Primarbereich

Mit dem Beginn der Schulpflicht treten die Schülerinnen und Schüler in die gemeinsame Grundschule ein, die von der ersten bis zur vierten, in Berlin und Brandenburg bis zur sechsten Jahrgangsstufe reicht.
Die Grundschule greift die im Elementarbereich grundgelegten Fähigkeiten und Kompetenzen auf und führt die Kinder schrittweise an die systematischeren Formen des schulischen Lernens heran. Hierbei knüpft die Grundschule an den individuellen Lern- und Entwicklungsvoraussetzungen an.
Sie ermöglicht den Erwerb grundlegender und anschlussfähiger Kompetenzen und vermittelt Werte. Dabei ist die Sicherung basaler sprachlicher und mathematischer Kompetenzen von zentraler Bedeutung.
Auch der Förderung der emotionalen und sozialen Entwicklung sowie der umfassenden Persönlichkeitsbildung kommt in der Grundschule ein besonderer Stellenwert zu.
Die Grundschule bietet daneben viele Angebote zur Gesundheits-, Bewegungs- und Resilienzförderung.
In der Vereinbarung zur Arbeit in der Grundschule (Beschluss der KMK vom 15.03.2024) sind die Rolle und die Aufgabe der Grundschule für die Entwicklung und den Bildungsweg des Kindes umfassend dargelegt. Die Vereinbarung greift aktuelle pädagogische, fachwissenschaftliche und fachdidaktische Erkenntnisse auf, um den Herausforderungen einer sich wandelnden Gesellschaft und den veränderten Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler gerecht zu werden.
Die Vereinbarung beinhaltet eine Übereinkunft der Länder zur Gesamtstundenzahl. Der Kernbereich der Unterrichtsfächer der Grundschule bestehend aus Deutsch, Mathematik und Sachunterricht wird durch einen überhälftigen Anteil an den Gesamtstunden gestärkt.
Eckpunkte für einen Rechtschreibrahmen sowie ein Konzept zur Vermittlung einer verbundenen Handschrift ergänzen die Vereinbarung entsprechend dem zugrunde liegenden Politischen Vorhaben der Kultusministerkonferenz.
Die Kompetenzen, über die Grundschulkinder am Ende der Klasse 4 in den zentralen Fächern Deutsch und Mathematik verfügen sollen, hat die Kultusministerkonferenz in den entsprechenden Bildungsstandards für den Primarbereich definiert.
Über die Regelungen der Länder für den Übergang von der Grundschule in die weiterführenden Schulen informiert eine entsprechende Übersicht des Sekretariats der Kultusministerkonferenz.
Weitere und grundlegende Informationen zur Primarbildung enthält das entsprechende Kapitel des jährlich aktualisierten Informationsdossiers über das deutsche Bildungssystem.
Dokumente und nützliche Links:
Vereinbarung zur Arbeit in der Grundschule (Beschluss der KMK vom 15.03.2024)
Den Übergang von der Tageseinrichtung für Kinder in die Grundschule sinnvoll und wirksam gestalten – Das Zusammenwirken von Elementarbereich und Primarstufe optimieren (Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz vom 05.06.2009/Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18.06.2009)
Empfehlungen zum Schulanfang (Beschluss der KMK vom 24.10.1997)
Inklusive Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in Schulen
(Beschluss der KMK vom 20.10.2011)
Vereinbarung über Bildungsstandards für den Primarbereich (Jahrgangsstufe 4)
(Beschluss der KMK vom 15.10.2004)
Bildungsstandards im Fach Deutsch für den Primarbereich (Jahrgangsstufe 4)
(Beschluss der KMK vom 15.10.2004)
Bildungsstandards im Fach Mathematik für den Primarbereich (Jahrgangsstufe 4) (Beschluss der KMK vom 15.10.2004)
Bewegung, Spiel und Sport als Chance nutzen. Erklärung der Kultusministerkonferenz zur Qualitätssicherung des Sportunterrichts im Primarbereich (Beschluss der KMK vom 16.04.2009)
Übergang von der Grundschule in Schulen des Sekundarbereichs I und Förderung, Beobachtung und Orientierung in den Jahrgangsstufen 5 und 6 (sog. Orientierungsstufe) - Informationsschrift des Sekretariats der Kultusministerkonferenz (Stand: 19.02.2015)