Kultusminister Konferenz

Schriftgröße ändern

Zum Ändern der Schriftgröße verwenden Sie bitte die Funktionalität Ihres Browsers. Die Tastatur-Kurzbefehle lauten folgendermaßen:

[Strg]-[+] Schrift vergrößern
[Strg]-[-] Schrift verkleinern
[Strg]-[0] Schriftgröße zurücksetzen

schließen
 

Nichtdeutsche Abschlüsse

 

Ausländische Schulabschlüsse

Die Bewertung von im Ausland erworbenen Qualifikationen ist die Hauptaufgabe der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Im Ausland erworbene Schulabschlüsse können unter bestimmten Voraussetzungen einem deutschen Schulabschluss gleichgestellt werden. Inhaber einer im Ausland erworbenen Qualifikation können anhand der Datenbank "anabin" eine erste Einschätzung der Wertigkeit ihrer Ausbildung im Hinblick auf das deutsche Bildungssystem gewinnen.

Europäisches Abitur

Das Europäische Abitur (auch Europäisches Baccalauréat) ist eine von allen EU-Ländern anerkannte allgemeine Hochschulreife, die an Absolventinnen und Absolventen der Europäischen Schulen vergeben wird. Die Ermittlung einer dem deutschen Abitur analogen Durchschnittsnote finden Sie hier.

Middle Years Programme (MYP)

Ein nach den Bestimmungen der/des "International Baccalaureate Organisation/Office du Baccalauréat International" (IBO/OBI) erworbener Abschluss des Middle Years Programme (MYP) wird als dem Mittleren Schulabschluss gleichwertig anerkannt, wenn er nach einem Besuch von mindestens zehn aufsteigenden Jahrgangsstufen an Schulen mit Vollzeitunterricht erworben worden ist und die Bedingungen der nebenstehenden Vereinbarung erfüllt. Die Anerkennung gilt für die in der Vereinbarung namentlich genannten Internationalen Schulen in Deutschland. Für ein an einer anderen Schule erworbenes MYP gelten nach wie vor die entsprechenden Länderregelungen.

International Baccalaureate Diploma (IB)

Ein nach den Bestimmungen der/des "International Baccalaureate Organisation/Office du Baccalauréat International" erworbenes "International Baccalaureate Diploma/Diplôme du Baccalauréat International" (IB) wird als Hochschulzugangsberechtigung anerkannt, wenn es nach einem Besuch von mindestens zwölf aufsteigenden Jahrgangsstufen an Schulen mit Vollzeitunterricht erworben worden ist und die Bedingungen der Vereinbarung über die Anerkennung des "International Baccalaureate Diploma/Diplôme du Baccalauréat International (Beschluss der KMK vom 10.03.1986 in der jeweils geltenden Fassung) erfüllt.

Dokumente und nützliche Links:

Vereinbarung über die Anerkennung des "Middle Years Programme (Beschluss der KMK vom 08.12.2011 in der jeweils geltenden Fassung) 

Vereinbarung über die Anerkennung des "International Baccalaureate Diploma/Diplôme du Baccalauréat International" (Beschluss der KMK vom 10.03.1986 i.d.F. vom 24.03.2022)
[gültig bis einschließlich Prüfung 2024; es gelten Anlagen 1 und 2 der Fassung vom 15.06.2023]

Vereinbarung über die Anerkennung des “International Baccalaureate Diploma/Diplôme du Baccalauréat International” (Beschluss der KMK vom 10.03.1986 i.d.F. vom 15.06.2023)
[erstmals gültig mit der Prüfung 2025]

=> Hinweise zur Umsetzung des Beschlusses siehe Datenbank anabin (unter International Baccalaureate (IB/GIB))