, 2001 in Prag, 2003 in Berlin, 2005 in Bergen, 2007 in London, 2009 in Leuven, 2010 in Budapest und Wien, 2012 in Bukarest, 2015 in Jerewan, 2018 in Paris und 2020 in Rom |
nächste Ministerkonferenz 2024 in Albanien |
Mitwirkung der Länder über die Bologna Follow-up Group (BFuG) |
Begleitung der Umsetzung in Deutschland durch die Arbeitsgruppe "Fortführung des Bologna-Prozesses" unter Vorsitz der Länder und des BMBF |
Beteiligte Staaten und Organisationen
Am Bologna-Prozess beteiligte Staaten
Albanien | Andorra | Armenien | Österreich |
Aserbaidschan | Belarus (suspendiert) | Belgien (flämischer Teil) | Belgien (französischer Teil) |
Bosnien und Herzegowina | Bulgarien | Kroatien | Zypern |
Tschechien | Dänemark | Estland | Finnland |
Frankreich | Georgien | Deutschland | Griechenland |
Heiliger Stuhl | Ungarn | Island | Irland |
Italien | Kasachstan | Lettland | Liechtenstein |
Litauen | Luxemburg | Malta | Republik Moldau |
Montenegro | Niederlande | Nordmazedonien | Norwegen |
Polen | Portugal | Rumänien | Russische Föderation (suspendiert) |
San Marino | Serbien | Slowakei | Slowenien |
Spanien | Schweden | Schweiz | Türkei |
Ukraine | Vereinigtes Königreich | Vereinigtes Königreich (Schottland) |
Beteiligte Organisationen
Neben den Staaten sind am Bologna-Prozess, als Beobachter oder assoziierte bzw. beratende Mitglieder, folgende Organisationen beteiligt:
Business Europe | Europarat | Education International | European Association for Quality Assurance in Higher Education |
EU-Kommission | European Students Union | European University Association | UNESCO |
EURASHE | EQAR |
Kernziele
Einführung gestufter Studiengänge (Bachelor/Master) |
Vereinfachung der Anerkennung von Studienleistungen und -abschlüssen |
Verwendung von Transparenzinstrumenten wie dem europäischen Kreditsystem ECTS, der Zeugniserläuterung (Diploma Supplement) und des einheitlichen Qualifikationsrahmens für Hochschulabschlüsse |
europäische Zusammenarbeit im Bereich der Qualitätssicherung |
Förderung der Mobilität der Studierenden und Hochschulangehörigen |
Stärkung einer europäischen Dimension der Hochschulbildung |
Förderung des Lebenslangen Lernens |
Berücksichtigung der Sozialen Dimension |
Erhöhung der weltweiten Attraktivität des Europäischen Hochschulraums |
Etablierung des Europäischen Hochschulraums und des Europäischen Forschungsraums als die zwei Säulen der Wissensgesellschaft |
Akteure und Struktur
Am Bologna-Prozess teilnehmen können alle europäischen Staaten, die das Kulturabkommen des Europarats ratifiziert haben und sich zu den Zielen des Prozesses bekennen. Der Bologna-Prozess lebt vom intensiven Dialog der Stakeholder.
Ministerkonferenzen

Die wesentlichen Impulse für den Bologna-Prozess gehen von den Ministerkonferenzen aus, die alle 2 bis 3 Jahre stattfinden, zuletzt 2024 in Tirana, Albanien. Die für Hochschulen zuständigen Ministerinnen und Minister beraten über die weitere Umsetzung, das Arbeitsprogramm und aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen. Die Ergebnisse werden in Kommuniqués festgehalten, die hier inklusive aller relevanten Zusatzdokumente eingesehen werden können.
Die Kommuniqués bilden die Grundlage für die Arbeit in den Jahren zwischen den Konferenzen. In der Bologna-Follow-up Group (BFuG) wird die Umsetzung abgestimmt, organisiert und begleitet. Deutschland wird bei den Konferenzen durch Bund und Länder als gleichberechtigte Partner vertreten.
Kommuniqués der Ministerkonferenzen (engl.)
Globaler Dialog

Zu den Ministerkonferenzen findet neben den Beratungen zum Europäischen Hochschulraum auch das sogenannte Bologna Policy Forum statt. Hier tauschen sich Vertreterinnen und Vertreter des Europäischen Hochschulraums mit internationalen Partnerstaaten und -organisationen zu Themen wie internationale Mobilität, Qualitätssicherung, Anerkennung oder Einbeziehung der Studierenden. Die Treffen finden seit 2009 regelmäßig zu den Ministerkonferenzen statt.
Die Ergebnisse und Schlussfolgerungen werden in Stellungnahmen festgehalten.
Nationale und internationale Umsetzung

Jeder Mitgliedstaat ist aufgefordert, zu den in regelmäßigen Abständen stattfindenden Ministerkonferenzen Berichte über die Umsetzung der Reformen bei der BFuG einzureichen. Diese fließen in den internationalen Bologna Implementation Report ein, der zu den Ministerkonferenzen veröffentlicht wird. Für Deutschland wird dies durch die durch das BMBF und die Länder geleitete Arbeitsgruppe "Fortführung des Bologna-Prozesses" geleistet, in der regelmäßig mit relevanten Organisationen im Hochschulbereich über den Fortschritt und den Stand der Umsetzung beraten wird.
Mitglieder der Arbeitsgruppe "Fortführung des Bologna-Prozesses"
Zu den Aufgaben der Arbeitsgruppe zählt auch die Vorbereitung des nationalen Berichts zur Umsetzung des Bologna-Prozesses in Deutschland. Dieser wird regelmäßig alle 2 bis 3 Jahre zu den Ministerkonferenzen durch die KMK und das Bundeskabinett verabschiedet und im Bundestag beraten.
Aktuelles
Ministerkonferenz 2024 in AlbanienAm 29. und 30. Mai 2024 fand in Tirana, Albanien, die letzte Ministerkonferenz statt. Im Kommuniqué wurden die gemeinsamen Werte des Europäischen Hochschulraums betont, die weitere Umsetzung der zentralen Vereinbarungen beschlossen und die Schaffung eines inklusiven, innovativen und vernetzten Europäischen Hochschulraums bis 2030 vereinbart. Zur Umsetzung dieser Ziele hat die BFuG zahlreiche Arbeits-, beratenden und koordinierenden Gruppen eingerichtet, an denen sich Vertreterinnen und Vertreter Deutschlands aktiv beteiligen. Kommuniqué der Ministerkonferenz 2024 in Tirana (engl.) Bilanz 2021 - 2024Bund und Länder haben zur Ministerkonferenz 2024 in Tirana eine Bilanz der Umsetzung des Bologna-Prozesses in Deutschland 2021 - 2024 vorgelegt. Zusammengefasst ist die Umsetzung in Deutschland sehr weit fortgeschritten. Weitere Anstrengungen bedarf es unter anderem bei der Berücksichtigung der Sozialen Dimension und der Förderung des Lebenslangen Lernens. Die Förderung der Mobilität und die Stärkung der europäischen Dimension der Hochschulbildung bleiben dauerhafte Aufgaben für alle Beteiligten. |